02.02.2010 - 6 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermeister
Pillich teilt dem Rat folgendes mit:
Streusalzvorräte
aufgebraucht
Wie bereits in den Medien berichtet, haben die Städte und Gemeinden
derzeit große Probleme mit Streusalzlieferungen. Am vergangenen Wochenende
wurden die letzten Streusalzreserven beim Baubetriebshof der Stadt Wegberg
aufgebraucht.
Der Landesbetrieb Straßen NRW, Straßenmeisterei Nettetal hat alleine am
Wochenende 350 t Streusalz auf die Straßen gebracht und derzeit keine Reserven,
auf die die Stadt Wegberg zurückgreifen könnte. Konkrete Aussagen der
Lieferanten, wann das seit langer Zeit bestellte neue Streusalz zur Verfügung
steht, liegen nicht vor.
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass in den kommenden Tagen nur
gefährliche Stellen, Gehwege, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege mit noch
reichlich vorhandenem Splitt abgestreut werden.
Antrag
der FDP-Fraktion vom 30.11.2009 bezüglich der Vorlage des Jahresabschlusses
2008
Durch
die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum
Die
Einbringung des Jahresabschlusses 2008 ist bis Ende des ersten Quartals 2010
vorgesehen. Es sind überwiegend Abschlussbuchungen und die Abschreibungsläufe
noch durchzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einbringung des Haushaltsentwurfes
2010 und der damit verbundenen Beratung und Verabschiedung als wichtiger
einzustufen, denn bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist die
Verwaltung in ihren finanziellen Handlungen durch den § 82 Gemeindeordnung NW
eingeschränkt.
Die
Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die aktuelle Gesetzeslage
zur Aufstellung des Jahresabschlusses bis zum 31.03. eines jeden Jahres die
zeitliche Vorgabe als nicht einzuhalten verstanden werden muss.
Gemäß
§ 10 Abs. 1 des NKF-Einführungsgesetzes sind die Auswirkungen des Gesetzes mit
den darin enthaltenen Vorschriften über eine Haushaltswirtschaft nach den
Regeln der doppelten Buchführung nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren
nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der
Spitzenverbände, der Kommunen und der Fachverbände zu überprüfen. Zu dieser
Evaluierung des NKF-Gesetzes wurden seitens der kommunalen Spitzenverbände in
NRW Vorschläge an das Innenministerium NRW unterbreitet. Diese Vorschläge sehen
u.a. auch vor, die derzeitige Gesetzeslage hinsichtlich der Aufstellung des
Entwurfes des Jahresabschlusses zu ändern.
Nach
derzeitigen Erkenntnissen wird die jetzige Landesregierung keine Gesetzesänderung
in dieser Angelegenheit in der noch bis Mai dauernden Legislaturperiode
vornehmen.
Ferner
teilt der Technische Beigeordnete Fabry dem Rat folgendes mit:
EWW
Die Löschung der
Entwicklungsgesellschaft Wegberg Wildenrath ist erfolgt.
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Ratsherr Gellissen
bittet mit Bezug auf die Mitteilung hinsichtlich der aufgebrauchten Streusalzvorräte
um eine kurze Information an die Bürgerschaft bezüglich des hieraus resultierenden
eingeschränkten Winterdienstes.
Bürgermeister Pillich
teilt hieraufhin mit, dass eine entsprechende Pressemitteilung heute erfolgt
sei.
