27.01.2009 - 1.3 Mitteilungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Klein teilt dem Haupt- und Finanzausschuss folgendes mit:

 

Konjunkturprogramm II

Hausintern ist ein Arbeitskreis gebildet worden, der sich mit den Auswirkungen und Möglichkeiten des Konjunkturprogramms II beschäftigt. Die Verwaltung wird dem Rat bzw. den zuständigen Fachausschüssen über die Ergebnisse berichten.

 

Verrechnung von Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagsabgabe. Mit Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Abgabepflichtigen diese mit Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen können. Im Oktober 2008 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 2002 – 2005 bereits 240.665,50 € erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Januar hat die Bezirksregierung für die Jahre 1999 und 2002 nochmals eine Erstattung von insgesamt 89.049,40 € an die Stadt überwiesen. Diese Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.

 

Zuschussantrag FC Wegberg-Beeck

Mit Datum vom 18.11.2008, hier eingegangen am 01.12.2008, hat der FC Wegberg Beeck mitgeteilt, dass die Decken in den Duschen und Umkleiden nicht feuchtraumgeeignet seien und aufgrund von Schimmelgefahr erneuert werden müssten. Hierzu wurde ein Zuschussantrag gestellt. Dem Antrag lag ein Angebot bei, in dem die Ausführung der Arbeiten mit 14.296,66 € beziffert wurden.

Mit dem Geschäftsführer sollte ein Besichtigungstermin vor Ort vereinbart werden, bei dem der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Notwendigkeit der Sanierungsarbeiten überprüfen sollte, da sich die Umkleide- und Duschräume in einem Gebäude befinden, dass im Eigentum der Stadt steht. In dem Terminierungsgespräch wurde vom Geschäftsführer des Vereins mitgeteilt, dass die Arbeiten bereits ausgeführt seien und auch eine Rechnung über die Arbeiten vorliege. Der Rechnungsbetrag beziffert sich auf 9.225,65 €. Die Rechnung liegt der Verwaltung in Kopie vor.

Bereits bei früheren Vorhaben sind die Vereine darauf hingewiesen worden, dass Zuschüsse nur für Vorhaben gezahlt werden können, soweit ein Antrag und die Gewährung eines Zuschusses vor Ausführung der Arbeiten erfolgt. Diese Verfahrensweise soll auch so beibehalten werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, keinen Zuschuss zu gewähren.

 

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Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

 

Mit Bezug auf das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes, nach dem die Hartz-IV-Sätze für Kinder bis 14 Jahren derzeit verfassungswidrig berechnet werden, fragt Ratsherr Groß nach möglichen Auswirkungen für die Stadt Wegberg und bittet, hierüber zu gegebener Zeit dem Rat zu berichten.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=404&TOLFDNR=2972&selfaction=print