10.03.2009 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche Mitteillungen vor:

 

Gebäudesanierung / Energieeinsparungen

 

Um den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten zu Themen wie Modernisierung und Sanierung von Gebäude, Chancen der Energieeinsparung, Verbesserung des Wärmeschutzes u.s.w. zu verschaffen, wurde vom Fachbereich Planen, Bauen wohnen eine Informationsbroschüre erstellt, die die maßgelblichen Internet-Seiten, wichtige Telefonnummern sowie auch sonst alles Wissenswerte zu diesen Themen zusammenfasst.

 

Diese Broschüre liegt ab sofort beim Fachbereich 301 zur Abgabe bereit.

 

 

Bodenrichtwerte 2009

 

Die Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen. Der Bezugszeitpunkt ist der 01.01.2009.

 

Die Bodenrichtwerte sind ab sofort im Internet unter der Adresse www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm abrufbar.

Die Veröffentlichung im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW www.boris.nrw.de erfolgt ab dem 15.03.2009.

 

 

Die Werte für erschlossenes Bauland haben sich für die einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt verändert:

 

 

Unverändert geblieben sind die Werte für die Wohnbereiche:

 

            -   Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei 110,00 Euro,

-   Uevekoven und Holtum bei 120,00 Euro,

-   Klinkum bei 130,00 Euro,

-   Beeck, Beeckerheide, Beeckerwald, Harbeck und die “sonstigen Wohngebiete” in Wegberg Innenring bei 155,00 Euro,

            -   Wegberg (Geschäftslage) bei 230,00 Euro.

 

 

Verringert haben sich die Werte in:

 

            -   Rath-Anhoven, Kipshoven, Moorshoven, Schönhausen, Flassenberg,

                 Isengraben, Felderhof, Kehrbusch von 120,00 Euro auf 110,00 Euro,

            -   Dalheim, Tetelrath und Schwaam von 120,00 Euro auf 115,00 Euro,

            -   Busch, Bissen bei Wegberg und Watern von 130,00 Euro auf 120,00 Euro,

            -   Balkhoven und Rickelrath von 130,00 Euro auf 125,00 Euro,

            -   Merbeck von 140,00 Euro auf 130,00 Euro,

            -   Wegberg (zentrumsnahe Wohngebiete) von 165,00 Euro auf 155,00 Euro.

 

Gestiegen ist der Wert in:

 

      -   Wildenrath von 105,00 Euro auf 110,00 Euro.

 

 

Außerdem ist der Bodenrichtwert gestiegen:

 

            -   für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

 

                 - in Arsbeck, Merbeck und Wildenrath von 2,30 € auf 2,50  ,

                 - im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,20 € auf 3,50  .

 

 

Verkehrssituation auf der L 3 – Grenzlandring – von der Einmündung der L 364 (Gerderhahner Straße) bis zur Kreuzung L 3 (Klinkumer Straße/Fußbachstraße)

 

Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls am 19.01.09 mit einem Fußgänger beim Überqueren der L 3 in Höhe der Einmündungen Bergstraße / Obere Bergstraße hat die Verwaltung am 02.02.2009 den Landrat als Moderator der Unfallkommission angeschrieben und darum gebeten, die Mitglieder der Unfallkommission kurzfristig zu einem Behördentermin zu laden, bei dem die Verkehrssituation neu bewertet werden soll.

 

Neben dem Landrat als Kreispolizeibehörde sind das Straßenverkehrsamt des Kreises, der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der L sowie die Stadt Mitglieder der Unfallkommission.

 

Zur nachhaltigen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse werden seitens der Stadt folgende Maßnahmen zur Diskussion gestellt:

 

-          Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h

-          Bedarfsampel

-          Beleuchtung des gesamten Streckenabschnitts

-          Errichtung einer neuen Querungshilfe Bergstraße / Obere Bergstraße

 

Die vorgenannten Maßnahmen sind objektiv geeignet, die Verkehrsverhältnisse insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere und behinderte Menschen, zu verbessern.

 

Mit Schreiben vom 11.02.2009 hat der Landrat noch einmal betont, der angesprochene Bereich der L 3 sei keine Unfallhäufungsstelle, als Federführung in der Unfallkommission sei man aber gerne bereit, die Sicherheitsaspekte zu erörtern.  Die Behörde bittet um Verständnis, dass die Mitglieder erst dann zu einer Sitzung eingeladen werden können, wenn das Gutachten über den Unfallhergang vorliegt.

