02.03.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 02.03.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen zu folgenden Themen schriftliche
Mitteilungen vor:
Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit der
Turnhalle sowie der Glasfassaden des Schulgebäudes im Begegnungszentrums an der
Beecker Straße
Ausgehend
vom vorhandenen Gutachten zu standsicherheitsrelevanten Schäden aus dem Jahr
2007 wurden im Rahmen einer erneuten Begehung der Gebäude Anfang Januar 2010
mit dem hierfür beauftragten Ing.-Büro Metzger – von Grabe, vermehrte und
tiefer greifende Schädigungen der betreffenden tragenden Stahlbeton-Bauteile
festgestellt.
In
Abstimmung mit dem Fachbereich 303 wurden erforderliche
Unterstützungs-Maßnahmen zur Sicherung der Standsicherheit vom Büro Metzger
– von Grabe festgelegt.
Diese
Maßnahmen waren zwingend erforderlich und unverzüglich durchzuführen, um die
weitere Nutzung der Turnhalle und des Schulgebäudes zu ermöglichen.
Folgende
Arbeiten wurden daraufhin kurzfristig beauftragt und noch im Februar
ausgeführt:
Turnhalle: Holz-Unterstützungskonstruktion an der zur
Grundstückgrenze
gewandten
Gebäudeaußenwand, um die von Betonabplatzungen
geschädigte tragende
Stahlbetonkonstruktion zu unterstützen
Schulgebäude: Holz-Unterstützungskonstruktionen
an den drei Beton-
Glasfassaden der Treppenhäuser und des Flures
Die
Gesamtkosten für die Maßnahme betragen ca. 12.000,- €.
Eine
Betonsanierung der betreffenden Bauteile wurde aus Kostengründen im Hinblick
auf die mittelfristig geplante Schließung der Gebäude im Jahr 2011 nicht für
sinnvoll gehalten.
Die
jetzt ausgeführten Sicherungsmaßnahmen sind zunächst für den Zeitraum bis 2011
ausgelegt.
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Herr Bennewirtz erkundigt sich, ob auch nach dem
Sturm vom Wochenende eine gefahrlose Nutzung der Turnhalle gewährleistet sei.
Dieses bejaht Herr Fabry, die Turnhalle könne bis 2011 genutzt werden.
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Sanierung
der Flachdächer von Turnhalle und Aula der Realschule
Anfang
Februar kam es erneut zu einem Wassereindringen in der Turnhalle der
Realschule. Ursache war eine Undichtigkeit des Flachdaches, die jedoch umge-
hend durch eine Notreparatur behoben werden konnte.
Der
Zustand der Flachdächer von Turnhalle und Aula ist stark sanierungs- bedürftig.
Der
Fachbereich 303 wird daher kurzfristig
einen Planungsauftrag zur Sanierung der Dächer erteilen und unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einen Sanierungsvorschlag
erarbeiten und durchführen lassen.
Die
Verwaltung wird den Fachausschuss über den weiteren Fortgang informieren.
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Auf Nachfrage von Herrn Ellerkamp erklärt Herr Fabry,
dass Undichtigkeiten an dem Hallendach nach 25 Jahren auftreten können. Die
Turnhalle stufe er als absolut sanierungswürdig ein. Auch die Fenster sollen
erneuert werden. Aus den Reihen des Ausschusses wird um Vorlage einer
Maßnahmen- und Kostenaufstellung gebeten. Herr Fabry sagt dies zu.
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Bodenrichtwerte 2010
Die Bodenrichtwerte wurden
vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg neu beschlossen.
Der Bezugszeitpunkt ist der
Die Bodenrichtwerte sind ab
sofort im Internet unter der Adresse www.gutachterausschuss.nrw.de/HS/gutacht.htm
abrufbar.
Die Veröffentlichung im
Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW www.boris.nrw.de erfolgt seit
dem
Die Werte für erschlossenes
Bauland haben sich für die einzelnen Wohnbereiche gegenüber dem
Vorjahreszeitraum nicht bzw. geringfügig wie folgt verändert:
Unverändert
geblieben sind die Werte für die Wohnbereiche:
- Tüschenbroich, Arsbeck und Rödgen bei 110,00
€,
- Wildenrath
bei 110,00 €,
- Rath-Anhoven, Kipshoven, Moorshoven,
Schönhausen, Flassenberg,
Isengraben,
Felderhof, Kehrbusch bei 110,00 €,
- Dalheim,
Tetelrath und Schwaam bei 115,00 €,
- Busch, Bissen bei Wegberg und Watern bei
120,00 €,
- Uevekoven und Holtum bei 120,00 €,
- Balkhoven und Rickelrath bei 125,00
€,
- Merbeck
bei 130,00 €,
- Wegberg
(Geschäftslage) bei 230,00 €.
