04.05.2010 - 2.2 Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsfrau Zimmermann äußert, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Vorschlag der Verwaltung ablehne, da hierdurch die Grenze für die Entscheidungskompetenzen der Verwaltung immer höher gesetzt würde.

 

Ratsherr Gellissen teilt mit, dass seine Fraktion diese Auffassung nicht teile. Die CDU-Fraktion sehe den Beschlussvorschlag als Möglichkeit zu einer besseren Effektivität und Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich.

 

Auch Ratsherr Böhm äußert, dass er diese Auffassung teile. Durch die Umsetzung des Beschlussvorschlages sei eine Effizienzsteigerung und damit eine Kostenreduzierung möglich.

 

Ratsfrau Feger befürwortet im Namen ihrer Fraktion ebenfalls den Vorschlag der Verwaltung. Sie habe hier volles Vertrauen in die Rechnungsprüfung.

Bürgermeister Pillich weist daraufhin, dass der Änderungsvorschlag durch die Rechnungsprüfung erfolgt sei. Die Einhaltung der Vergabevorschriften werde auch nach einer evtl. Änderung der Hauptsatzung durch die Rechnungsprüfung überprüft.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20   Ablehnung: 3      Enthaltung: 0

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg den Artikel 12 Absatz 3 wie folgt zu ergänzen:

 

„

g)     Sollte sich im Rahmen der Ausführung eines Auftrages nach den Buchstaben a) oder b) die Erfordernis für einen Nachtragsauftrag ergeben, der zusammen mit dem Ursprungsauftrag zu einer Überschreitung der dort genannten Vergabegrenzen führt, so gilt auch der Nachtragsauftrag als Geschäft der laufenden Verwaltung, soweit dieser den Ursprungsauftrags um nicht mehr als 5% übersteigt (Bagatellgrenze). Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss bzw. dem Rat vergeben wurde.“

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=464&TOLFDNR=4153&selfaction=print