 

 

Ratsherr Kersten findet es lobenswert, dass die Verwaltung einen neuen Versuch startet. Gleichzeitig äußert er sich empört über das erwähnte Schreiben des Landrats vom 11.02.2009. So könne man das nicht hinnehmen. Er bittet daher die Verwaltung, nochmals auf die Kreisverwaltung zuzugehen und zu versuchen, die Unfallkommission in Heinsberg zu überzeugen.

Auch Ratsherr Pillich sieht weiterhin Handlungsbedarf und fordert Bewegung von Seiten der Unfallkommission. Er spricht von Gefahr im Verzug und verlangt präventive Maßnahmen.

 

Technischer Beigeordneter Fabry verspricht, weiterhin “am Ball zu bleiben” und zu berichten.

 

 

Dauerhafte Verbesserung des rückwärtigen Zufahrtsweges zum Friedhofsparkplatz in Merbeck

 

Mit Schreiben vom 22.12.2008 hatte die SPD-Fraktion beantragt, den rückwärtigen Zufahrtsweg zum Friedhofsparkplatz in Merbeck dauerhaft zu verbessern.

 

Der Baubetriebshof der Stadt Wegberg hat die Kosten hierfür mit ca. 12.500,00 € veranschlagt und kann die Arbeiten in eigener Regie in der zweiten Jahreshälfte 2009 durchführen.

 

 

Technischer Beigeordneter Fabry teilt zusätzlich mit:

 

Sanierung der Stichstraße Krankenhausstraße im Bereich der Hs.-Nrn. 16-52

 

Die Stichstraße befindet sich im Eigentum der Familienheimbau, Gesellschaft für Grundbesitzverwaltung mbH & Co. KG, die als damaliger Investor die Erschließung, also Straße und Kanal, hergestellt hat. Eine Eigentumsübertragung der Straßenparzelle an die Stadt oder eine Übernahme der Unterhaltungsverpflichtung hat in der Vergangenheit nicht stattgefunden.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit, nicht nur für die Anwohner sondern auch für den allgemeinen Verkehr, ist eine Sanierung dringend geboten. Die Stadt hat die Gesellschaft als Eigentümerin der Anlage mehrfach aufgefordert, die Schäden unverzüglich zu beseitigen.

 

Nachdem ein Sanierungskonzept mit den erforderlichen Kosten entwickelt wurde, konnte trotz intensiver Bemühungen der Stadt zunächst keine Einigkeit über die Durchführung und Finanzierung der Baumaßnahme erreicht werden.

 

Anfang März haben Gesellschaft und Stadt eine Lösungsmöglichkeit erarbeitet, die eine zügige Sanierung ohne Kostenbeteiligung der Anlieger beinhaltet.

 

Zur Rechtsgültigkeit werden noch entsprechende Verträge abgeschlossen. Nach Vertragsschluss wird dem Ausschuss zeitnah berichtet. Die Anlieger werden über den Sachstand informiert.

 

 

Verrechnung von Aufwendungen für Kanalbaumaßnahmen mit der Abwasserabgabe

 

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist eine Abgabe zu entrichten. Diese unterteilt sich in die Schmutzwasserabgabe und die Niederschlagswasserabgabe.

 

Mit Urteil vom 29.01.2004 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die  Abgabepflichtigen diese Maßnahmen, die der Verbesserung der Gewässergüte dienen, verrechnen können.

Im Oktober 2008 und im Januar 2009 hat die Stadt Wegberg für die Jahre 1999 und 2002-2005 bereits 329.714,90   erstattet bekommen. Eine Überprüfung hat ergeben, dass der gezahlte Betrag nicht ausreichend ist. Im Februar hat die Bezirksregierung für die Jahre 1998 – 2001 und 2005 – 2006 nochmals eine Erstattung von insgesamt 413.708,81   an die Stadt überwiesen.

 

Somit wurden für die Jahre 1998 – 2006 insgesamt 743.423,71 Euro Abwasserabgabe zurückerstattet.

 

Diese Erstattung fließt dem Gebührenhaushalt zu und kommt somit dem Bürger zugute.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen nach Beantwortung von Zusatzfragen zur Kenntnis.

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