20.01.2009 - 1.3 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 20.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Vorlage:
-
VO/1004/09 Mitteilungen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen
zu folgenden Themen schriftliche Mitteilungen vor:
Planungsworkshop
Verkehrsplanung Innenstadt
Der Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV – Büro für
Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Baier GmbH – liegt den Mitgliedern
der Projektgruppe mittlerweile vor. Der Workshop wurde am
Nach den Erfahrungen des Ingenieurbüros werden von vergleichbaren
Projektgruppen in den Kommunen die entwickelten Leitlinien in periodisch
wiederkehrenden Sitzungen zur Problemlösung (aus Bürgeranträgen bzw. eigener
Initiative) herangezogen.
Wenn die Leitlinien und die Arbeit einer Projektgruppe vom Rat und
den Ausschüssen anerkannt werden, kann oft eine zeitaufwändige und
gegebenenfalls immer wiederkehrende Diskussion in einem Fachausschuss
unterbleiben.
Ratsherr Pillich bittet
darum, den Abschlussbericht in Papierform oder per E-Mail den Ausschussmitgliedern
zuzusenden. Der Bericht ist dem Protokoll beigefügt.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
auf der Beecker Straße;
Anregung vom
Mit E-Mail vom
„Wir bitten Sie, eine Verkehrsberuhigung auf der Beecker
Straße einzuführen, weil auf dieser Straße in der Schulzeit sehr viele Kinder
unterwegs sind. Eine Verkehrsberuhigung würde nicht nur das Risiko von Unfällen
senken, sondern auch für flüssigeren Verkehr sorgen.
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen wären:
Ø
Kreisverkehr
an größeren Kreuzungen wie Beecker Straße Ecke Kreuzherrenstraße einführen
Ø
Ein
Tempolimit von max. 30 Stundenkilometern
Ø
Mehr
Verkehrsinseln auf der gesamten Straße
Ø
Verkehrshügel
Bitte teilen Sie uns mit, ob und wann diese Maßnahmen realisierbar
sind.“
Der Bürgerantrag wurde vom Rat an den Fachausschuss verwiesen. Die
verschiedenen Anregungen korrespondieren mit den Schwerpunktthemen des
Planungsworkshops Verkehrsplanung Innenstadt. Der Workshop wurde
zwischenzeitlich durchgeführt. Der Abschlussbericht liegt den Mitgliedern vor.
Dort werden Leitlinien für konkrete Verkehrsmaßnahmen in Wegberg
zusammengefasst. Zu den in der Email beantragten Maßnahmen sollte erst dann
Stellung genommen werden, wenn über den weiteren „Umgang“ mit dem
Abschlussbericht entschieden wurde.
Der Antragsteller wird entsprechend informiert.
Ratsherr Dr. Arndt betont
die Dringlichkeit dieser Maßnahme und bittet um bevorzugte Bearbeitung.
Verkehrssicherheit auf der
K 23, Ortseingang Dalheim-Rödgen;
Antrag der CDU-Fraktion vom
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen,
durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Bereich der K 23 am
Ortseingang bzw. am Ortsausgang von Dalheim-Rödgen in Höhe der öffentlichen
Bushaltestelle auf der Wildenrather Straße zu verbessern.
Im Mündungsbereich der K 23 von Dalheim nach Wildenrath am
Ortseingang von Dalheim-Rödgen befindet sich eine öffentliche Bushaltestelle.
Diese Bushaltestelle wird durch zahlreiche Kinder und Jugendliche genutzt, die
nach Wildenrath zur Grundschule bzw. nach Wassenberg zur Gesamtschule fahren.
Viele besorgte Eltern haben sich an die CDU-Fraktion gewandt und auf die
erhebliche Gefahrensituation aufgrund überhöhter Geschwindigkeit hingewiesen.
Auf der K 23 herrscht ständig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen,
insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs, wenn zeitgleich die Kinder die
Bushaltestelle nutzen müssen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den
Trägern der Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch geeignete
Maßnahmen zu entschärfen.
Eine mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach
Auffassung der CDU-Fraktion durch die Installation von Sicherheitsbarken, eine
Fahrbahnverengung oder andere geeignete Maßnahmen erreicht werden.“
Über das Veranlasste soll dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und
Verkehr berichtet werden.
