12.01.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 12.01.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche
Mitteilungen vor:
Informationsveranstaltung zur
beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum, L 367, am
Am
In
dieser Veranstaltung sollte hierzu ein Meinungsbild der Anwesenden erfragt
werden. Die OD Klinkum ist Bestandteil der Landstraße L 367 und unterliegt der
Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Als Landstraße ist die OD
zweckbestimmt, den gesamten überörtlichen Straßenverkehr aufzunehmen. Halten
und Parken sind bislang nicht durch Verkehrszeichen geregelt.
Beweggründe
für eine Beschränkung des Haltens und Parkens waren:
-
Hinweis der
Kreispolizeibehörde auf eine auffällige Häufung von Unfällen nach Typ 5 der amtlichen
Unfallstatistik (Konflikte zwischen ruhendem und fließendem Verkehr, ohne
Rangieren und Ausparken). Zwischen 2007 und 2009 wurden 17 Fälle dokumentiert;
-
Beschwerden
von Anliegern (Zuparken von Ausfahrten,
keine ausreichende Sicht bei der Ausfahrt vom Grundstück, Beschädigungen z. B
abgefahrene Spiegel);
-
Beschwerden von
Nutzern (keine Möglichkeit zur Einschätzung des Gegenverkehrs beim Überholen
langer Parkreihen, kein Einscheren bei Gegenverkehr möglich, Konflikte bei
größeren Fahrzeugen wie Busse und LKW);
-
Anfragen und
Anträge der Ratsfraktionen (SPD und CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation
am Ortsanfang / Buschend, CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
gesamten OD).
Der
Landesbetrieb hatte der ursprünglichen Idee zur Einrichtung eines
alternierenden Parksystems in der gesamten OD nicht zugestimmt, war jedoch mit
der Festlegung von 6 kürzeren Bereichen mit einem eingeschränkten Halteverbot
einverstanden.
Den
Anwesenden wurden die Bereiche anhand von Bildern und Kartenmaterial
vorgestellt und die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Ziel der Maßnahme
sollte die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Schaffung übersichtlicher
Verkehrsräume sein. Kein paralleles Parken, eine Fahrbahnseite ist auf längerer
Strecke frei.
Auf
mehreren Unterschriftslisten hatte sich bereits eine Vielzahl der Klinkumer
gegen eine Regelung ausgesprochen.
In
der sich anschließenden Diskussion sprach sich die überwiegende Mehrheit u. a.
gegen eine Anordnung von Verkehrszeichen aus:
-
Geschwindigkeiten
in der OD dürfen durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses nicht erhöht
werden. Vor allem Kinder müssen möglichst sicher die Fahrbahn überqueren
können. Zur Dämpfung der Geschwindigkeit habe man in der Vergangenheit sogar
empfohlen, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu parken;
-
der Einzelhandel
soll geschützt werden. Parken zum Einkauf in unmittelbarer Entfernung zum Laden
soll möglich sein;
-
durch geeignete
Maßnahmen (u. a. Polizeikontrollen) sollen die Verkehrsteilnehmer auf ein
verkehrsgerechtes, rücksichtsvolles Verhalten hingewiesen werden;
-
ein Dauerparken könnte durch eine
Parkscheibenregelung geregelt werden;
-
unbeleuchtete
LKW am Ortsanfang von Wegberg kommend werden teilweise als
Geschwindigkeitsbremse, aber auch als Gefahrenquelle bewertet.
Im
Ergebnis hat die Verwaltung eine Halteverbotsregelung vorerst zurückgestellt.
Eine zwingende Notwendigkeit für eine Verkehrsbeschränkung auf Grundlage der
Straßenverkehrsordnung (Gefahrenlage, Unfallgeschehen) liegt nicht vor.
Eine
Regelung gegen ein Dauerparken (Parkscheibenregelung) wird für nicht zweckmäßig
gehalten. Die Verkehrsprobleme finden ihre Ursache im grundsätzlichen
Halten/Parken auf der Fahrbahn in bestimmten Abschnitten der OD, dabei kommt es
nicht auf die Dauer an.
Allerdings
sieht die Verwaltung ein Regelungsbedürfnis für das Parken am unbeleuchteten
Ortsanfang von Wegberg kommend. Hier sollte das Parken bis zur Einmündung
Buschend untersagt werden. Die Verwaltung wird sich zu diesem Problem erneut
mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung setzen.
