23.03.2010 - 12 Haushaltssatzung für das Jahr 2010

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Gellissen beantragt im Namen der CDU-Fraktion

1.                  alle Konten des Finanzplanes, die in der seitens der CDU-Fraktion angeforderten Informationsliste („CDU-Liste“)  aufgeführt sind sowie

2.                  die Mittel der Realschule, da diese Mittel ggf. für die Dreifachsporthalle eingesetzt werden sollen,

mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk zu versehen.

 

Die Liste („CDU-Liste“) ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Groß beantragt das Setzen von Haushaltssperrvermerken für alle in der Liste der verschiebbaren Investitionen vom 12.03.2010 („Investitionsliste“) aufgeführten Konten. Er begründet seinen Antrag dahingehend, dass erst über die evtl. Verschiebung dieser Maßnahmen beraten werden müsse, bevor über den Haushalt 2010 abgestimmt werden könne.

 

Ratsfrau Feger äußert, dass nach ihrer Auffassung heute durchaus der Haushalt 2010 verabschiedet werden könne. Sie beantragt ferner, alle Erziehungsberechtigten der Schüler in Wegberg, vom Eigenanteil der Lernmittel zu befreien, die die entsprechenden Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II (Harz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kindergeldzuschlag) erfüllten und nicht bereits befreit sind, bzw. einen Zuschuss zu den Lernmitteln erhielten.

 

Ratsherr Böhm schließt sich der Auffassung von Ratsherrn Groß bezüglich der vorrangigen Klärung der seitens des Rates gewünschten investiven Maßnahmen an und spricht sich ebenfalls für eine Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt 2010 aus.

 

Ratsherr Groß fordert vorrangig die Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt 2010 und für den Fall, dass diesem nicht entsprochen werde, die Setzung der von ihm geforderten Haushaltssperren. Er erhebt dies zum Antrag.

 

Ratsfrau von den Driesch bezieht sich auf die von der Verwaltung vorgelegten alternativen Eintrittpreise für Theaterveranstaltungen und spricht sich hier für die von der Verwaltung dargestellte moderate Erhöhung aus. Die Anpassung solle bereits für die laufende Theatersaison 2010/2011 vorgenommen werden. Sie erhebt dies zum Antrag.

 

Ratsherr Böhm erkundigt sich, ob nicht zunächst über den Antrag von Herrn Groß abgestimmt werden müsse, da dieser der weitestgehende sei.

Dies wird von Bürgermeister Pillich bestätigt.

 

Ratsfrau von den Driesch beantragt auch für die Mittel bei Produkt 01 18 00 „Erwerb bewegliches Anlagevermögen Baubetriebshof“, Seite 452, eine entsprechende Haushaltssperre einzurichten.

 

 

Antrag auf Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt  2010

Bürgermeister Pillich stellt den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion zur Abstimmung. Dieser beinhaltet, dass in der heutigen Sitzung keine Entscheidung bezüglich des Haushaltes getroffen wird, die Vorlage an die Verwaltung zurückverwiesen wird, zunächst die noch offenen Fragen geklärt werden und erst danach die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat fortgesetzt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11   Ablehnung: 26    Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Rat spricht sich gegen eine Verschiebung der Entscheidung über den Haushalt 2010 aus.

 

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Antrag der CDU-Fraktion auf Vormerkung von Haushaltssperren

Bürgermeister Pillich stellt sodann den Antrag der CDU-Fraktion hinsichtlich der Vormerkung von Haushaltssperren für

1.                  alle Sachkonten, zu denen die CDU-Fraktion um nähere Informationen gebeten hatte („CDU-Liste“) sowie

2.                  für die Turnhalle an der Realschule

 

zur gemeinsamen Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 36   Ablehnung: 0      Enthaltung: 1

 

Beschluss:

Der Rat beschließt die genannten Konten für 2010 mit entsprechenden Haushaltssperren  zu versehen.

 

Die Liste („CDU-Liste“) ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

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Antrag auf Lernmittelfreiheit

Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird nach den finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt gefragt, wenn die Harz IV Empfänger bei dieser Berechnung heraus gerechnet würden.

Erster Beigeordneter Schneider erklärt, dass die Höhe jetzt und hier nicht ermittelt werden könne.

