17.02.2009 - 4 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Klein teilt aufgrund einer Anfrage aus den Reihen der Ratsmitglieder mit, dass der Vertrag des Kreises Heinsberg mit dem Naturpark – Schwalm – Nette hinsichtlich der Anmietung von Räumlichkeiten im List-Zentrum eine Laufzeit von 15 Jahren habe. Dieser werde somit Ende 2016 auslaufen. Ferner liefen zur Zeit Verhandlungen mit verschiedenen Vertragspartnern um eine erneute Belegung von momentan leerstehenden Bereichen zu erzielen.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 hat gemäß § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW in der Zeit vom 07.11.2008 bis 25.11.2008 nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung ausgelegen. Von dem Recht der Einsichtnahme in den Entwurf wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen wurden weder von Bürgern oder Einwohnern noch von Abgabenpflichtigen erhoben.

 

Im Folgenden erhalten die Vorsitzenden der Fraktionen das Wort. Sie erläutern in ihren Reden die grundsätzlichen Positionen zur Haushaltswirtschaft der Stadt und zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2009. Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Vor Beginn seiner Haushaltsrede für die SPD-Fraktion überreicht Ratsherr Kersten der Bürgermeisterin einen schriftlichen Dringlichkeitsantrag seiner Fraktion. Dieser beinhaltet die Aufforderung an die Bürgermeisterin den am 27.01.2009 im Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage des CDU-Antrages getroffenen Beschluss hinsichtlich der Herausnahme der veranschlagten Mehrausgaben für Instandsetzungen von 710.000 € zu beanstanden.

Bürgermeisterin Klein nimmt den Antrag entgegen, mit dem Hinweis ihn rechtlich prüfen zu lassen.

 

Im Anschluss an die Haushaltsrede der FDP-Fraktion weist Bürgermeisterin Klein Ratsherrn Schwan darauf hin, dass die während seiner Haushaltsrede gestellten zwei Anträge nicht berücksichtigt werden könnten. Sie hätten bei der Beratung des Haushaltes 2009 am 27.01.2009 im Haupt- und Finanzausschuss gestellt werden müssen oder in der heutigen Sitzung bei Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes, das heißt vor Beginn der Haushaltsreden.

 

Auf Nachfrage seitens Bürgermeisterin Klein teilt das fraktionslose Ratsmitglied Frau Schmitz mit, dass sie keine Aussagen hinsichtlich des Haushaltsentwurfes 2009 machen werde.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20   Ablehnung: 17    Enthaltung: 0

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009

Ø     mit dem Haushaltsplan und

Ø      mit den übrigen Anlagen

unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen, im Übrigen in der folgenden Fassung zu erlassen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Wegberg

für das Haushaltsjahr 2009

 

Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514) hat der Rat der Stadt Wegberg mit Beschluss vom 17.02.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf

49.236.385 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

49.866.500 EUR 

 

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 

 

45.734.560 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

43.497.259 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

16.601.230 EUR

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

19.392.075 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen für Investitionen

erforderlich ist, wird auf

4.450.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von

Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

4.620.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans

wird auf

630.115 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf

6.000.000  EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

200 v. H.

 

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

381 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

403 v. H.

 

Die Hebesätze sind durch Satzung vom 01.01.2003 festgesetzt worden.

 

 

§ 7

Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig umzuwandeln" (ku) angebracht ist, ist bei Freiwerden diese Stelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.

Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Vergütungsgruppe nicht mehr besetzt werden.

Wird eine Beamtin/ein Beamter befördert, so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass sie/er während dieser Zeit bereits Aufgaben des verliehenen oder eines gleichwertigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; die Planstelle muss zu dem zurückliegenden Zeitpunkt besetzbar gewesen sein.

 

 

 

Wegberg, 17.02.2009

 

 

 

 

(Bürgermeisterin)                              (Ratsmitglied)                                    (Schriftführer)

 

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Anlagen

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