30.06.2009 - 3 Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 3 der Gesch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeisterin Klein teilt dem Rat folgendes mit:

 

Kultursommer

Auf die für das kommende Wochenende geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Wegberger Kultursommers wird hingewiesen. Bürgermeisterin Klein wirbt für eine rege Teilnahme. Ein entsprechender Flyer hierzu wird dem Protokoll beigefügt (Anlage 1 zu TOP 3).

 

 

Telefonzellenabbau

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Telekom die Aufstellungsorte von Telefonzellen im Stadtgebiet reduzieren bzw. abbauen wird, da an diesen Zellen keine Nutzung mehr erfolgt. Durch die erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen im Festnetz und den Ausbaustand der Mobilfunknetze haben sich die Telefoniebedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der Öffentlichen TelefonsteIlen sei daher seit ca. 5 Jahren kontinuierlich zurückgegangen.

 

Die Deutsche Telekom AG gewährleistete jedoch bislang im Rahmen der getroffenen Regelungen die Bestandsgarantie zur Sicherung der Flächenversorgung in Ausführung des Infrastrukturauftrages unverändert weiter.

 

Vom Abbau betroffen sind:

 

Ø      Ortsteil Klinkum: Ecke Alte Landstraße/Bernhardsweg

Ø      Ortsteil Rickelrath: Ecke Dülkener Straße/Angerweg

Ø      Ortsteil Rath-Anhoven: Johannes-Pellen-Straße am Feuerwehrhaus

Ø      Ortsteil Dalheim: Marienberg, gegenüber der Kirche

Ø      Wegberg Schulzentrum: Maaseiker Straße

 

Durch Nachverhandlungen mit der Telekom hat die Verwaltung jetzt erreichen können, dass im Schul- und Sportzentrum eine Basistelefon-Station errichtet wird, die die Anwahl der Notrufnummern und R-Talk (Mit R-TALK kann der Teilnehmer gratis telefonieren - denn der Angerufene bezahlt das Gespräch) ermöglicht.

 

 

Kritik hinsichtlich Anmeldungen beim Ferienprogramm

Aus der Bürgerschaft ist die praktizierte Vergabe der Plätze im Rahmen des städtischen Ferienprogramms kritisiert worden. Hintergrund hierfür war, dass Anmeldungswünsche gesammelt und  dann von einer vorne in der Warteschlange befindlichen Person vorgenommen wurden. Hierdurch war das verfügbare Kontingent an freien Plätzen sehr schnell aufgebraucht und für die weiter hinten wartenden Personen war es damit nicht mehr möglich entsprechende Angebote zu buchen.

Die Anmeldungen zum Ferienprogramm sollen im kommenden Jahr ggf. per Email erfolgen um den genauen Zeitpunkt der Anmeldung bestimmen zu können und entsprechend der Reihenfolge des Maileingangs dann die Vergabe der Plätze vorzunehmen.

 

 

Aschenplatz Beeck

Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat der FC Wegberg-Beeck e.V. die Zustimmung der Stadt als Grundstückseigentümerin zur Umwandlung des von dem Verein genutzten Aschenplatzes in einen Rasenplatz mit Kunstrasen beantragt und um eine großzügigen Zuschuss zu dieser Maßnahme gebeten.

 

Mit dem gleichen Schreiben hat der Verein gebeten, ihm einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu gestatten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Umwandlung des Platzes sowie einen förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Die Umwandlung des Aschenplatzes in einen Kunstrasenplatz erhöht den Wert und die Nutzbarkeit des Platzes. Da dieser Platz in erster Linie von den Jugendmannschaften des Vereines genutzt wird, sei auch darauf hingewiesen, dass ein Kunstrasenplatz im Vergleich zu einem Aschenplatz das Verletzungsrisiko deutlich vermindert. Zu dem befindet sich der Aschenplatz in einem Zustand, der eine tiefgreifende und finanziell kostspielige Erneuerung des Unterbaus mit Drainage sowie des Aschenaufbaus erfordert.

 

Der Antrag auf den vorzeitigen Baubeginn wird nachvollziehbar mit dem Umstand begründet, dass der Platz während der Sommerferien in geringerem Umfang für das Jugendtraining benötigt als nach den Ferien in der Saison, in der während der Bauzeit (ca. 6 Wochen) auf den Platz wegen der Vielzahl der Jugendmannschaften nicht verzichtet werden könnte.

