17.02.2009 - 12 Wiederwahl des Technischen Beigeordneten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Fabry verlässt zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes den Sitzungssaal.

 

Bürgermeisterin Klein merkt zum Beschlussvorschlag folgendes an:

 

„Der Verwaltungsvorstand, d.h. Herr Erster Beigeordneter Schneider, Herr Kämmerer Storms und ich, schlagen Ihnen nicht einfach nur  die Wiederwahl des Technischen Beigeordneten Herrn Fabry vor, sondern begründen unseren Vorschlag folgendermaßen: 

 

  • Herr Fabry hat sich 2001 - auf den ausdrücklichen Wunsch des Rates hin -um das Amt des Technischen Beigeordneten beworben. Er hat mit diesem Schritt vor 8 Jahren eine unkündbare    führende Angestelltenstelle zugunsten des Wahlamtes aufgegeben.
  • Seinerzeit ist Herr Fabry in geheimer Wahl von 35 Mitgliedern des Rates, ohne Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen, gewählt worden.
  • Der Verwaltungsvorstand betont, dass der Technische Beigeordnete Herr Fabry in den zurück liegenden 8 Jahren das Wahlamt mit hoher Motivation und sehr großem Engagement ausgeübt und dabei immer die Interessen der Stadt Wegberg im Auge behalten hat.
  • Er hat die Ziele der Verwaltung “Wirtschaftlichkeit - Effizienz - Bürgerfreundlichkeit„ mitgetragen und in seinem Dezernat auch umgesetzt; die Beschlüsse des Rates hat er - wenn es möglich war - zeitnah realisiert.
  • Für die Bürger/Innen hat er immer eine offene Tür und hat bei Baumaßnahmen, die Schulen und Kindergärten betreffen, die Leitungen der betreffenden Einrichtung von Anfang an mit eingebunden.
  • Er hat von seinen Mitarbeiter/Innen im Dezernat Leistung gefordert und großes Geschick  in der Mitarbeiterführung gezeigt.
  • Mehrere wichtige Baumaßnahmen sind derzeit im Entstehen (z.B. Mensa), an deren Planung Herr Fabry maßgeblich beteiligt ist.
  • Der “Tiefbau” - ein Schwerpunkt des Herrn Fabry aufgrund seines Studiums - hat auch zukünftig in der Stadt Wegberg großes Gewicht, fließen doch - wie von der CDU in der heutigen Haushaltsrede untermauert - fast 80% der Haushaltsmittel in Kläranlagen und Kanalbau.
  • Das vom Rat geforderte Baumkataster und Straßenkataster mit seinen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt in Millionenhöhe kann ebenfalls von Herrn Fabry fachlich kompetent begleitet werden.
  • Dies sind einige wesentliche Gründe, weswegen der Verwaltungsvorstand Sie, meine Damen und Herren des Rates, bittet, der Wiederwahl des Herrn Fabry  - die GO lässt sie ausdrücklich ohne Ausschreibung zu - zuzustimmen. „

 

Ratsherr Kersten bittet um eine kurze Erläuterung hinsichtlich des Abstimmungsverfahrens im Bezug auf den vorliegenden Antrag der CDU vom 27.01.2009.

Bürgermeisterin Klein informiert darüber, dass zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und ggf. im zweiten Schritt über den Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen sei, da es sich bei dem Antrag der CDU-Fraktion, unabhängig von seiner Bezeichnung, inhaltlich um einen Sachantrag und nicht einen Geschäftsordnungsantrag handele.

Aus dem Rat erhebt sich dagegen kein Widerspruch.

 

Ratsherr Kersten beantragt daraufhin die geheime Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Bürgermeisterin Klein informiert die Ratsmitglieder darüber, dass somit nach § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg geheim abzustimmen sei.

 

Ratsherr Pillich mahnt die Beachtung des ordnungsgemäßen Ablaufes bei geheimen Abstimmungen, insbesondere hinsichtlich der Stimmenzähler usw., an.

