02.02.2010 - 15.14 Anfrage der FDP-Fraktion vom 11.01.2010 betreff...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.01.2010 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

„

  1. Wurde die Zuordnung der Personalkosten 2008 zu dem Produkt „Märkte“ überprüft?
  2. Welcher Fachbereich hat diese Prüfung vorgenommen?
  3. Hat diese Prüfung zu einer Änderung der Zuordnung geführt?“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Zu 1. – Die Zuordnung der Personalkosten 2008 zum Produkt Märkte wurde überprüft.

 

Zu 2. – Die Überprüfung wurde vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit in           

            Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Finanzwirtschaft durchgeführt.

 

Zu 3. – Die Überprüfung führte zu keiner Änderung der Zuordnung.

 

 

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zum 01.01.2007 wurde das Produkt „Märkte“ im Produkthaushalt der Stadt Wegberg dargestellt. Die Stellenanteile aus den bisherigen Haushalten unter kameralen Gesichtspunkten wurden nun produktscharf dem Produkt Märkte zugeordnet. Die übrigen Verwaltungskostenanteile konnten in der Planung 2007 aber zunächst nicht dargestellt werden. Die Zuordnung der Personalkosten ist im NKF richtig vorgenommen worden. Eine Gebührenanpassung muss immer dann erfolgen, wenn das Kostendeckungsprinzip für den Gebührenhaushalt dauerhaft nicht eingehalten werden kann (Mehr-oder Mindereinnahmen).

 

Der Haushalt 2007 war für die Stadt Wegberg der erste nach dem NKF produktgesteuerte Haushalt. Anders als bei den vorangegangenen Haushalten der Kammeralistik  werden nach dem NKF auch die für das jeweilige Produkt nur mittelbar erbrachten Leistungen durch die Zuordnung der Lohnkostenanteile zum Produkt erfasst. Der Differenzbetrag umfasst genau diese mittelbar erbrachten Verwaltungsleistungen. In den vorangegangenen Haushalten waren lediglich die direkt zugeordneten Personalkostenanteile z.B. des Marktmeisters und der unmittelbar eingesetzten Baubetriebshofmitarbeiter dem Gebührenhaushalt Märkte zugeordnet worden.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis

 

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