04.05.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Kämmerer Esser teilt dem Haupt- und Finanzausschuss folgendes mit:

 

Genehmigung des Haushaltes 2010

Die Kommunalaufsicht hat im Rahmen der Anzeige des Haushalts 2010 gem. § 80 Abs. 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass die vorgesehene Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung 2010 um 297.000 Euro zu hoch bemessen ist.

 

Die aus dem Gesamtfinanzplan sich bildende zulässige Kreditsumme beläuft sich auf 5.371.606 Euro. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2010 beschlossene Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist beträgt 5.668.606 Euro. Dieser Betrag ist um 297.000 Euro zu hoch festgesetzt.

 

Der Finanzplan bildet die Grundlage für die Höhe der Kreditsumme, demnach können für neue Investitionen 2010 insgesamt nur neue Kredite in Höhe maximal 5.371.606 Euro aufgenommen werden.

 

Dies hat zur Folge, dass die geplante Kreditaufnahme sich positiv auf die geplante Neuverschuldung auswirkt. Sie fällt somit um 297.000 Euro geringer aus. Die Stadt Wegberg wird im Rahmen der Haushaltsausführung 2010 nur neue Kredite bis zu diesem Höchstbetrag im Bedarfsfall aufnehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung lässt sich die Argumentation der Kommunalaufsicht nachvollziehen.

 

Die Differenz in Höhe von 297.000 Euro resultiert aus der Veranschlagung der Schul- und Sportpauschale im Finanzplan, die aufgrund der statistischen Anforderungen von NRW.IT so darzustellen ist.

 

In der Haushaltsplanung wurde jedoch davon ausgegangen, dass aus diesen beiden Pauschalen auch konsumtive Aufwendungen gedeckt werden können. Da die investive Einzahlung jedoch aufgrund der statistischen Anforderung in der Gesamtsumme investiv zu veranschlagen ist, wurde jedoch der konsumtive Anteil in der Kreditsumme letztendlich mit einkalkuliert, da dieser nicht zur Deckung von investiven Auszahlungen (Investitionen) herangezogen werden wird.

 

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Herr Esser erläutert im Anschluss an die Mitteilung deren praktische Auswirkung näher. Er teilt mit, dass die Veranschlagung der Schul- und Sportpauschale aufgrund der Anforderungen von IT.NRW erfolgt sei. Dies sei die Nachfolgeorganisation des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik. Die Forderung von IT.NRW beruhe auf dem Hintergrund einer Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, die nur bei einer einheitlichen Struktur möglich sei.

 

Der Kreis Heinsberg habe darauf hingewiesen, dass sich hieraus eine Differenz zwischen der Kreditsumme der Haushaltssatzung und des Gesamtfinanzplanes ergebe.

 

Im Gesamtfinanzplan 2010 sei für den Haushaltsansatz 2010 nachvollziehbar der Betrag von 5.371.606 Euro (Position Nr. 31 - Saldo aus Investitionstätigkeit) ausgewiesen, der von der Kommunalaufsicht als maximal zulässige Kreditsumme anerkannt wird.

 

Als Ergebnis sei festzuhalten, dass sich hieraus für das Jahr 2010 eine Reduzierung der beschlossenen Kreditaufnahme um 297.000,00 € ergebe.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.