 

Die Verwaltung wird den Verein darauf hinweisen, dass die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns keine Förderzusage darstellt und insoweit das Risiko einer Ablehnung der Förderung den Verein trifft. Ebenso wird der Verein darauf hingewiesen, dass der Platz auch nach Umwandlung zu einem Kunstrasenplatz im Eigentum der Stadt verbleibt und die Zahlung eines Wertausgleiches für die Werterhöhung des Platzes bei Beendigung der Überlassung des Platzes gleich aus welchem Grund ausgeschlossen ist.

 

 

Überprüfung der Sonderposten in der Bilanz

Im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2009 ist die Verwaltung auf Antrag der CDU-Fraktion beauftragt worden zu prüfen, ob bei der Eröffnung des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ alle bilanzierungsfähigen Sachverhalte für die Bildung von Sonderposten berücksichtigt worden seien.

 

Hierzu hat die Verwaltung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WWS angeschrieben. Die Stellungnahme wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. (Anlage 2 zu TOP 3)

 

 

Google Street View

Gemäß der Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 23.06.2009 soll eine Webseite eingerichtet werden, über die die Betroffenen einer Veröffentlichung von sie betreffenden Bildern widersprechen können. (Anlage 3 zu TOP 3)

 

Ratsherr Groß teilt ergänzend mit, dass auch eine Veröffentlichung der Erfassungstermine (Ort/Straße und Datum) geplant sei. Hierdurch könne bereits vor der Aufnahme von Bildern einer Veröffentlichung widersprochen werden.

 

 

Schotterwiederaufbereitungsanlage

Die Bezirksregierung Köln hat der Stadt Wegberg mitgeteilt, dass der Antragsteller für die Errichtung einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roedgener Bahn seinen Antrag insofern abgeändert hat, dass ausschließlich das Gebiet der Stadt Wassenberg betroffen ist. Nachdem die Untere Landschaftsbehörde dem Vorhaben zugestimmt hat, ist davon auszugehen, dass nunmehr auch die Bezirksregierung Köln den Antrag auf Aufbereitung des Bahnschotters an der Roedgener Bahn genehmigen wird.

 

Die von Ratsfrau Zimmermann an die Stadtverwaltung heute herangetragene Frage, ob im Bereich des Petrol-Depots ebenfalls eine Recycling-Anlage in Betrieb genommen worden sei, konnte heute nicht abschließend geklärt werden. Beim Bau der B 221 n werden alte Straßenbauabschnitte entfernt und es ist anzunehmen, dass die Geräuschbelästigungen von diesen Arbeiten stammen.

 

Ratsfrau Zimmermann teilt ergänzend mit, dass die Geräusche teilweise bis Mitternacht zu hören seien. Technischer Beigeordneter Fabry sichert eine Klärung zu.

 

 

Finanzplan für 2009

Die Bezirksregierung Köln hat die Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs für das Haushaltsjahr 2009 mitgeteilt. Die Zuweisungen entsprechen im Wesentlichen den im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Beträgen.

 

Die Haushaltsansätze im Ergebnisplan für Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen Familienlastenausgleich und der Gaststreitkräftepauschale von insgesamt 9.723.400 Euro verbessern sich um 87.604 Euro.

 

Die im Finanzplan ausgewiesenen Einzahlungen für die Investitions-, Schul- und Sportpauschale in Höhe von 1.745.630 Euro entsprechen den Zuweisungen des Landes.

 

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass die Steuereinnahmen im Jahr 2009 und in den Folgejahren entgegen der November-Steuerschätzung 2008 deutlich niedriger ausfallen werden.

 

Die Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung dieses Jahres hat für die Stadt Wegberg für das Jahr 2009 niedrigere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zur Folge als noch im Haushalt kalkuliert.

 

Danach werden voraussichtlich für 2009 Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer von rd. 605.000 Euro und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rd. 15.000 Euro erwartet.

 

Die Gewerbesteuer ist im Haushaltplan mit 6.300.000 Euro veranschlagt. Nach dem jetzigen Stand sind rd. 5.635.000 Euro veranlagt. Bis zum Haushaltsansatz fehlen noch 665.000 Euro.

 

Ob dieser Betrag bis zum Ende des Haushaltsjahres veranlagt werden kann ist nicht abzuschätzen. Sollte eine Veranlagung nicht mehr erfolgen beträgt unter Berücksichtigung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage die Verschlechterung des Ergebnisses rd. 540.000 Euro.

