04.05.2010 - 2.2 Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 04.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau
Zimmermann äußert, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Vorschlag der
Verwaltung ablehne, da hierdurch die Grenze für die Entscheidungskompetenzen der
Verwaltung immer höher gesetzt würde.
Ratsherr
Gellissen teilt mit, dass seine Fraktion diese Auffassung nicht teile. Die
CDU-Fraktion sehe den Beschlussvorschlag als Möglichkeit zu einer besseren
Effektivität und Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich.
Auch
Ratsherr Böhm äußert, dass er diese Auffassung teile. Durch die Umsetzung des
Beschlussvorschlages sei eine Effizienzsteigerung und damit eine
Kostenreduzierung möglich.
Ratsfrau
Feger befürwortet im Namen ihrer Fraktion ebenfalls den Vorschlag der
Verwaltung. Sie habe hier volles Vertrauen in die Rechnungsprüfung.
Bürgermeister
Pillich weist daraufhin, dass der Änderungsvorschlag durch die Rechnungsprüfung
erfolgt sei. Die Einhaltung der Vergabevorschriften werde auch nach einer evtl.
Änderung der Hauptsatzung durch die Rechnungsprüfung überprüft.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg den Artikel 12 Absatz 3 wie
folgt zu ergänzen:
„
g) Sollte sich im Rahmen der Ausführung eines Auftrages
nach den Buchstaben a) oder b) die Erfordernis für einen Nachtragsauftrag
ergeben, der zusammen mit dem Ursprungsauftrag zu einer Überschreitung der dort
genannten Vergabegrenzen führt, so gilt auch der Nachtragsauftrag als Geschäft
der laufenden Verwaltung, soweit dieser den Ursprungsauftrags um nicht mehr als
5% übersteigt (Bagatellgrenze). Gleiches gilt in den Fällen, in denen der
Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss bzw. dem Rat vergeben wurde.“
