16.12.2008 - 24.10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.10.2008 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24.10
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 16.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Frau
Jansen von der Wegberger Tafel rief mich am
Ängstlich
und empört bat Frau Jansen um Aufklärung des Sachstandes, ob die SPD-Fraktion
Kenntnisnahme von der NPD-Kundgebung habe, wer die Demonstration genehmigt habe
und warum die Öffentlichkeit nicht informiert sei.
Gegen
Gegen
Da
ich mich bis nach
Folgende
Fragen bitten wir daher zu beantworten:
Für
die SPD-Fraktion ist es unverständlich ist, dass Rechtsextremisten vor dem
Hause einer Mitbürgerin eine Mahnwache bzw. Kundgebung abhalten können, wir
fordern die Verwaltung auf, rechtlich prüfen zu lassen, ob die NPD-Aktion als
sog. Mahnwache überhaupt rechtens war.
Vollkommen
unverständlich ist es für uns, dass wieder braune Gesellen durch Wegberg ziehen
können.
Warum
wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?
Rechtsextremismus
hat in unserer Stadt nichts zu suchen!„
Stellungnahme der
Verwaltung
Erster Beigeordneter
Schneider trägt folgende Stellungnahme vor:
Am 02.10.2008 um 09.27 Uhr
wurde ich von der Kreispolizeibehörde durch Fax darüber in Kenntnis gesetzt,
dass der NPD-Kreisvorstand eine "Mahnwache gegen Zweckentfremdung von
Spendengeldern / sozial geht nur national" vor dem Haus Bahnhofstraße 56
angemeldet habe. Eventuelle Bedenken und Auflagen möge ich der
Kreispolizeibehörde umgehend mitteilen.
Bei einer solchen Mahnwache
handelt es sich wie bei einer Demonstration um eine Versammlung unter freiem
Himmel. Eine solche Versammlung ist nicht genehmigungspflichtig. Sie ist
lediglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzumelden.
Der Kreispolizeibehörde
habe ich um 10.34 Uhr ebenfalls per Fax mitgeteilt, dass ich gegen die
angemeldete Demonstration vor dem Haus Bahnhofstraße 56 Bedenken hätte, weil
ich befürchten würde, dass hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Frau Jansen
beeinträchtigt würden.
Für das Versammlungsrecht
sind die Polizeibehörden als staatliche Behörden ausschließlich zuständig. In
Fällen wie diesem halte ich mich weder für verpflichtet noch für berechtigt,
als unzuständige Behörde die Öffentlichkeit über geplante Versammlungen unter
freiem Himmel anstelle der zuständigen staatlichen Polizeibehörde (die
Kreispolizeibehörde ist keine kommunale, sondern eine staatliche Behörde) zu
unterrichten. Aus dem gleichen Grund kann ich weder eine Veranlassung noch eine
Berechtigung erkennen, die Rechtmäßigkeit der Versammlung als Stadt Wegberg zu
überprüfen.
Dass gegenüber dem
Veranstalter keine Auflagen entsprechend meiner Bedenken gemacht worden sind,
habe ich erst durch ein Schreiben der Polizei vom 16.10.2008 erfahren.
Die Verwaltung ist
ebenfalls der Ansicht, dass Rechtsextremismus in unserer Stadt unerwünscht ist
und dass Rechtsextreme nach Möglichkeit aus unserer Stadt ferngehalten werden
sollten. Aus Sicht der Verwaltung sind aber auch Versammlungen in unserer Stadt
unerwünscht, bei denen "Nie wieder Deutschland - für den Kommunismus"
skandiert wird (18.10.2008).
Ratsherr Kersten
kritisiert, dass Herr Schneider nach Informierung durch die Polizei nicht
zumindest die Bewohner des Hauses und die Ratsfraktionen von der bevorstehenden
Aktion unterrichtet habe. Herr Schneider verweist darauf, dass ihm am Tage der
Versammlung noch nicht einmal bekannt gewesen sei, ob dem Versammlungsleiter
entsprechend seiner Stellungnahme gegenüber der Kreispolizeibehörde Auflagen
zum Schutz der Bewohner des Hauses gemacht worden seien. Außerdem habe er die
Befürchtung gehabt, bei einer Information der Presse weitere Rechtsextreme zur
Teilnahme an der Versammlung zu veranlassen.
