16.12.2008 - 24.9 Anfrage von Ratsherrn Theo-Markus Groß vom 02.1...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24.9
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr
Theo-Markus Groß hat mit eMail vom
„Wie bekannt ist,
beabsichtigt die Firma Google bundesweit im Zusammenhang mit Google Street View
Kamera-Autos Bilder aller Häuser bzw. der gesamten Bebauung aufnehmen zu
lassen, um sie später im Zusammenhang mit Google Maps ins Internet zu stellen.
Die Foto-Autos machen ca. alle 10 Meter ein Foto, die gewonnen Bilder lassen
sich später nahtlos zusammensetzen und so präsentieren, dass man praktisch per
Internet in der Straßenkarte 'spazierengehen' kann.
Es besteht die Gefahr,
dass personalisierte Informationen (erkennbare Personen, Gesichter,
Autokennzeichen etc) ohne Wissen der betroffenen im Internet zu sehen sein
können. (Google verspricht diese Informationen unkenntlich zu machen, es wird
von Datenschützern bezweifelt, dass dies gelingt.)
Aus Gründen des
Datenschutzes sind nach unserer Auffassung erhebliche Risken mit diesem
Vorhaben verbunden. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz,
sieht erhebliche Risiken. So könnten sich schlimmstenfalls Einbrecher der Fotos
bedienen und eine Gegend bequem per Internet ausspionieren. Noch viel
realistischer, so Schaar, sei es, dass die Fotos zur Bewertung von Wohngegenden
und konkreten Adressen verwendet würden. "Es könnte sein, dass ein
Arbeitgeber erst mal schaut, wo wohnt denn der Arbeitnehmer? Was ist denn das
jetzt eigentlich für eine Fassade, was sind denn das für Wohnverhältnisse? Will
ich den wirklich einstellen?". Für viele Menschen ginge damit ein weiteres
Stück Anonymität verloren. "Aus den Fotos ergeben sich unter Umständen
Zusatz-Erkenntnisse, die uns wieder ein Stück gläserner machen.", so
Schaar. *
Angehängt finden Sie
außerdem eine 'Datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes "Google
Street View"' durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig Holstein **
Einige Gemeinden wollen
sich gegen das Vorhaben Googles wehren. So argumentiert die Gemeinde Molfsee
bei Kiel mit der Straßenverkehrsordnung und ist der Rechtsauffassung, dass
Google eine Sondernutzungserlaubnis brauche, da es sich um kommerzielle
Aufnahmen handelt. Diese Erlaubnis wolle man verweigern.
Unsere Fragen:
Welche Maßnahmen sind aus
Sicht der Verwaltung erforderlich, um die schutzwürdigen Belange der Bürger in
diesem Fall zu wahren?
Wie kann das Vorhaben
Googles das irgendwann auch die Bürger Wegbergs betreffen wird, verhindert
werden?
Was könnte aus Sicht der
Stadt Wegberg in die Wege geleitet werden, um auf das Auftreten der Kamera
Wagen vorbereitet zu sein?
Wir regen an, dass der Rat
der Stadt Wegberg oder einer seiner Ausschüsse das Thema baldmöglichst
behandelt und die Stadt dazu eine Vorlage erarbeitet.
Ratsherr Groß weist darauf
hin, dass es sich um eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN handele.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Aufgaben des
Datenschutzbeauftragten sind in § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt.
Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet
werden sollen, zu überwachen. Diese Überwachung ist allerdings beschränkt auf
die Datenverarbeitungsprogramme, die in der öffentlichen oder privaten
Einrichtung eingesetzt werden, für die er bestellt ist.
Das Objekt "Google
Street View" ist eine Maßnahme der Firma Google. Die Firma Google würde,
wenn sie die Straßen im Stadtgebiet Wegberg
befahren und hierbei Aufnahmen machen würde, nicht im Auftrag der Stadt
Wegberg handeln. Diese Maßnahme kann durch die Stadt Wegberg aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht unterbunden werden, da sie außerhalb deren
Zuständigkeit liegt. Da kein Eingriff in den Straßenverkehr stattfindet, ist
eine straßenverkehrs-rechtliche Erlaubnis nicht erforderlich und somit auch von
dieser Seite her kein Ansatzpunkt gegeben, das Vorhaben der Firma Google zu
unterbinden.
Das Objekt "Google
Street View" wird vom
Bundesdatenschutzbeauftragten kritisch gesehen. Hierzu darf aus einer
Pressemitteilung vom 17 Juli 2008 zitiert werden:
"Sehr kritisch steht
dem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Peter
Schaar gegenüber. Er fordert gesetzliche Begrenzungen: Geodaten sollten nur
nach vorheriger Einwilligung des Betroffenen genutzt werden dürfen. Der
Bundestag hat die Chance, dies bei den ohnehin im Herbst anstehenden Beratungen
über verbesserte Datenschutzregeln zu berücksichtigen."
Zu den Fragen im
Einzelnen:
- Die Stadt hat keine rechtliche Handhabe, die
schützenswürdigen Belange betroffener
Bürger zu wahren.
- Die Verwaltung sieht keine rechtliche Handhabe,
das Vorhaben der Firma Google für das Gebiet der Stadt Wegberg zu verhindern.
- Da der Stadt keine rechtliche
Eingriffsmöglichkeit gegeben ist, erübrigt sich die Vorbereitung auf ein Tätigwerden der Firma Google im Stadtgebiet.
