17.02.2009 - 10 Schülerbeförderung - Anpassung des Eigenbetrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt, die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “Schoko Ticket” gem. § 97 des Schulgesetzes NRW ab dem 01.08.2008 wie folgt neu durch das Verkehrsunternehmen erheben zu lassen:

11,20   für das erste freifahrtberechtigte Kind

6,00   für das zweite freifahrtberechtigte Kind

alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung des Eigenanteiles.

Die Einziehung der Eigenanteile soll weiter durch die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (NVV) erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.