Als Anlage wird die ausführliche Stellungnahme des Landrates (Amt
für Umwelt und Verkehrsplanung sowie Kreispolizeibehörde) beigefügt. Aus
polizeilicher Sicht ist die Situation „insgesamt haltbar, aber nicht
ideal“ und es wird die Verlegung der Bushaltestelle vorgeschlagen. Nach
telefonischer Rücksprache mit dem Kreis vom
Ratsherr Pillich teilt
mit, dass seine Fraktion die Alternativvorschläge begrüße und die Verwaltung
bitte, die Variante "Verlegung Bushaltestelle" weiter zu verfolgen.
Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum
Anträge der CDU-Fraktion vom 21.08.207 (VO/0537/07, Rat) und
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse hatte die Stadt in der
Ortsdurchfahrt Klinkum Bereiche für ein eingeschränktes Halteverbot festgelegt
und den Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger um Zustimmung für
die verkehrsrechtliche Anordnung gebeten.
Nachdem zwischenzeitlich die Zustimmung vorliegt, wurden die
Schilderstandorte in Zusammenarbeit mit der Straßenmeisterei Nettetal vor Ort
festgelegt. Der Landesbetrieb wird die Beschilderung auf seine Kosten
installieren.
Auf Nachfrage von Ratsherrn
Kersten, wo genau die Schilder aufgestellt werden, kündigt der Technische
Beigeordnete Fabry an, dem Protokoll einen entsprechenden Plan beizufügen. Die
Schilder sollen im Frühjahr aufgestellt werden.
Ratsherr Pillich bittet
nach Aufstellen der Schilder um eine regelmäßige Überwachung.
Erster Beigeordneter
Schneider sagt dieses zu und weist darauf hin, dass hierfür das Ordnungsamt
zuständig sei.
Umbau des Knotens L 364/K
29 bei Tüschenbroich zu einem Kreisverkehrsplatz
Mit Schreiben vom
Die Verkehrswege der Sondertransporte für die Firma Siemens führen
nach Realisierung des Kreisverkehrs ausschließlich über die B 221 neu.
Der Konzeptplan hängt am Sitzungstag im Ratssaal aus.
Der Vorsitzende bittet
darum, den Fraktionen den Konzeptplan zukommen zu lassen. Dieser ist dem
Protokoll als Anlage beigefügt.
Anlegung eines
Rad-/Gehweges an der Straße „In Tüschenbroich“ von der L 364 bis
zum Ortsanfang;
Antrag der CDU-Fraktion vom
Die Verwaltung hat für die erforderlichen Ingenieurleistungen
(Vorplanung der Maßnahme für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung
betreffend Maßnahmen 2010) Kontakt mit dem Büro VDH Projektmanagement GmbH
aufgenommen.
Das Büro hat bereits mehrere Projekte in Zusammenarbeit mit dem
Landesbetrieb Straßenbau realisiert.
Für eine verkehrsgerechte Anbindung des neuen Radweges und die
Querung der Landstraße sind grundsätzlich Abstimmungen mit dem Landesbetrieb
erforderlich.
Sobald die Grundlagen einer realistischen Planung unter
Einbeziehung des Kreuzungsbereiches L 364/In Tüschenbroich/eventuell Mühltalweg
geklärt sind, wird dem Ausschuss zeitnah berichtet.
Petition wegen Maßnahmen
zur Verkehrsberuhigung auf der K 23, Waldweg im Ortsteil Dalheim
Ein Anlieger des Waldweges beantragt seit mehreren Jahren
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung (u. a. LKW-Durchfahrverbot, Vergrößerung des
30 km/h-Bereiches, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen). Verschiedene Anträge
wurden im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bereits beraten und letztlich abgelehnt.
Der Kreis Heinsberg als Straßenbaulastträger und
Kreispolizeibehörde verneinte in allen Fällen die Erforderlichkeit
verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Der Anlieger hatte den Petitionsausschuss des
Landtages daraufhin gebeten, sein Anliegen und die Bewertung der beteiligten
Behörden zu prüfen.
