16.12.2008 - 24.10 Anfrage der SPD-Fraktion vom 06.10.2008 betreff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 6.10.2008 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Frau Jansen von der Wegberger Tafel rief mich am 4. Okt. 2008 gegen 10.30 Uhr an und teilte mir mit, dass vor ihrem Wohnhaus an der Bahnhofstraße NPD-Anhänger demonstrierten. 

 

Ängstlich und empört bat Frau Jansen um Aufklärung des Sachstandes, ob die SPD-Fraktion Kenntnisnahme von der NPD-Kundgebung habe, wer die Demonstration genehmigt habe und warum die Öffentlichkeit nicht informiert sei.

 

Gegen 10.45 Uhr traf ich auf der Bahnhofstraße ein und konnte ca. 20 bis 25 Anhänger der NPD ausmachen, die sich vor dem Haus Jansen versammelt hatten und fahnenschwenkend  eine Mahnwache abhielten.

 

Gegen 11.00 Uhr erschienen drei ortsunkundige Polizeibeamte die mir auf Anfrage mitteilten, dass eine NPD-Demo in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr durch den Landrat des Kreises HS genehmigt sei.

 

Da ich mich bis nach 12.00 Uhr auf der Bahnhofstraße aufhielt, konnte ich feststellen, dass es sich um keine Demonstration handelte – sondern um eine Mahnwache mit dem vermeintlichen Ziel, Frau Jansen massiv einzuschüchtern. 

 

Folgende Fragen bitten wir daher zu beantworten:

 

Für die SPD-Fraktion ist es unverständlich ist, dass Rechtsextremisten vor dem Hause einer Mitbürgerin eine Mahnwache bzw. Kundgebung abhalten können, wir fordern die Verwaltung auf, rechtlich prüfen zu lassen, ob die NPD-Aktion als sog. Mahnwache überhaupt rechtens war.

 

Vollkommen unverständlich ist es für uns, dass wieder braune Gesellen durch Wegberg ziehen können.

 

Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?

 

Rechtsextremismus hat in unserer Stadt nichts zu suchen!„

 

Stellungnahme der Verwaltung

Erster Beigeordneter Schneider trägt folgende Stellungnahme vor:

Am 02.10.2008 um 09.27 Uhr wurde ich von der Kreispolizeibehörde durch Fax darüber in Kenntnis gesetzt, dass der NPD-Kreisvorstand eine "Mahnwache gegen Zweckentfremdung von Spendengeldern / sozial geht nur national" vor dem Haus Bahnhofstraße 56 angemeldet habe. Eventuelle Bedenken und Auflagen möge ich der Kreispolizeibehörde umgehend mitteilen.

 

Bei einer solchen Mahnwache handelt es sich wie bei einer Demonstration um eine Versammlung unter freiem Himmel. Eine solche Versammlung ist nicht genehmigungspflichtig. Sie ist lediglich bei der zuständigen Polizeibehörde anzumelden.

 

Der Kreispolizeibehörde habe ich um 10.34 Uhr ebenfalls per Fax mitgeteilt, dass ich gegen die angemeldete Demonstration vor dem Haus Bahnhofstraße 56 Bedenken hätte, weil ich befürchten würde, dass hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Frau Jansen beeinträchtigt würden.

 

Für das Versammlungsrecht sind die Polizeibehörden als staatliche Behörden ausschließlich zuständig. In Fällen wie diesem halte ich mich weder für verpflichtet noch für berechtigt, als unzuständige Behörde die Öffentlichkeit über geplante Versammlungen unter freiem Himmel anstelle der zuständigen staatlichen Polizeibehörde (die Kreispolizeibehörde ist keine kommunale, sondern eine staatliche Behörde) zu unterrichten. Aus dem gleichen Grund kann ich weder eine Veranlassung noch eine Berechtigung erkennen, die Rechtmäßigkeit der Versammlung als Stadt Wegberg zu überprüfen.

 

Dass gegenüber dem Veranstalter keine Auflagen entsprechend meiner Bedenken gemacht worden sind, habe ich erst durch ein Schreiben der Polizei vom 16.10.2008 erfahren.

 

Die Verwaltung ist ebenfalls der Ansicht, dass Rechtsextremismus in unserer Stadt unerwünscht ist und dass Rechtsextreme nach Möglichkeit aus unserer Stadt ferngehalten werden sollten. Aus Sicht der Verwaltung sind aber auch Versammlungen in unserer Stadt unerwünscht, bei denen "Nie wieder Deutschland - für den Kommunismus" skandiert wird (18.10.2008).

 

Ratsherr Kersten kritisiert, dass Herr Schneider nach Informierung durch die Polizei nicht zumindest die Bewohner des Hauses und die Ratsfraktionen von der bevorstehenden Aktion unterrichtet habe. Herr Schneider verweist darauf, dass ihm am Tage der Versammlung noch nicht einmal bekannt gewesen sei, ob dem Versammlungsleiter entsprechend seiner Stellungnahme gegenüber der Kreispolizeibehörde Auflagen zum Schutz der Bewohner des Hauses gemacht worden seien. Außerdem habe er die Befürchtung gehabt, bei einer Information der Presse weitere Rechtsextreme zur Teilnahme an der Versammlung zu veranlassen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=256&TOLFDNR=2906&selfaction=print