Ratsherr Gellissen merkt an, dass der Personenkreis doch ähnlich dem Personenkreis sein müsse, dem ein Essenzuschuss für die Mensa gewährt werde. Hieraus müsse sich der Betrag grob hochrechnen lassen.

 

Ratsherr Groß beantragt die Verweisung der weiteren Beratung zur Lernmittelfreiheit an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Bürgermeister Pillich stellt den Antrag von Ratsherrn Groß zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11   Ablehnung: 26    Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Rat spricht sich gegen den Verweis an den Haupt- und Finanzausschuss aus.

 

 

Sodann ruft Bürgermeister Pillich den Antrag von Ratsfrau Feger auf Lernmittelfreiheit zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 25   Ablehnung: 12    Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass alle Erziehungsberechtigten, der Schüler in Wegberg vom Eigenanteil der Lernmittel zu befreien, die die entsprechenden Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II (Harz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kindergeldzuschlag) erfüllten und nicht bereits befreit sind, bzw. einen Zuschuss zu den Lernmitteln erhalten.

 

 

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Antrag auf moderate Erhöhung der Eintrittspreise für das Theater

Bürgermeister Pillich schlägt nun den Antrag von Ratsfrau von den Driesch hinsichtlich der moderaten Erhöhung der Eintrittsgelder zur Abstimmung vor.

Ratsherr Groß weist daraufhin, dass er in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses verschiedene alternative Vorschläge zur Vermeidung einer Erhöhung der Eintrittspreise gemacht habe und beantragt zunächst hierüber zu entscheiden.

Dieser Antrag wird vom Bürgermeister zur Abstimmung aufgerufen.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11   Ablehnung: 26    Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Rat spricht sich gegen die von Ratsherrn Groß vorgeschlagenen Alternativen aus.

 

 

Ratsherr Groß beantragt daraufhin eine namentliche Abstimmung hinsichtlich der Erhöhung der Eintrittspreise für die Theaterveranstaltungen der Stadt Wegberg.

Ratsherr Gellissen bittet vor der Abstimmung noch um die Angabe über welche Beträge nun abgestimmt werde.

Ratsfrau von den Driesch erläutert, dass Grundlage für ihren Antrag, die von der Verwaltung erstellte Übersicht zur moderaten Erhöhung der Eintrittsgelder (Tabelle Nr. 3) sei.

 

Erster Beigeordneter Schneider weist auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand hin, die Abonnenten für die bereits laufende Theatersaison 2010/2011 aufgrund der Erhöhung zusätzlich anschreiben zu müssen.

 

Die Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und antworten wie folgt:

 

Ratsmitglied

Stimmergebnis

Aldenhoff, Dirk

Ja

Backhaus, Hans-Willi

Ja

Bennewirtz, Wolfgang

Nein

Böhm, Christoph

Ja

Bonitz, Karin

Ja

Braun, Gabriele

Nein

Brocker, Doris

Ja

Dresen, Dagmar

Ja

von den Driesch, Nicole

Ja

Drossart, Bernd

Nein

Duwensee, Monika

Nein

Ellerkamp, Wilhelm

Ja

Eßer, Werner

Ja

Feger, Evelyne

Ja

Gellissen, Georg

Nein

Groß, Theo-Markus

Nein

Jaeger-Kramer, Ingrid

Nein

Joerissen, Helmut

Nein

Klein, Ruth

Nein

Krahe-Buschen, Ursula

Ja

Kuhr, Detlef

Nein

Lindt, Elke

Ja

Meyendriesch, Ute

Ja

Müller-Holtkamp, Sven

Ja

Nelsbach, Sandra

Ja

Otten, Petra

Nein

Ropohl, Rainer

Ja

Sanders, Gabriele

Nein

Schmitz, Georg

Nein

Schmitz, Ralf

Nein

Schneider, Philipp

Ja

Schubert-Loogen, Birgitt

Nein

Stumm, Manfred

Ja

Uckermarck, Joachim

Ja

Wolters, Ralf

Ja

Zimmermann, Eleonore

Nein

Pillich, Reinhold

Nein

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20   Ablehnung: 17    Enthaltung: 0

 

Beschluss:

Der Rat spricht sich somit für die Erhöhung der Eintrittspreise wie folgt aus:

 

Rang

Abopreis

Einzelkarten

Regelpreis

Ermäßigt

Regelpreis

Ermäßigt

I

61,00 €

49,00 €

18,00 €

15,00 €

II

54,00 €

43,50 €

16,00 €

13,00 €

II

48,00 €

38,00 €

14,00 €

11,00 €

 

Die Erhöhung ist bereits auf die laufende Theatersaison 2010/2011 anzuwenden.

