30.06.2009 - 3 Bericht der Bürgermeisterin gemäß § 3 der Gesch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 30.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermeisterin Klein
teilt dem Rat folgendes mit:
Kultursommer
Auf die für das
kommende Wochenende geplanten Veranstaltungen im Rahmen des Wegberger
Kultursommers wird hingewiesen. Bürgermeisterin Klein wirbt für eine rege
Teilnahme. Ein entsprechender Flyer hierzu wird dem Protokoll beigefügt (Anlage
1 zu TOP 3).
Telefonzellenabbau
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat
die Verwaltung mitgeteilt, dass die Telekom die Aufstellungsorte von
Telefonzellen im Stadtgebiet reduzieren bzw. abbauen wird, da an diesen Zellen
keine Nutzung mehr erfolgt. Durch die erreichte Vollversorgung mit
Telefonanschlüssen im Festnetz und den Ausbaustand der Mobilfunknetze haben
sich die Telefoniebedürfnisse der Bürger stark geändert. Die Nutzung der
Öffentlichen TelefonsteIlen sei daher seit ca. 5 Jahren kontinuierlich
zurückgegangen.
Die
Deutsche Telekom AG gewährleistete jedoch bislang im Rahmen der getroffenen
Regelungen die Bestandsgarantie zur Sicherung der Flächenversorgung in
Ausführung des Infrastrukturauftrages unverändert weiter.
Vom
Abbau betroffen sind:
Ø
Ortsteil Klinkum: Ecke
Alte Landstraße/Bernhardsweg
Ø
Ortsteil Rickelrath:
Ecke Dülkener Straße/Angerweg
Ø
Ortsteil Rath-Anhoven:
Johannes-Pellen-Straße am Feuerwehrhaus
Ø
Ortsteil Dalheim:
Marienberg, gegenüber der Kirche
Ø
Wegberg Schulzentrum:
Maaseiker Straße
Durch
Nachverhandlungen mit der Telekom hat die Verwaltung jetzt erreichen können,
dass im Schul- und Sportzentrum eine Basistelefon-Station errichtet wird, die
die Anwahl der Notrufnummern und R-Talk (Mit R-TALK kann der Teilnehmer gratis
telefonieren - denn der Angerufene bezahlt das Gespräch) ermöglicht.
Kritik hinsichtlich Anmeldungen beim Ferienprogramm
Aus der Bürgerschaft
ist die praktizierte Vergabe der Plätze im Rahmen des städtischen
Ferienprogramms kritisiert worden. Hintergrund hierfür war, dass
Anmeldungswünsche gesammelt und dann von
einer vorne in der Warteschlange befindlichen Person vorgenommen wurden.
Hierdurch war das verfügbare Kontingent an freien Plätzen sehr schnell
aufgebraucht und für die weiter hinten wartenden Personen war es damit nicht
mehr möglich entsprechende Angebote zu buchen.
Die Anmeldungen zum
Ferienprogramm sollen im kommenden Jahr ggf. per Email erfolgen um den genauen
Zeitpunkt der Anmeldung bestimmen zu können und entsprechend der Reihenfolge
des Maileingangs dann die Vergabe der Plätze vorzunehmen.
Aschenplatz Beeck
Mit Schreiben vom
Mit dem gleichen
Schreiben hat der Verein gebeten, ihm einen förderunschädlichen vorzeitigen
Baubeginn zu gestatten.
Die Verwaltung
beabsichtigt, die Umwandlung des Platzes sowie einen förderunschädlichen
vorzeitigen Baubeginn zu genehmigen. Die Umwandlung des Aschenplatzes in einen
Kunstrasenplatz erhöht den Wert und die Nutzbarkeit des Platzes. Da dieser
Platz in erster Linie von den Jugendmannschaften des Vereines genutzt wird, sei
auch darauf hingewiesen, dass ein Kunstrasenplatz im Vergleich zu einem
Aschenplatz das Verletzungsrisiko deutlich vermindert. Zu dem befindet sich der
Aschenplatz in einem Zustand, der eine tiefgreifende und finanziell
kostspielige Erneuerung des Unterbaus mit Drainage sowie des Aschenaufbaus
erfordert.
Der Antrag auf den
vorzeitigen Baubeginn wird nachvollziehbar mit dem Umstand begründet, dass der
Platz während der Sommerferien in geringerem Umfang für das Jugendtraining
benötigt als nach den Ferien in der Saison, in der während der Bauzeit (ca. 6
Wochen) auf den Platz wegen der Vielzahl der Jugendmannschaften nicht
verzichtet werden könnte.
