02.12.2008 - 2.5 Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 02.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Kersten
spricht den Steuersatz von 800 € an, der nach § 8 Abs. 1 Ziffer 3 bei der
Aufstellung von Apparaten gelten soll, mit denen Gewalttätigkeiten gegen
Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder
Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen
verletzende Praktiken zum Gegenstand haben. Die SPD-Fraktion wolle solche
Geräte soweit wie möglich verhindern und sei deshalb für eine drastische
Erhöhung des Steuersatzes. Erster Beigeordneter Schneider schließt sich
grundsätzlich an, gibt aber zu bedenken, dass die Steuer nicht
„erdrosselnd“ wirken dürfe. Einen betragsmäßig festgelegten
Höchstsatz gebe es nicht.
Bürgermeisterin Klein
schlägt vor, heute keinen Vorschlag an den Rat zu beschließen. Die Verwaltung
werde bis zur Ratssitzung am 16.12.2008 prüfen, bis zu welcher Höhe die Steuer
„gerichtsfest“ beschlossen werden könne. Der Haupt- und
Finanzausschuss schließt sich diesem Vorschlag einvernehmlich an.