 

Vorbehaltlich evtl. Kündigungen ergibt sich hieraus eine Reduzierung des Zuschussbetrages für die Theaterveranstaltungen um ca. 5.000,00 €.

 

 

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Antrag auf Sperrung von Mitteln des Baubetriebshofes

Bürgermeister Pillich ruft nun den Antrag der SPD, die Mittel bei Produkt 01 18 00, „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ ebenfalls mit einer Haushaltssperre zu versehen, zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 36   Ablehnung: 0      Enthaltung: 1

 

Beschluss:

Der Rat beschließt die bei Produkt 01 18 00, Auftrag: I 01180704, „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ veranschlagten Mittel mit einer Haushaltssperre zu versehen.

 

 

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Antrag auf Sperrung der Mittel aus der „Investitionsliste“

Ratsherr Groß beantragt alle Konten, die in der sog. „Investitionsliste“ aufgeführt sind, ebenfalls mit einem Sperrvermerk zu versehen. Diese Liste wurde mit Datum vom 12.03.2010 durch die Verwaltung zusammengestellt. Hierin wurden Maßnahmen aufgelistet, die ggf. auf spätere Jahre verschoben werden könnten.

Bürgermeister Pillich ruft den Antrag von Ratsherrn Groß zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

Beschluss:

Der Rat beschließt alle Konten, die in der von der Verwaltung zusammengestellten „Investitionsliste“ aufgeführt sind, mit einem Haushaltssperrvermerk zu versehen.

 

Die Liste ist der Niederschrift beigefügt.

 

 

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Im Anschluss werden von den vier im Rat vertretenen Fraktionen sowie dem fraktionslosen Ratsmitglied Ratsfrau Nelsbach die Haushaltsreden für den Haushalt 2010 vorgetragen.

 

Diese sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 26   Ablehnung: 11    Enthaltung: 0

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat, die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen und in Ergänzung der in der heutigen Sitzung erfolgten Änderungen zu erlassen.

Die sich hieraus ergebende neue Fassung der Haushaltssatzung lautet wie folgt:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Wegberg

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Wegberg mit Beschluss vom 23.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

 

47.159.015 EUR 51.595.815 EUR 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

43.860.477 EUR

45.440.913 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

 

16.845.575  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

festgesetzt.

 

19.008.575  EUR

                                               

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahmen für Investitionen

erforderlich ist, wird auf

festgesetzt.

 

5.668.606 EUR

                                                                                                              

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von

Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

festgesetzt.

 

   5.709.000 EUR

                                   

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans

wird auf

festgesetzt.

 

   4.436.800 EUR

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf  

festgesetzt.

 

7.000.000  EUR

 

                                                                       

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

1.2       für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

 

200 v. H.

381 v. H.

2.   Gewerbesteuer auf

403 v. H.

     

Die Hebesätze sind durch Satzung vom 01.01.2003 festgesetzt worden.

 

 

 

§ 7

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt

 

 

§ 8

Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig umzuwandeln" (ku) angebracht ist, ist bei Freiwerden diese Stelle in eine Stelle der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe umzuwandeln.

Soweit im Stellenplan der Vermerk "künftig wegfallend" (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Vergütungsgruppe nicht mehr besetzt werden.

Wird eine Beamtin/ein Beamter befördert, so kann sie/er mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass sie/er während dieser Zeit bereits Aufgaben des verliehenen oder eines gleichwertigen Amtes tatsächlich wahrgenommen hat; die Planstelle muss zu dem zurückliegenden Zeitpunkt besetzbar gewesen sein.

 

 

 

Wegberg, 23.03.2010

 

 

 

(Bürgermeister)                                (Ratsmitglied)                                               (Schriftführer)

 

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Anlagen

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