Ferner erläutert er, dass seine Fraktion aufgrund der Wichtigkeit des Amtes des Technischen Beigeordneten den Antrag auf öffentliche Ausschreibung der Stelle gestellt habe. Sie habe beabsichtigt, so eine Marktanalyse zu erhalten, sei aber auch davon ausgegangen, dass Herr Fabry sich bewerbe. Es sei keine Abwahl des jetzigen Stelleninhabers beabsichtigt.

 

Ratsherr Groß äußert, dass er den Antrag der CDU-Fraktion als zulässig erachte. Aufgrund des Konjunkturprogrammes II und damit anstehenden Maßnahmen sei es aber erforderlich, dass der Stelleninhaber über gute Ortskenntnisse verfüge. Dies sei bei Herrn Fabry ohne Zweifel gegeben. Ferner habe dieser bisher auch immer ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt. Hintergrund für den Antrag der CDU sei die „Klientelpolitik“ der CDU-Fraktion.

 

Ratsherr Kersten erkundigt sich, ob Herr Fabry zu einer Bewerbung verpflichtet sei.

 

Dies wird von Bürgermeisterin Klein verneint. Die Verwaltung habe hierzu eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht eingeholt. Sie zitiert diese auszugsweise wie folgt:

 

„….Eine Pflicht des aktuellen Amtsinhabers zur aktiven Bewerbung im Falle einer Stellenausschreibung nach § 71 Abs. 2 Satz 3 GO NRW gibt es aus meiner Sicht hiermit allerdings nicht verbunden. Sinn und Zweck eines Bewerbungsverfahrens ist  einerseits, dem Bewerber die Möglichkeit zu eben, sein Interesse an der Stellengesetzung zu bekunden und andererseits, den Dienstherren mit für eine Stellenbesetzung notwendigen Informationen über die Bewerber zu versorgen.

 

Da der Beigeordnete kraft Gesetzes verpflichtet ist, eine Wiederwahl anzunehmen, bedarf es keiner ausdrücklichen Bekundung seines Willens, das Amt auch künftig fortzuführen. Vielmehr gebietet es die Systematik des Gesetzes im Umkehrschluss, nicht den Wunsch nach einer Fortführung sondern denjenigen nach einer Beendigung des Amts ausdrücklich zu äußern. Eine aktive Bewerbung ist des Weiteren auch nicht zur Befriedigung des Informationsbedürfnisses des Rates erforderlich. Der Rat verfügt bereits über umfassende Informationen zur Person und der bisherigen dienstlichen Tätigkeit des amtierenden Beigeordneten.“

 

Durch Bürgermeisterin Klein werden die vier Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen als Stimmenzähler bestimmt.

Diese überzeugen sich vor Beginn der Wahlhandlung von dem ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurne.

 

Die Ratsmitglieder werden sodann von Bürgermeisterin Klein einzeln namentlich aufgerufen, erhalten jeweils einen vorbereiteten Stimmzettel und begeben sich zur Stimmabgabe in die aufgestellte Wahlkabine, anschließend werfen sie den Stimmzettel in die Wahlurne.

Am Ende des Wahlgangs richtet Bürgermeisterin Klein die Frage an die anwesenden Ratsmitglieder, ob alle ihre Stimme abgegeben haben und fordert dazu auf, soweit dies noch nicht geschehen sein sollte, sich jetzt zu melden. Da sich niemand meldet, erklärt sie den Wahlgang für abgeschlossen und bittet die vier Fraktionsvorsitzenden mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Nach erfolgter Auszählung übergeben die Fraktionsvorsitzenden das Ergebnis an die Bürgermeisterin, die dieses dann allen Anwesenden verkündet.

Aufgrund des Ergebnisses teilt sie mit, dass Herr Fabry in seinem Amt als Technischer Beigeordneter der Stadt Wegberg für weitere acht Jahre wiedergewählt worden sei.

Nach seiner Rückkehr bedankt sich der Technische Beigeordneter Fabry für das ausgesprochene Vertrauen und teilt mit, dass er die Wiederwahl annehme.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18   Ablehnung: 17    Enthaltung: 2

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung wählt der Rat der Stadt Wegberg Herrn Rudolf Fabry mit Wirkung vom 01.07.2009 für die Dauer von weiteren acht Jahren (bis 30.06.2017) zum Technischen Beigeordneten der Stadt Wegberg.

 

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