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Herr Bennewirtz erklärt, seine Fraktion akzeptiere
grundsätzlich das Votum der Anlieger und die beabsichtigte Vorgehensweise der
Verwaltung, wenngleich er nicht verstehe, warum man sich gegen „fließenden
Verkehr“ wende.
Herr Ellerkamp betont, dass eine Regelung für das
Abstellen von Fahrzeugen am unbeleuchteten Ortsanfang von Wegberg kommend
dringend geboten sei.
Auf Nachfragen von Herrn Dr. Scherer-Rath, ob es ein
Konzept für die Verkehrsplanung in der Stadt gebe, erläutert Herr Fabry, dass
ein Generalverkehrsplan vorliegt, der für einen Planungszeitraum von 15-20
Jahren angelegt ist. Eine Neuauflage werde in 5 bis 6 Jahren erfolgen. Daneben
gibt es weitere Ergänzungen, wie z. B. die Radwegplanung, Konzepte zur
“fahrradfreundlichen Stadt“, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
“Verkehrsplanung Innenstadt“ usw. Zur Problematik Sanierung OD
Klinkum wird auf die alleinige Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßen NRW
als Träger der Straßenbaulast hingewiesen.
Sperrung der OD Uevekoven für den
Schwerlastverkehr; Fördermöglichkeiten für erforderliche Umbaumaßnahmen
In
der Sitzung des Fachausschusses am
Bei
der Variante Kreisverkehr wurden Kosten von ca. 500.000,00 € ermittelt.
Ein Umbau als “abknickende Vorfahrtsstraße“ soll ca. 1.000.000,00
€ kosten.
In
einem Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln zu Fördermitteln wurde
erläutert, dass man die “Art der Veranlassung“ prüfen werde. Eine
Umgestaltung der Landstraße werde (vom Land) nicht gefördert. Werde die
Kreisstraße verändert, könne möglicherweise der Kreis antragsberechtigt sein.
Die Stadt ist nicht antragsberechtigt innerhalb der Rechtsbeziehung Land/Kreis.
Die Stadt könne sich bei einer Förderung des Kreises möglicherweise am
Eigenanteil des Kreises beteiligen. Davon unabhängig wäre zu prüfen, ob der
Umbau (Rückbau/Verkehrsberuhigung) der später stadteigenen OD förderfähig ist.
Die
Bezirksregierung schlägt vor, im Februar 2010 ein klärendes Gespräch zu führen.
Ein Einplanungsantrag als Vorstufe für die Aufnahme in ein Förderprogramm wäre
im Juni 2010 vorzulegen.
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Die vorgestellten Planskizzen zur Änderung der
Verkehrsführung sind als Anlage zum Protokoll der Niederschrift vom
Technischer Beigeordneter Fabry teilt weiter mit:
Streu- und Räumdienst
Im
Zeitraum
Der
Streubezirk I (Wegberg/Innenring, Rath-Anhoven, Tüschenbroich, Merbeck) hat
eine Streulänge von rund 64 Kilometern. Der Streubezirk II (Klinkum, Arsbeck,
Dalheim, Wildenrath) hat eine Streulänge von ca. 56 Kilometern.
Bis
heute wurden 175 to Streusalz, 25 to Feuchtsalzlösung und 7 to Splitt im
Winterdienst benötigt. Seit dem
Von den ausstehenden 100 to Streusalz ist heute eine
Teillieferung von 25 to beim Bauhof eingetroffen.
Unfallhäufungsstelle
auf der L 126 zwischen Harbeck und Merbeck
Herr Fabry zitiert den Inhalt eines Schriftsatzes an
den Landesbetrieb Straßenbau NRW:
„Sehr geehrte Damen und Herren, bei einem
Verkehrsunfall auf der Landstraße 126 zwischen dem Ortsteil Wegberg-Merbeck und
Wegberg-Harbeck, ist am Donnerstag,
Herr Bennewirtz begrüßt ausdrücklich die Reaktion der
Verwaltung aufgrund des aktuellen Verkehrsunfalles mit Todesfolge. An die
Vertreter der Presse richtet er die Bitte, das Thema aufzugreifen. Der Zustand
sei besorgniserregend; Handlungsbedarf liege zwingend vor.
Anmerkung der Schriftführer:
Einige Zusatzfragen zu den Mitteilungen wurden
vorstehend wiedergegeben.
Auf eine Wiedergabe weitere „Nachfragen“
die sich nicht auf vorgetragene Mitteilungen oder auf Tagesordnungspunkte
bezogen, wurde mit Verweis auf die Bestimmungen der §§
