04.05.2010 - 2.1 Zuwendungen für die Geschäftsführung der Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 04.05.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Böhm teilt
mit, dass sich Ratsfrau Krahe-Buschen an der Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht beteiligen werde.
Ratsfrau Zimmermann
äußert ihre Verwunderung, dass jetzt nach neuen Räumen gesucht werden solle.
Sie sei davon ausgegangen, dass die Verwaltung neue Räume für die Fraktionen
suchen werde.
Desweiteren erkundigt
sie sich, ob seitens der Stadt eine Prüfung nach alternativen Räumlichkeiten erfolgt
sei.
Bürgermeister Pillich
bestätigt, dass eine solche Prüfung durch die SEG erfolgt sei, aber keine
entsprechenden Räumlichkeiten angeboten werden konnten. Sodann habe sich die
Fraktion selbst um neue Räumlichkeiten bemüht.
Desweiteren würden
von Seiten der Verwaltung keine Gründe gesehen, die dem Wunsch der FDP-Fraktion
zur zukünftigen Nutzung dieser neuen Räumlichkeiten als
Fraktionsgeschäftsstelle entgegenständen.
Ratsfrau von den
Driesch erkundigt sich mit Bezug auf die in der Vorlage dargestellten Kosten hinsichtlich
evtl. Einnahmeeinbußen durch den Auszug der FDP-Fraktion aus dem BGZ.
Herr Stever
bestätigt, dass im Falle einer Aufgabe der Räumlichkeiten im BGZ durch die
FDP-Fraktion entsprechende Einbußen bei Produkt 01.13.01 seitens der
Gebäudewirtschaft zu verzeichnen seien.
Eine genaue Bezifferung sei jetzt nicht möglich, da die Abrechnung durch die
Gebäudewirtschaft erfolge. In der Vorlage seien lediglich die zukünftig an die FDP-Fraktion
zu gewährenden finanziellen Zuwendungen dargestellt.
Seitens der
SPD-Fraktion wird geäußert, dass sich die Nutzer des BGZ als solidarische
Gemeinschaft ansähen und die SPD auf diesem Hintergrund enttäuscht sei über das
Vorgehen der FDP-Fraktion.
Bürgermeister Pillich
weist nochmals daraufhin, dass der Entschluss der FDP-Fraktion bezüglich einer
Verlegung der Fraktionsgeschäftsstelle nicht zu beanstanden sei.
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, der FDP-Fraktion im Zusammenhang mit dem
Umzug in die neue Geschäftsstelle, Rathausplatz 9, folgende Zuwendungen gemäß §
56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:
Ø Mietkostenzuschuss ab 01.06.2010 in Höhe von monatlich 409,67 €.
Die Mehrkosten für den Mietkostenzuschuss gegenüber der
Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten im BGZ belaufen sich auf ca. 10,00
€ mtl. Die Mittel stehen bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ -
Sachkonto 5492000 zur Verfügung.
Ø
Ersatz-
bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu 5.500,00 €.
Zur Finanzierung wird eine
außerplanmäßige Ausgabe in gleicher Höhe genehmigt. Die Deckung erfolgt durch
die Übertragung von Restmitteln aus 2009 bei Produkt 15 01 03
(Liegenschaftsverwaltung), Sachkonto 7831000, I-Auftrag 15010704
(Grundstückserwerb) nach 2010.
