30.06.2009 - 5 1. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- (Sitzung des StUV vom 09.06.2009 / TOP 2.1)
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 30.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat die
Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Zielsetzung der
Planung ist es, die zentralen Versorgungsbereiche „Hauptzentrum
Innenstadt“ und „Nahversorgungszentrum Arsbeck“ gemäß
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Wegberg im
Flächennutzungsplan darzustellen. Gemäß § 24a Abs. 1 Landesentwicklungsprogramm
(LEPro) dürfen Kern- und Sondergebiete für großflächige Einzelhandelsvorhaben
im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) nur in zentralen
Versorgungsbereichen geplant werden.
Die Plangebiete
liegen in den Ortslagen Wegberg und Arsbeck und sind in den beigefügten
Kartenausschnitten zeichnerisch eindeutig dargestellt.
Grundlage für diesen
Beschluss ist § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom
Die Bürgermeisterin
wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