Gestiegen ist der Wert in:
- Klinkum von 130,00 € auf 140,00 €
Verringert haben sich die
Werte in:
- Wegberg
(zentrumsnahe Wohngebiete) von 155,00 € auf 150,00 €,
- Beeck,
Beeckerheide, Beeckerwald, Harbeck und die “sonstigen
Wohngebiete”
in Wegberg Innenring von 155,00 € auf 150,00 €.
Außerdem ist der
Bodenrichtwert:
- für landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke gestiegen
-
in Merbeck von 2,50 € auf 2,70 €,
-
im südöstlichen Bereich von Wegberg von 3,50 € auf 3,60 € und
-
im nordwestlichen Bereich von Wegberg von 2,60 € auf 2,70 €
- für Gewerbe- und Industriebauflächen gesunken
- im Gewerbe- und Industriegebiet
Wildenrath von 25,00 € auf 20,00 €.
Letztendlich ist der Richtwert für forstwirtschaftlich
genutzte Flächen für das gesamte Kreisgebiet gestiegen von
0,80 €/qm auf 0,90 €/qm!
Bearbeitung von Bauanträgen
Die
als Anlage beigefügte Tabelle veranschaulicht die beim Fachbereich Planen,
Bauen, Wohnen in den Jahren 2006 bis 2009 eingegangenen Anträge und
registrierten Vorgänge.
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Der Ausschussvorsitzende bittet darum, in zukünftigen
Auflistungen einen Untertitel „Neubauten von Einfamilienhäusern“
aufzunehmen. Aus dieser zusätzlichen Information könne evtl. abgeleitet werden,
ob durch verbindliche Bauleitplanungen Einfluss auf den Grundstücksmarkt
genommen werden müsse.
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Technischer Beigeordneter Fabry teilt weiter mit:
Bisheriger
Streusalzbedarf:
Im Winter 2009/10 wurden bislang folgende Mengen
gebraucht:
300 to Streusalz
49 to Feuchtsalzlösung
40 to Splitt 20 to Sacksalz
Derzeit sind ca. 40 to Salz auf Lager. Weitere 125 to
sind bestellt, um das Salzlager wieder aufzufüllen.
Im Winter 2008/09 wurden folgende Mengen gebraucht:
100 to Streusalz
20 to Feuchtsalzlösung
8 to Sacksalz
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Maximilian-Kolbe-Gymnasium
Wegberg - Sanierung der Fassade -
Mit Verweis auf die bereits im vergangenen Jahr
vorgestellten Sanierungsmöglichkeiten (siehe Vorlage VO/1037/09 vom
Nach Variante 1 sind zwischen den Fensteranlagen, die
sich in den einzelnen Etagen befinden, waagerecht verlaufende Bänder in roter
Farbe vorgesehen. Die fensterlosen Mauerteile sollen einen anthrazitfarbenen Ton
erhalten.
Im Gegensatz dazu zeigt Variante 2 zwischen den
Fensterelementen Bänder in weißer Farbe; die Mauerteile sollen in diesem Falle
in einem roten Farbton gestrichen werden.
In beiden Fällen wird die vorhandene architektonische
Gliederung nicht gestört. Hinsichtlich der Kosten bestehen keine nennenswerten
Unterschiede.
Beide Varianten seien auch der Schulleitung und dem
Lenkungsausschuss der Schule vorgestellt worden, woraufhin Herr Meermann
mitgeteilt habe, dass die Variante 1 favorisiert werde. Diese Variante 1 solle
auch ausgeführt werden
Hiergegen bestehen seitens der Ausschussmitglieder
keine Bedenken.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungen und den Vortrag
des Herrn Gronau nach Beantwortung von Zusatzfragen zustimmend zur Kenntnis.
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Aus
gegebener Veranlassung verweist Herr Tellers auf die Anmerkungen auf Seite
8 der Niederschrift vom
§
28 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse führt
aus, dass auch für die Ausschüsse die Regelungen des Rates gelten.
§
21 Abs. 1 legt fest, dass Anfragen 10 Tage vor der Sitzung schriftlich dem
Bürgermeister zugeleitet werden sollen. In dringenden Fällen ist eine
Verkürzung auf 4 Tage möglich (§ 21 Abs. 2).
Nach
§ 3 Abs. 3 sind Mitteilungen des Bürgermeisters als regelmäßige Punkte auf
die Tagesordnung zu setzen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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632,3 kB
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