Die Verwaltung wird
den Verein darauf hinweisen, dass die Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns
keine Förderzusage darstellt und insoweit das Risiko einer Ablehnung der
Förderung den Verein trifft. Ebenso wird der Verein darauf hingewiesen, dass
der Platz auch nach Umwandlung zu einem Kunstrasenplatz im Eigentum der Stadt
verbleibt und die Zahlung eines Wertausgleiches für die Werterhöhung des
Platzes bei Beendigung der Überlassung des Platzes gleich aus welchem Grund
ausgeschlossen ist.
Überprüfung der Sonderposten in der Bilanz
Im Rahmen der
Haushaltsberatung für den Haushalt 2009 ist die Verwaltung auf Antrag der
CDU-Fraktion beauftragt worden zu prüfen, ob bei der Eröffnung des „Neuen
Kommunalen Finanzmanagements“ alle bilanzierungsfähigen Sachverhalte für
die Bildung von Sonderposten berücksichtigt worden seien.
Hierzu hat die
Verwaltung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WWS angeschrieben. Die
Stellungnahme wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. (Anlage 2 zu TOP 3)
Google Street View
Gemäß der
Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom
Ratsherr Groß teilt
ergänzend mit, dass auch eine Veröffentlichung der Erfassungstermine (Ort/Straße
und Datum) geplant sei. Hierdurch könne bereits vor der Aufnahme von Bildern
einer Veröffentlichung widersprochen werden.
Schotterwiederaufbereitungsanlage
Die
Bezirksregierung Köln hat der Stadt Wegberg mitgeteilt, dass der Antragsteller
für die Errichtung einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roedgener Bahn
seinen Antrag insofern abgeändert hat, dass ausschließlich das Gebiet der Stadt
Wassenberg betroffen ist. Nachdem die Untere Landschaftsbehörde dem Vorhaben
zugestimmt hat, ist davon auszugehen, dass nunmehr auch die Bezirksregierung
Köln den Antrag auf Aufbereitung des Bahnschotters an der Roedgener Bahn
genehmigen wird.
Die
von Ratsfrau Zimmermann an die Stadtverwaltung heute herangetragene Frage, ob
im Bereich des Petrol-Depots ebenfalls eine Recycling-Anlage in Betrieb
genommen worden sei, konnte heute nicht abschließend geklärt werden. Beim Bau
der B 221 n werden alte Straßenbauabschnitte entfernt und es ist anzunehmen,
dass die Geräuschbelästigungen von diesen Arbeiten stammen.
Ratsfrau Zimmermann
teilt ergänzend mit, dass die Geräusche teilweise bis Mitternacht zu hören
seien. Technischer Beigeordneter Fabry sichert eine Klärung zu.
Finanzplan für 2009
Die
Bezirksregierung Köln hat die Zuweisungen des Landes im Rahmen des Finanz- und
Lastenausgleichs für das Haushaltsjahr
2009 mitgeteilt. Die Zuweisungen entsprechen im Wesentlichen den im
Haushaltsplan 2009 veranschlagten Beträgen.
Die
Haushaltsansätze im Ergebnisplan für Schlüsselzuweisungen, Zuweisungen
Familienlastenausgleich und der Gaststreitkräftepauschale von insgesamt
9.723.400 Euro verbessern sich um 87.604 Euro.
Die
im Finanzplan ausgewiesenen Einzahlungen für die Investitions-, Schul- und
Sportpauschale in Höhe von 1.745.630 Euro entsprechen den Zuweisungen des
Landes.
Die
Finanz- und Wirtschaftskrise hat dazu geführt, dass die Steuereinnahmen im Jahr
2009 und in den Folgejahren entgegen der November-Steuerschätzung 2008 deutlich
niedriger ausfallen werden.
Die
Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung dieses Jahres hat für die Stadt
Wegberg für das Jahr 2009 niedrigere Erträge beim Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zur Folge als noch
im Haushalt kalkuliert.
Danach
werden voraussichtlich für 2009 Mindererträge beim Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer von rd. 605.000 Euro und beim Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer von rd. 15.000 Euro erwartet.
Die
Gewerbesteuer ist im Haushaltplan mit 6.300.000 Euro veranschlagt. Nach dem
jetzigen Stand sind rd. 5.635.000 Euro veranlagt. Bis zum Haushaltsansatz
fehlen noch 665.000 Euro.
