30.06.2009 - 12 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Mehreren Fragen aus den Reihen der Ratsmitglieder, u.a. hinsichtlich des Verlaufes des Radweges und der Absehbarkeit der Maßnahme, werden durch den Technischen Beigeordneten Fabry abschließend beantwortet.

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

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Beschluss:

 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 GO NRW die Dringlichkeitsentscheidung vom 26.05.2009 betreffend den Bau eines Radweges entlang der Merbecker Straße vom Bussardweg bis zum Engelsweg.