Mit Schreiben vom
„Nach dem Straßen- und Wegegesetz sind Kreisstraßen Straßen
mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die den zwischenörtlichen
Verkehrsverbindungen dienen. Diese Verkehrsfunktion kann die K 23 nur
übernehmen, wenn möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind insoweit enge Grenzen gesetzt.
Grundsätzlich zulässig ist z. B. vor sozialen Einrichtungen die räumlich
begrenzte Beschränkung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h, sofern dies aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend geboten ist.
Herr S. wohnt an einer Straße mit überörtlicher Verkehrsfunktion
und Verkehrsbedeutung. Dementsprechend
ist ein gewisses Maß an Beeinträchtigungen in Kauf zu nehmen. Bei der
vorhandenen geringen Verkehrsbelastung der K 23 ist jedenfalls nicht davon
auszugehen, dass die Beeinträchtigungen jenseits der Zumutbarkeit
liegen.“
Fahrbahnsanierung
Krankenhausstraße
Im September 2008 ist durch die Bauunternehmung Tholen die im
städtischen Eigentum befindliche Krankenhausstraße mit einer neuen
Asphaltfeinschicht versehen worden.
Die Arbeiten wurden am
-
eine Parkplatzmarkierung war unsachgemäß erstellt worden und
-
eine Rinne war beschädigt.
Weitere Mängel wurden nicht festgestellt. Die Maßnahme ist durch
die Firma fachlich qualifiziert ausgeführt worden. Der Verwaltung sind von
Anliegern Beanstandungen bekannt gemacht worden, nach denen die Fahrbahn wellig
sei.
Bei einer Sanierung der Fahrbahn durch Erstellung einer neuen
Deckenschicht ohne umfangreiche – und somit kostenträchtige Regulierung
der Rinnenanlagen und Bordsteinanlagen – werden an die Ebenheit der
Fahrbahn andere Toleranzen akzeptiert, wie bei einem Neubau einer Straße.
Bei der Sanierung der Krankenhausstraße wurden die zulässigen
Toleranzen eingehalten.
Ratsherr Kersten erkundigt
sich nach dem Stand der Dinge im Bereich der Stichstraße. Technischer
Beigeordneter Fabry führt aus, dass es sich bekanntlich um eine Privatstraße
handele und man Verhandlungen führe. Diese hätten bisher noch nicht zu einem
Abschluss gebracht werden können, weil die Gegenseite Nachforderungen gestellt
habe.
Verrechnung von
Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe
Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu
entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die
Niederschlagswasserabgabe.
Mit Urteil vom
Im Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 2002 –
2005 bereits 240.665,50 € erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat
ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Januar hat die
Bezirksregierung für die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine Erstattung von
insgesamt 89.049,40 € an die Stadt überwiesen.
Diese Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit
dem Bürger zugute.
Lärmbelästigung durch den
Textildiscounter KiK und die Bäckerei Oebel
Mit Schreiben vom
Eine am
Daraufhin wurde die KiK Textildiscounter
GmbH mit Schreiben vom
Hinsichtlich der Anlieferzeiten der
Bäckerei Oebel hat der Fachbereich 301 - Planen, Bauen, Wohnen - sowohl den
Betreiber der Bäckerei ("Original-Herrmann" Brot GmbH & Co. KG)
als auch den Lieferanten (Kronenbrot KG) angeschrieben und um Beachtung der
zulässigen Zeiten gebeten. Beide haben mittlerweile zugesichert, dass die
Belieferungen zukünftig nur noch zu den genehmigten Zeiten erfolgen würden und
keine Beeinträchtigungen mehr vorkämen.
Der Betreiber des Penny-Marktes
(Fußbachstraße 36) hatte die seinerzeit beantragten und genehmigten
Öffnungszeiten bis
Da aus immissionsrechtlicher Sicht
Bedenken gegen diese Ausweitung bestanden, wurden die Öffnungszeiten nach
Rücksprache mit einem schalltechnischen Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeit
und Verkehrslärm und in Absprache mit dem Betreiber auf werktags von
Technischer Beigeordneter
Fabry teilt ergänzend mit, dass von Seiten des Textildiscounters KiK am
Eine telefonische
Nachfrage bei der "Haupt"-Beschwerdeführerin aus der Nachbarschaft ergab,
dass die Lärmquelle offensichtlich seit dem
Hinsichtlich der
Anlieferzeiten der Bäckerei Oebel ist seit dem
Sperrung der Ortsdurchfahrt Uevekoven,
Landstraße L 3 (Erkelenzer Straße) für den Schwerverkehr/Umleitung der
Verkehrsströme auf die K 25
In der Vergangenheit hat es mehrere Anträge mit dem Ziel einer
Verkehrsbeschränkung für Schwerlastverkehr im Bereich der OD Uevekoven gegeben.
Dabei sollten die auszusondernden Verkehrsarten aus Richtung Erkelenz kommend
vor Uevekoven auf die K 25 an Holtum vorbei zur neuen Ampelkreuzung in Beeck
(Grenzlandring/K 25/Holtumer Straße) gelenkt werden.
Der Sachverhalt wird in der Beratungsvorlage für die Sitzung des
Fachausschusses vom
In der Angelegenheit gibt es keine neuen Erkenntnisse. Eine von
der Stadt erlassene verkehrsrechtliche Anordnung des Lkw-Durchfahrtsverbotes
wäre rechtswidrig und würde im Verwaltungsrechtsstreit mit dem Landesbetrieb
aufgehoben. Auch einer nicht StVO-konformen „Umleitungsempfehlung“
wird seitens des Landesbetriebes als Träger der Straßenbaulast widersprochen.
Aufgrund der gesetzlichen Befugnisse aus dem Bereich des
Straßenrechts zur Verkehrsregelung und -lenkung trifft es zwar zu, dass eine
Verkehrsbeschränkung durch die Stadt wirksam auszusprechen wäre, wenn sich die
Ortsdurchfahrt in der Straßenbaulast der Stadt befände (in diesem Zusammenhang
wurde die theoretische Möglichkeit der Umstufung diskutiert: Landstraße zur
Stadtstraße und Kreisstraße zur Landstraße). Allerdings eröffnet sich damit ein
weit größerer Themenbereich als die bloße Anordnungsbefugnis für
Verkehrszeichen (Umbaukosten der OD sowie des Kreuzungsbereiches L 3/K 25,
Veränderung der Verkehrsbelastung am Knoten Grenzlandring/Holtumer Straße,
mögliche Wechselwirkung mit Projekt Mittelachse, Beteiligung der Anlieger in
der OD an Straßenbaukosten nach dem KAG usw.)
Auf Nachfrage beim Landesbetrieb teilte man mit, dass – wie
in der Vergangenheit – kein Interesse an einem Verfahren zur Umstufung
besteht.
Ratsherr Pillich fragt an,
ob die Verwaltung eine grobe Kostenschätzung mit Blick auf die Umwidmung
aufstellen könne. Herr Fabry beziffert die Kosten auf ca. eine Viertel
Millionen Euro, sagt aber zusätzlich eine schriftliche Kostenschätzung zu. Auf
die Frage von Herrn Pillich nach Fördermitteln erwidert er, dass es diese zwar
gebe, die Stadt aber nicht Antragsteller sein könne, da sie nicht Träger der
Straßenbaulast sei.
Winterdienst des
Baubetriebshofes
Der Winterdienst des Baubetriebshofes Wegberg ist gemäß den
strengen Anforderungen des Gemeindeversicherungsverbandes und der derzeit
gültigen Rechtsprechung in einem Räum- und Streuplan geregelt.
Auf den verkehrswichtigen bzw. gefährlichen Gemeindestraßen laut
Straßenverzeichnis wird der Winterdienst durch zwei Streufahrzeuge in zwei
Streubezirken bis Ende März sichergestellt.
Der starke Wintereinbruch am
Hierfür wurden rund 75 Tonnen Streusalz und 17 Tonnen Feuchtsalz
aufgewendet. Gleichzeitig wurden auch viele, nicht im Streuplan verzeichnete
Straßen geräumt und gestreut. Durch die eisigen Temperaturen hat das gestreute
Salz jedoch erst spät seine volle Wirkung entwickeln können.