Ob
dieser Betrag bis zum Ende des Haushaltsjahres veranlagt werden kann ist nicht
abzuschätzen. Sollte eine Veranlagung nicht mehr erfolgen beträgt unter
Berücksichtigung der zu zahlenden Gewerbesteuerumlage die Verschlechterung des
Ergebnisses rd. 540.000 Euro.
Bei
den Grundsteuern A und B beträgt der Mehrertrag rd. 50.000 Euro.
Nach
den jetzigen Erkenntnissen entwickeln sich die Aufwendungen in der
Ergebnisrechnung so, wie sie im Haushaltplan vorgesehen sind. Verbesserungen
könnten eintreten bei den Bewirtschaftungskosten und den Zinsaufwendungen wegen
verbesserten Kreditkonditionen und späterer Aufnahme von Krediten als geplant.
Derzeit
werden die Jahresabschlussarbeiten für 2008 durchgeführt. Es ist beabsichtigt,
den Entwurf der Jahresrechnung 2008 dem Rat in seiner Sitzung am
Aktueller Stand Konjunkturpaket II
Der Bundesrat hat in
seiner Sitzung am
Somit sind alle
Einschränkungen, für die Verwendungsmöglichkeiten für Mittel aus dem
Konjunkturpaket II entfallen, sofern sie sich nicht ausdrücklich aus dem Text
des Zukunftsinvestitionsgesetzes ergeben.
Durch die Änderung des
Art. 104 b GG können nun die weiteren Planungen hinsichtlich der Verwendung der
Mittel vorangetrieben werden.
Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur
In den Ausbau der
Breitbandverkabelung sollen die ersten Gelder aus dem Konjunkturpaket II
fließen. Einen zweiten Bereich stellen die landwirtschaftlichen Wege dar. Für
die weitere Planung und Umsetzung haben Gespräche mit den Vertretern der
ortsansässigen Landwirte stattgefunden. Hieraus wurden die in Frage kommenden
landwirtschaftlichen Wege aufgelistet. Diese werden derzeit durch den
Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser aufbereitet und nach in Augenscheinnahme
zu einer Prioritätenliste zusammengestellt. Diese beiden Punkte waren bisher
nicht durch den Art 104 b GG gehemmt.
Vier Sportvereine aus dem
Stadtgebiet haben je für die die Herstellung eines Kunstrasenplatzes einen
Zuschuss aus dem Konjunkturpaket II beantragt. Durch die Änderung des Art. 104
b GG können nun diese Anträge in den nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung
vorbereitet werden.
Aufbauend darauf werden
auch die anderen Maßnahmen für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur zur
Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur
Die vorgeschlagenen
Maßnahmen für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur waren bisher
durch die alte Fassung des Art. 104 b GG blockiert. Der Verwaltung liegt ein
Erweiterungsantrag der Waldorfschule Kreis Heinsberg e.V. vom
Die bisher vorliegenden
Vorschläge werden in den nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
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In Anschluss an die
Mitteilungen der Bürgermeisterin erkundigt sich Ratsherr Kersten hinsichtlich
der von ihm geforderten Mitteilungen an die Vereine des Begegnungszentrums im
Hinblick auf die durch die Stadt ausgesprochenen Kündigungen zum Ende des Jahres
2009.
Bürgermeisterin Klein
teilt hieraufhin mit, dass die Planungsunterlagen für die Sporthalle im Hause
seien, aber noch von den zuständigen Fachbereichen überprüft werden müssten.
Danach, so sei mit
den Fraktionen vereinbart worden, würden Gespräche mit den Vereinen geführt.
Was die
„vorsorglichen Kündigungen“ beträfe, habe Herr Schneider bereits
zweimal eine klärende Information an die Vereine bzw. an die IG BGZ gerichtet.
Herr Kersten bittet
darum dies noch einmal zu tuen.
Ratsherr Gellissen
äußert, dass er eine Mitteilung bezüglich der energetischen Erneuerung der
Außenfassade des Gymnasiums im Rahmen des Konjunkturprogrammes II vermisst
habe.
Technischer
Beigeordneter Fabry entgegnet, dass er davon ausgehe, dass die Maßnahme nicht
gefördert werde, dass ihn hierzu aber noch keine offizielle Mitteilung
vorliege.
Ratsherr Gellissen
weist darauf hin, dass die als förderfähig berücksichtigen Maßnahmen im
Internet ausgewiesen seien und diese darin nicht enthalten sei.
Anlagen
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