04.05.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 04.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Kämmerer Esser teilt
dem Haupt- und Finanzausschuss folgendes mit:
Genehmigung des Haushaltes 2010
Die
Kommunalaufsicht hat im Rahmen der Anzeige des Haushalts 2010 gem. § 80 Abs. 5
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen festgestellt, dass die vorgesehene
Kreditaufnahme in der Haushaltssatzung 2010 um 297.000 Euro zu hoch bemessen
ist.
Die
aus dem Gesamtfinanzplan sich bildende zulässige Kreditsumme beläuft sich auf
5.371.606 Euro. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2010 beschlossene Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist beträgt
5.668.606 Euro. Dieser Betrag ist um 297.000 Euro zu hoch festgesetzt.
Der
Finanzplan bildet die Grundlage für die Höhe der Kreditsumme, demnach können
für neue Investitionen 2010 insgesamt nur neue Kredite in Höhe maximal
5.371.606 Euro aufgenommen werden.
Dies
hat zur Folge, dass die geplante Kreditaufnahme sich positiv auf die geplante
Neuverschuldung auswirkt. Sie fällt somit um 297.000 Euro geringer aus. Die
Stadt Wegberg wird im Rahmen der Haushaltsausführung 2010 nur neue Kredite bis
zu diesem Höchstbetrag im Bedarfsfall aufnehmen.
Aus
Sicht der Verwaltung lässt sich die Argumentation der Kommunalaufsicht
nachvollziehen.
Die
Differenz in Höhe von 297.000 Euro resultiert aus der Veranschlagung der Schul-
und Sportpauschale im Finanzplan, die aufgrund der statistischen Anforderungen
von NRW.IT so darzustellen ist.
In
der Haushaltsplanung wurde jedoch davon ausgegangen, dass aus diesen beiden
Pauschalen auch konsumtive Aufwendungen gedeckt werden können. Da die investive
Einzahlung jedoch aufgrund der statistischen Anforderung in der Gesamtsumme
investiv zu veranschlagen ist, wurde jedoch der konsumtive Anteil in der
Kreditsumme letztendlich mit einkalkuliert, da dieser nicht zur Deckung von
investiven Auszahlungen (Investitionen) herangezogen werden wird.
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Herr Esser erläutert
im Anschluss an die Mitteilung deren praktische Auswirkung näher. Er teilt mit,
dass die Veranschlagung der Schul- und Sportpauschale aufgrund der
Anforderungen von IT.NRW erfolgt sei. Dies sei die Nachfolgeorganisation des
Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik. Die Forderung von IT.NRW
beruhe auf dem Hintergrund einer Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen, die nur
bei einer einheitlichen Struktur möglich sei.
Der Kreis Heinsberg
habe darauf hingewiesen, dass sich hieraus eine Differenz zwischen der
Kreditsumme der Haushaltssatzung und des Gesamtfinanzplanes ergebe.
Im Gesamtfinanzplan 2010
sei für den Haushaltsansatz 2010 nachvollziehbar der Betrag von 5.371.606 Euro
(Position Nr. 31 - Saldo aus Investitionstätigkeit) ausgewiesen, der von der
Kommunalaufsicht als maximal zulässige Kreditsumme anerkannt wird.
Als Ergebnis sei
festzuhalten, dass sich hieraus für das Jahr 2010 eine Reduzierung der
beschlossenen Kreditaufnahme um 297.000,00 € ergebe.
