02.02.2010 - 15.16 Anfrage der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 11.12....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 11.12.2009 die nachfolgenden Anfragen gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

 

  1. In wie vielen Fällen von illegalen Müllablagerungen in 2007, 2008 und 2009 konnten die Täter ermittelt werden?
  2. In wie vielen Fällen wurden 2007, 2008 und 2009 Anzeigen erstatter?
  3. Gibt es Flächen in der Stadt Wegberg, wo es vermehrt (mehr als dreimal) zu illegalen Müllablagerungen kommt, falls ja, wo?
  4. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung gegen illegale Müllablagerungen getroffen?
  5. Wie hoch ist der Anteil von illegal entsorgtem Hausmüll in den öffentlichen Abfalleimern?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zunächst ist festzustellen, dass für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten der Kreis Heinsberg zuständig ist. Hier bekannt werdende Fälle, in denen ein Verursacher bekannt ist bzw. die Möglichkeit besteht, ihn zu ermitteln, werden an den Kreis Heinsberg weitergeleitet und von dort aus verfolgt. Über die Ergebnisse wird die Stadt nicht informiert.

 

Der größte Anteil der „unerlaubten Abfälle“ entsteht jedoch im Bereich  der Abfälle, die auf der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken abgelagert wurden. Hier ist die Stadt zur Einsammlung und Entsorgung verpflichtet, wenn der Abfallbesitzer nicht bekannt ist oder nicht ermittelt werden kann. Zu diesen Abfällen gehören nicht nur die „fortgeworfenen“ Abfälle sondern auch Reste, die bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen wurden. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Gemeinde Besitzerin der Abfälle, die nach Durchführung einer Sperrmüllabfuhr am Rand einer Ortsstraße oder einem Gehweg verbotswidrig abgelagert zurückbleiben. Dies betrifft alle Abfälle, die nicht den Vorgaben für die Sperrmüllabfuhr entsprechen und nicht zweifelsfrei einem Abfallbesitzer zugeordnet werden können.

 

Zu den einzelnen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

 

zu 1.    2007 = 19  Fälle        2008 = 19 Fälle         2009 = 11 Fälle

 

zu 2.    2007 = 10 Fälle         2008 = 11 Fälle         2009 =   8 Fälle

 

zu 3.    gesamtes Gelände des ehemaligen Flugplatzes

            Spielburgweg

            Tannenweg/Kiefernweg

            Bahnübergang Kahrbahn

            Parkplatz Friedhof Wegberg

 

zu 4.    Versuch der Aufklärung der Bürger durch Öffentlichkeitsarbeit. Anschreiben an Einzelpersonen, Vereine und Bewohner bestimmter Stadtteile/Straßenzüge.

 

zu 5.    Der Anteil kann nicht beziffert werden. In verschiedenen Straßenpapierkörben im innerstädtischen Bereich kann er bis zu etwa 50 % betragen.                                                                                                                                                                    

 

 

Zu den unter 1. und 2. angegebenen Fällen kommen noch die wilden Ablagerungen, die durch Dienstkräfte des städtischen Baubetriebshofes festgestellt wurden. Die Entsorgung erfolgte jeweils über den Sammelcontainer für wilde Ablagerungen der Stadt Wegberg.

Abfälle im Wald liegen in der Zuständigkeit der Forstbehörde, Abfälle an klassifizierten Straßen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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