 

Bei den Grundsteuern A und B beträgt der Mehrertrag rd. 50.000 Euro.

 

Nach den jetzigen Erkenntnissen entwickeln sich die Aufwendungen in der Ergebnisrechnung so, wie sie im Haushaltplan vorgesehen sind. Verbesserungen könnten eintreten bei den Bewirtschaftungskosten und den Zinsaufwendungen wegen verbesserten Kreditkonditionen und späterer Aufnahme von Krediten als geplant.

 

Derzeit werden die Jahresabschlussarbeiten für 2008 durchgeführt. Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Jahresrechnung 2008 dem Rat in seiner Sitzung am 06.10.2009 zu zuleiten, mit der Bitte um Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

Aktueller Stand Konjunkturpaket II

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12.06.2009 mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit die Änderung des Art. 104 b GG, der in seiner bisherigen Fassung für erhebliche Einschränkungen bei den Verwendungsmöglichkeiten der Mittel aus dem Konjunkturpaket II verantwortlich war, geändert. Die Verkündung der Grundgesetzänderung steht unmittelbar bevor.

 

Somit sind alle Einschränkungen, für die Verwendungsmöglichkeiten für Mittel aus dem Konjunkturpaket II entfallen, sofern sie sich nicht ausdrücklich aus dem Text des Zukunftsinvestitionsgesetzes ergeben.

 

Durch die Änderung des Art. 104 b GG können nun die weiteren Planungen hinsichtlich der Verwendung der Mittel vorangetrieben werden.

 

Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

 

In den Ausbau der Breitbandverkabelung sollen die ersten Gelder aus dem Konjunkturpaket II fließen. Einen zweiten Bereich stellen die landwirtschaftlichen Wege dar. Für die weitere Planung und Umsetzung haben Gespräche mit den Vertretern der ortsansässigen Landwirte stattgefunden. Hieraus wurden die in Frage kommenden landwirtschaftlichen Wege aufgelistet. Diese werden derzeit durch den Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser aufbereitet und nach in Augenscheinnahme zu einer Prioritätenliste zusammengestellt. Diese beiden Punkte waren bisher nicht durch den Art 104 b GG gehemmt.

 

Vier Sportvereine aus dem Stadtgebiet haben je für die die Herstellung eines Kunstrasenplatzes einen Zuschuss aus dem Konjunkturpaket II beantragt. Durch die Änderung des Art. 104 b GG können nun diese Anträge in den nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorbereitet werden.

Aufbauend darauf werden auch die anderen Maßnahmen für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur waren bisher durch die alte Fassung des Art. 104 b GG blockiert. Der Verwaltung liegt ein Erweiterungsantrag der Waldorfschule Kreis Heinsberg e.V. vom 18.Juni 2009 vor, der eine Erhöhung der bisher beantragten Bedarfssumme beinhaltet.

 

Die bisher vorliegenden Vorschläge werden in den nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

- - - - - - - - - - - - - - -

 

In Anschluss an die Mitteilungen der Bürgermeisterin erkundigt sich Ratsherr Kersten hinsichtlich der von ihm geforderten Mitteilungen an die Vereine des Begegnungszentrums im Hinblick auf die durch die Stadt ausgesprochenen Kündigungen zum Ende des Jahres 2009.

Bürgermeisterin Klein teilt hieraufhin mit, dass die Planungsunterlagen für die Sporthalle im Hause seien, aber noch von den zuständigen Fachbereichen überprüft werden müssten.

Danach, so sei mit den Fraktionen vereinbart worden, würden Gespräche mit den Vereinen geführt.

Was die „vorsorglichen Kündigungen“ beträfe, habe Herr Schneider bereits zweimal eine klärende Information an die Vereine bzw. an die IG BGZ gerichtet.

Herr Kersten bittet darum dies noch einmal zu tuen.

 

Ratsherr Gellissen äußert, dass er eine Mitteilung bezüglich der energetischen Erneuerung der Außenfassade des Gymnasiums im Rahmen des Konjunkturprogrammes II vermisst habe.

Technischer Beigeordneter Fabry entgegnet, dass er davon ausgehe, dass die Maßnahme nicht gefördert werde, dass ihn hierzu aber noch keine offizielle Mitteilung vorliege.

Ratsherr Gellissen weist darauf hin, dass die als förderfähig berücksichtigen Maßnahmen im Internet ausgewiesen seien und diese darin nicht enthalten sei.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen