27.01.2009 - 1.3 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 27.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeisterin Klein
teilt dem Haupt- und Finanzausschuss folgendes mit:
Konjunkturprogramm II
Hausintern ist ein
Arbeitskreis gebildet worden, der sich mit den Auswirkungen und Möglichkeiten
des Konjunkturprogramms II beschäftigt. Die Verwaltung wird dem Rat bzw. den
zuständigen Fachausschüssen über die Ergebnisse berichten.
Verrechnung von Aufwendungen für
Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe
Für
das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese
unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagsabgabe. Mit
Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die
Abgabepflichtigen diese mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte
dienen, verrechnen können. Im Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre
2002 – 2005 bereits 240.665,50 € erstattet bekommen. Eine
Überprüfung hat ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im
Januar hat die Bezirksregierung für die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine
Erstattung von insgesamt 89.049,40 € an die Stadt überwiesen. Diese
Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.
Zuschussantrag FC Wegberg-Beeck
Mit
Datum vom 18.11.2008, hier eingegangen am 01.12.2008, hat der FC Wegberg Beeck
mitgeteilt, dass die Decken in den Duschen und Umkleiden nicht
feuchtraumgeeignet seien und aufgrund von Schimmelgefahr erneuert werden
müssten. Hierzu wurde ein Zuschussantrag gestellt. Dem Antrag lag ein Angebot
bei, in dem die Ausführung der Arbeiten mit 14.296,66 € beziffert wurden.
Mit
dem Geschäftsführer sollte ein Besichtigungstermin vor Ort vereinbart werden,
bei dem der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Notwendigkeit der
Sanierungsarbeiten überprüfen sollte, da sich die Umkleide- und Duschräume in
einem Gebäude befinden, dass im Eigentum der Stadt steht. In dem
Terminierungsgespräch wurde vom Geschäftsführer des Vereins mitgeteilt, dass
die Arbeiten bereits ausgeführt seien und auch eine Rechnung über die Arbeiten
vorliege. Der Rechnungsbetrag beziffert sich auf 9.225,65 €. Die Rechnung
liegt der Verwaltung in Kopie vor.
Bereits
bei früheren Vorhaben sind die Vereine darauf hingewiesen worden, dass
Zuschüsse nur für Vorhaben gezahlt werden können, soweit ein Antrag und die
Gewährung eines Zuschusses vor Ausführung der Arbeiten erfolgt. Diese
Verfahrensweise soll auch so beibehalten werden. Die Verwaltung beabsichtigt
daher, keinen Zuschuss zu gewähren.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt Kenntnis.
Mit Bezug auf das
aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes, nach dem die Hartz-IV-Sätze für
Kinder bis 14 Jahren derzeit verfassungswidrig berechnet werden, fragt Ratsherr
Groß nach möglichen Auswirkungen für die Stadt Wegberg und bittet, hierüber zu
gegebener Zeit dem Rat zu berichten.
