16.12.2008 - 5 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat, den Bebauungsplanes IX 5 – Merbeck, Nopperweg aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck südwestlich des Nopperweges. Die genaue Abgrenzung ist aus der Anlage zur Beschlussvorlage VO/0931/08 ersichtlich.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen Fassung.