30.06.2009 - 14.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 19.05.2009 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 30.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.05.2009 folgenden Antrag gemäß § 20 der
Geschäftsordnung gestellt:
„Der
Rat möge beschließen, für den Bereich Wegberg - Holtum, Gemarkung Wegberg, Flur
88, Flurstück 26, die genannte Fläche im Rahmen der Bauleitplanung als
Wohnbaufläche für eine Einfamilienhausbebauung auszuweisen.
Begründung:
Wie
in gleichartigen Verfahren war die in Rede stehende Fläche bereits Gegenstand
von Beratungen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP). In
Einzelfällen wurde seinerzeit vereinbart, diese Angelegenheiten bis zum
Abschluss des FNP- Verfahrens als ruhend zu betrachten.
Im
Zuge des Aufstellungsverfahrens hat die SPD-Fraktion als auch eine weitere
Anzahl von Ratsmitgliedern zum Ausdruck gebracht, dass sie in Teilbereichen mit
den beabsichtigten Festsetzungen im Flächennutzungsplan nicht einverstanden
sind.
So
wurde seinerzeit vereinbart, diese Angelegenheiten bis die Rechtskraft des
neuen FNP zurückzustellen.
Nach
Rechtskraft des FNP beantragt die SPD-Fraktion, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, die Fläche
Wegberg - Holtum, Gemarkung Wegberg, Flur 88, Flurstück 26, als
Wohnbaufläche für die Errichtung eines Einfamilienhauses auszuweisen.
Ein
entsprechender Abstand von der Ortsumgehung Holtum kann aus Emissonsgründen
eingehalten werden, so dass die ortstypische Bebauung in Holtum nicht
beeinträchtigt wird.“
