10.03.2009 - 2.1 Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Industrie- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung zu fassen.

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu  machen.

 

Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 1. Änderung. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- und Gewerbegebiet / 4. Änderung rechtskräftig und zugleich der Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Industrie- Gewerbegebiet / 1. Änderung für diesen Bereich aufgehoben.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.