30.06.2009 - 14.3 Anfrage der FDP-Fraktion vom 15.06.2009 betreff...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 30.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die
FDP-Fraktion hatte gemäß der obigen Anfrage die Beantwortung der nachfolgenden
Fragen angefordert:
Gab es einen konkreten Anlass, um
derartige Rodungen vorzunehmen?
Konnten die Arbeiten nicht
schonender ausgeführt werden?
Wer kommt für die erheblichen
Folgeschäden auf?
Wurde die Aktion mit dem SC Wegberg
(jährliches Rockfest an der Motte)
abgestimmt?
Welche Kosten kommen auf die Stadt
(Steuerzahler) zu?
Ist an eine Aufforstung gedacht?
War der Schwalmverband
beteiligt?“
Stellungnahme der
Verwaltung
In Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen wird wie
folgt Stellung
genommen:
1.
Im Rahmen
regelmäßig durchzuführender Kontrollen wurden durch Mitarbeiter des städt.
Baubetriebshofes abgängige Bäume, bedingt durch Insektenfraß, Grundwasserentzug
und Überalterung festgestellt. Die Schäden wurden durch den zuständigen Forstbetriebsbeamten
bestätigt. Die festgestellten akuten Gefahren für Leib und Leben galt es, zügig
und konsequent zu beseitigen. Die Einschläge mussten also zwangsläufig
kurzfristig ausgeführt werden.
2.
Die Arbeiten
sind unter größtmöglicher Schonung des Bodens und der angrenzenden Bestände, in
Abhängigkeit der Witterung und der
topografischen Gegebenheiten, mittels forstlicher Arbeitsgeräte
durchgeführt worden.
3.
Folgeschäden
sind nicht zu befürchten. Spurrillen und Schleifspuren in der Wiese um die
Motte waren aufgrund des sumpfigen Untergrundes im Frühjahr unvermeidbar. Diese
werden nach und nach durch den Baubetriebshof egalisiert. Dies geschieht auch
vor dem Hintergrund einer Befahrbarkeit der Fläche mittels Großflächenrasenmäher.
4.
Wie eingangs
erwähnt, handelt es sich bei den Fällungen um dringend notwendige
verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen, welche umgehend werden mussten. Eine
Open-Air-Veranstaltung dort durchzuführen und die forstwirtschaftlichen /
verkehrspflichtigen Arbeiten auf einen späteren Termin zu verschieben, wäre
grob fahrlässig gewesen und stand auch niemals zur Diskussion. Der Veranstalter
des Open-Air-Konzertes wurde durch die Fachbereichsleitung des Baubetriebshofes
rechtzeitig informiert und zeitnah auf dem Laufenden gehalten.
5.
Es sind Kosten
entstanden, die die Stadt Wegberg i. R. d. Herstellung der Verkehrssicherheit
und der gesetzlich definierten Vorsorge im Bereich des Gemeinwohles zu tragen
hat. Eingeschlagenes Holz wurde durch die Forstbehörde veräußert, so dass ein
nicht unerheblicher Teil der entstandenen Kosten abgedeckt werden kann. Da
forstwirtschaftliche / verkehrssicherungspflichtige Maßnahmen an mehreren Stellen
im Stadtgebiet (innerhalb und außerhalb des Grenzlandringes) durchgeführt
wurden, kann für die konkrete Maßnahme „Motte“ kein Eigenanteil benannt
werden.
6.
Bei den
bearbeiteten Flächen handelt es sich rechtlich gesehen um Wald. Deshalb prüft
der Forstbetriebsbeamte des Forstamtes Rureifel – Jülicher Börde als
Vertreter der Unteren Forstbehörde in Anlehnung an geltende Gesetze in eigener
Zuständigkeit eine Wiederaufforstung. Wenn eine solche Wiederaufforstung
fachlich angezeigt ist, wird diese in den Forstwirtschaftsplan 2010
eingebracht.
7.
Eine gesetzliche
oder sonstige Verpflichtung, den Schwalmverband zu beteiligen, liegt nicht vor.
Auch kann der Schwalmverband nicht an den anfallenden Kosten beteiligt werden,
so dass dieser nicht beteiligt ist.
