02.02.2010 - 6 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeister Pillich teilt dem Rat folgendes mit:

 

 

 

Streusalzvorräte aufgebraucht

 

Wie bereits in den Medien berichtet, haben die Städte und Gemeinden derzeit große Probleme mit Streusalzlieferungen. Am vergangenen Wochenende wurden die letzten Streusalzreserven beim Baubetriebshof der Stadt Wegberg aufgebraucht.

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW, Straßenmeisterei Nettetal hat alleine am Wochenende 350 t Streusalz auf die Straßen gebracht und derzeit keine Reserven, auf die die Stadt Wegberg zurückgreifen könnte. Konkrete Aussagen der Lieferanten, wann das seit langer Zeit bestellte neue Streusalz zur Verfügung steht, liegen nicht vor.

Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass in den kommenden Tagen nur gefährliche Stellen, Gehwege, Bushaltestellen und Fußgängerüberwege mit noch reichlich vorhandenem Splitt abgestreut werden.

 

 

Antrag der FDP-Fraktion vom 30.11.2009 bezüglich der Vorlage des Jahresabschlusses 2008

 

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2007 und der damit zu erstellenden Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 konnte die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 erst verspätet durchgeführt werden. Die Einbringung der Jahresrechnung 2007 erfolgte am 31.03.2009. Daran schloss sich die Prüfung der Jahresrechnung 2007 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamtes an. Bis zur Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss am 17.09.2009 wurden alle Korrekturen aus der Prüfungsphase des Rechnungsprüfungsamtes im Finanzverfahren umgesetzt. Anschließend wurden die Jahresabschlussarbeiten 2008 wieder aufgenommen. Die Feststellung des Jahresabschlusses wurde durch den Rat am 06.10.2009 beschlossen.

 

Die Einbringung des Jahresabschlusses 2008 ist bis Ende des ersten Quartals 2010 vorgesehen. Es sind überwiegend Abschlussbuchungen und die Abschreibungsläufe noch durchzuführen. Aus Sicht der Verwaltung ist die Einbringung des Haushaltsentwurfes 2010 und der damit verbundenen Beratung und Verabschiedung als wichtiger einzustufen, denn bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist die Verwaltung in ihren finanziellen Handlungen durch den § 82 Gemeindeordnung NW eingeschränkt.

 

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die aktuelle Gesetzeslage zur Aufstellung des Jahresabschlusses bis zum 31.03. eines jeden Jahres die zeitliche Vorgabe als nicht einzuhalten verstanden werden muss.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 des NKF-Einführungsgesetzes sind die Auswirkungen des Gesetzes mit den darin enthaltenen Vorschriften über eine Haushaltswirtschaft nach den Regeln der doppelten Buchführung nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die Landesregierung unter Mitwirkung der Spitzenverbände, der Kommunen und der Fachverbände zu überprüfen. Zu dieser Evaluierung des NKF-Gesetzes wurden seitens der kommunalen Spitzenverbände in NRW Vorschläge an das Innenministerium NRW unterbreitet. Diese Vorschläge sehen u.a. auch vor, die derzeitige Gesetzeslage hinsichtlich der Aufstellung des Entwurfes des Jahresabschlusses zu ändern.

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen wird die jetzige Landesregierung keine Gesetzesänderung in dieser Angelegenheit in der noch bis Mai dauernden Legislaturperiode vornehmen.

 

 

Ferner teilt der Technische Beigeordnete Fabry dem Rat folgendes mit:

 

EWW

Die Löschung der Entwicklungsgesellschaft Wegberg Wildenrath ist erfolgt.

 

 

- - - - - - - - - - - - - -

 

Ratsherr Gellissen bittet mit Bezug auf die Mitteilung hinsichtlich der aufgebrauchten Streusalzvorräte um eine kurze Information an die Bürgerschaft bezüglich des hieraus resultierenden eingeschränkten Winterdienstes.

Bürgermeister Pillich teilt hieraufhin mit, dass eine entsprechende Pressemitteilung heute erfolgt sei.

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=455&TOLFDNR=3845&selfaction=print