02.02.2010 - 7.1 Mensa im Schulzentrum - Zuschuss zu den Kosten ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsfrau Zimmermann erkundigt sich, ob der Zuschuss von 1,50 € für alle Schüler gelte.

Erster Beigeordneter Schneider entgegnet, dass der Zuschuss lediglich für die Schüler der Sekundarstufen I und II gewährt werde.

 

Ratsherr Gellissen begrüßt im Name der CDU-Fraktion die Vorlage und teilt die Zustimmung seiner Fraktion hinzu mit.

 

Ratsfrau Feger weist daraufhin, dass die Beschränkung hinsichtlich der Sekundarstufen I und II nicht im Beschlussvorschlag stehe und fordert diesen entsprechend zu erweitern. Ferner solle eine Bezuschussung schon bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden.

Erster Beigeordneter Schneider stimmt ihr hinsichtlich der Erweiterung des Beschlussvorschlages um die Sekundarstufen 1 und 2 zu. Hinsichtlich der Ausweitung der Gewährung des Zuschusses weist er jedoch daraufhin, dass die Stadt Wegberg in diesem Falle eine eigene Einkommensprüfung vornehmen müsse.

Ratsfrau Feger verneint dies mit dem Hinweis, der Nachweis der Antragstellung solle ausreichen.

Erster Beigeordneter Schneider stimmt diesem Verfahren zu.

 

Ratsherr Böhm bittet um einmal jährliche Erstellung einer Mitteilung hinsichtlich der Nutzung des Zuschusses im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

Herr Pint sichert dies zu.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 34   Ablehnung: 0      Enthaltung: 1

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat beschließt allen Schülern der Sekundarstufen I und II im Schulzenrum Wegberg, die die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II (Harz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) erfüllen, einen Zuschuss zu den Essenkosten in Höhe von 1,50 € je eingenommener Hauptmahlzeit zu zahlen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Verfahren rückwirkend zum 01. Februar 2010 umzusetzen. Diese Regelung soll solange gelten, bis eine andere Förderung für diesen Zweck eingerichtet wird oder die Maßnahme „Kein Kind ohne Mahlzeit“ (KKOM) gestrichen oder verändert wird.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=455&TOLFDNR=3900&selfaction=print