22.12.2009 - 22.9 Anfrage der FDP-Fraktion vom 02.12.2009 bezügli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Durch die FDP-Fraktion wurde mit Schreiben vom 02.12.2009 folgende Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

1.                   Ist die Darstellung, dass es sich bei dem Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen „HS – PI 9999“ um einen Dienstwagen handelt, zutreffend?             

2.                   Wenn ja, wann wurde dieses Fahrzeug angeschafft?

3.                   Über welche Haushaltsstelle wurde diese Anschaffung abgewickelt und aus welchem Grund wurde der Rat nicht beteiligt?

4.                   Für welche Aufgaben wurde dieses Fahrzeug angeschafft?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Bezug auf die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion wird folgendes mitgeteilt:

Zu 1.             

Bei dem Fahrzeug Mercedes-Benz B170 mit dem amtlichen Kennzeichen HS-PI 9999 handelt es sich um ein Dienstfahrzeug der Stadt Wegberg.

zu 2.

Das Fahrzeug wurde am 05.11.2009 im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens unter Beteiligung der Rechnungsprüfung beschafft. Es erfolgte eine freihändige Vergabe bei der insgesamt 8 Angebote eingeholt und geprüft wurden.

 

Zu 3.

Die Anschaffung wurde über das Produkt 01.02.00 Sachkonto 0751 000 mit Zustimmung des Kämmerers sowie der Rechnungsprüfung abgewickelt. Nach der derzeit geltenden Fassung der Hauptsatzung (vgl. Art. 12 Absatz 3 Buchstabe b) gelten Auftragsvergaben für Lieferungen und Leistungen nach der VOL bei freihändigen Vergaben bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR als „einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung“, die im Namen des Rates auf den Bürgermeister übertragen sind.

 

Zu 4.

Das Fahrzeug steht dem Bürgermeister, dem Verwaltungsvorstand sowie Mitarbeiter/innen der Fachbereiche 101,102 und 103 zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung.

 

 

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Im Anschluss an die Stellungnahme der Verwaltung erkundigt sich Ratsherr Böhm, ob die Anschaffung eines Leasingfahrzeuges nicht günstiger gewesen wäre und welche Regelung bei der Amtsvorgängerin getroffen worden sei.

Bürgermeister Pillich antwortet, dass von Seiten der Rechnungsprüfung und der Finanzwirtschaft der Kauf befürwortet worden sei, da hierfür schon entsprechende Mittel eingeplant gewesen seien. Im Bezug auf seine Amtsvorgängerin teilt er mit, dass Frau Klein ihren privaten Pkw eingesetzt habe.

 

Ratsherr Groß fragt nach Überlegungen seitens der Verwaltung hinsichtlich der Anschaffung eines Hybridfahrzeuges.

Bürgermeister Pillich erklärt, dass ein solches Fahrzeug deutlich teurer gewesen wäre und man sich aus Kostengesichtspunkten für dieses Fahrzeug entschieden habe.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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