Die Verwaltung erinnert an dieser Stelle alle
Grundstückseigentümer und Straßenanlieger daran, gemäß der gültigen
Straßenreinigungssatzung im Zeitraum
Ratsherr Saal und Ratsherr
Pillich sprechen dem Baubetriebshof ein Lob für den sehr guten Winterdienst
aus.
Auf Nachfragen von Ratsfrau
Lindt und Ratsherrn Pillich erläutert Technischer Beigeordneter Fabry, dass der
Baubetriebshof eine Dringlichkeitsliste habe, wonach zunächst auf viel
befahrenen, "gefährlichen" Straßen, dann vor Schulen und an
Zebrastreifen gestreut werde.
Abschließend erkundigt
sich Ratsherr Kersten nach dem schweren Unfall vom gestrigen Tage. Technischer
Beigeordneter Fabry erwidert, dass er erst vor gut einer Stunde durch die
Presse hiervon erfahren habe. Der Unfall-/Polizeibericht soll angefordert
werden.
Hinsichtlich der
Verkehrssituation am Grenzlandring/Höhe Obere Bergstraße betont er nochmals,
dass hier dringender Handlungsbedarf bestehe.
Ratsherr Kersten ruft in
Erinnerung, dass seine Fraktion schon lange eine Veränderung fordere und äußert
sein Bedauern, dass offensichtlich erst etwas passieren müsse, bevor das Ziel
erreicht würde.
Technischer Beigeordneter
Fabry teilt zusätzlich mit:
Sicherung des ehemaligen Klinkerwerks
Wienerberger
Die
“Baustelle Wienerberger / Biermanns” in Uevekoven wird vom
Fachbereich Planen Bauen Wohnen in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Anlässlich
einer Ortsbesichtigung Anfang Dezember letzten Jahres war festgestellt worden,
dass ein Glasbaufenster neben der vorderen Hauptöffnung komplett zerstört und
bei zwei Glastüren im seitlichen Verwaltungstrakt die Scheiben stark beschädigt
worden waren.
Nach
Aufforderung wurden die ordnungsgemäße Schließung dieser Öffnungen und die
Beseitigung der Scherben veranlasst.
Eine
Ortsbesichtigung am
Verkehrsunfall
auf dem Mailandweg
Am
Zum
Unfallhergang und den Ursachen werden seitens der Verwaltung in dem laufenden
Verfahren keine Aussagen getroffen. Am Unfallort gilt eine verkehrsrechtlich
angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h. Der Ortsmittelpunkt ist kein Kreisverkehr. Unabhängig vom Unfallgeschehen
im Dezember 2008 wurde in der Vergangenheit aufgrund von Nachfragen aus der
Bevölkerung die Verkehrslage in Büch mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises
diskutiert. Übereinstimmend wurde bisher kein Handlungsbedarf zur Änderung der
bestehenden Verkehrsregelung gesehen. Die gesetzlichen Vorgaben, wie
beispielsweise die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-Links, das Rechtsfahrgebot und
das Sichtfahrgebot sind für eine sichere Verkehrslage ausreichend.
Verbesserung
des Straßenbelages auf der Windbergstraße in Wildenrath
Mit
Schreiben vom
Aufgrund
des schlechten Zustandes der Straße wird dies von der Verwaltung unterstützt.
Auf der Grundlage aktueller Ausschreibungsergebnisse hat der Fachbereich 302
die Kosten für die Erneuerung der Straßendecke ermittelt. Diese belaufen sich
auf ca. 20.000,00 Euro/brutto.
Nach
Rücksprache mit dem Baubetriebshof sollen die Arbeiten in eigener Zuständigkeit
in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt werden.
Bäume im Stadtpark
23 Bäume im Stadtpark wurden am 16. und
Laut mündlicher Aussage von Herrn Krücken
(schriftlicher Bericht folgt) sind die meisten Bäume abgängig und können
auf Dauer nicht erhalten werden. Er
schlägt allerdings nicht die Fällung sondern baumpflegerische Maßnahmen vor.
Durch sofortiges Fällen würden die verbleibenden Bäume freigestellt und hätten
keine Möglichkeit, sich auf die neue Situation umzustellen. Sie könnten dadurch
ebenfalls Schaden nehmen.
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