18.05.2010 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Pillich teilt dem Rat folgendes mit:

 

 

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

vom 4. Mai 2010

Für die Mitunterzeichnung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.05.2010 wurde Ratsfrau Doris Brocker benannt. Aufgrund der geringen Zeitspanne zwischen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und der nachfolgenden Ratssitzung, bzw. dem Versand der Einladung hierzu, konnte vorher die Genehmigung von Frau Brocker nicht mehr eingeholt werden.

 

Frau Brocker hat die Verwaltung zwischenzeitlich über mehrere Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche bezüglich der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses informiert. Diese betreffen nicht die getroffenen Beschlüsse sondern ausschließlich Wortmeldungen und Redebeiträge in der Sitzung. Diese Änderungen werden kurzfristig in die Niederschrift eingearbeitet und dann ein erneuter Ausdruck an die Ratsmitglieder  verschickt.

 

Auf die vom Haupt- und Finanzausschuss an den Rat der Stadt Wegberg ausgesprochenen Beschlussempfehlungen hat dies keine Auswirkung.

 

Die bereits versandten Niederschriften bittet die Verwaltung zu vernichten oder an die Verwaltung zurückzugeben.

 

 

Mühlentour am 30. Mai 2010

Für den Mühlentag am 30. Mai 2010 wurde in Zusammenarbeit mit den Eigentümern bzw. Betreibern der Mühlen ein umfangreiches Programm organisiert.

Ferner wurde für diesen Tag ein Flyer erstellt der viele interessante und nützliche Informationen über die Wegberger Mühlen und die jeweiligen Angebote an diesem Tag beinhaltet.

Informationen können auch auf der eigens hierfür erstellten Homepage unter dem Link http://www.wegbergermuehlentour.de/ aufgerufen werden.

 

 

Kommunalrecht NRW

Durch das Innenministerium des Landes NRW wurde ein neues Exemplar der Broschüre „Kommunalrecht NRW“ herausgegeben (Stand: Dezember 2009).

Diese beinhaltet u.a. die Gemeinde- und die Kreisordnung des Landes NRW sowie weitere Bestimmungen mit kommunalem Bezug.

Der Stadt Wegberg wurde für die Mitglieder des Rates- und der Ausschüsse eine entsprechende Anzahl zur Verfügung gestellt.

 

 

Jeweils ein Exemplar des Flyers und der Broschüre „Kommunalrecht in NRW“ wurde den Ratsmitgliedern in der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Die überzähligen Exemplare werden für die Ausschussmitglieder im Sitzungssaal ausgelegt.

 

 

Technischer Beigeordneter Fabry teilt dem Rat folgendes mit:

 

Konjunkturpaket II

Aus Mitteln des Konjunkturpaket II sind folgende Maßnahmen gefördert worden:

 

-          Kunstrasenplatz Wegberg-Beeck mit 100.000,00 €

-          Sanierung von Wirtschaftswegen mit 80.000,00 €

-          DSL-Kabelverlegung in Wildenrath auf der Heinsberger Straße zwischen der Straße „Auf dem Kirchkamp“ und der „Eckartstraße“ und im Gewerbegebiet Wildenrath mit 50.000,00 €

 

Die folgenden Maßnahmen sind zurzeit in der Bauvorbereitung:

 

-          Energetische Fassadensanierung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, die entsprechenden Auftragsvergaben erfolgen in Abhängigkeit von der Beschlussfassung im nichtöffentlicher Teil der heutigen Sitzung, Baubeginn in den Sommerferien 2010

-          Grundschule Arsbeck, Anbau eines Gymnastikraums, Architekt und Fachplaner sind beauftragt, zurzeit wird der Bauantrag bearbeitet. Baubeginn ist im Herbst 2010

-          Gemeinschaftshauptschule Wegberg, Erneuerung der Toilettenanlage, Baubeginn in den Sommerferien 2010

-          Gemeinschaftsgrundschule „Am Beeckbach“, Herstellung einer Pausenhalle, die Ausschreibung erfolgt nach Erteilung der Baugenehmigung

-          Grenzlandringbad, Erneuerung der Fensteranlagen, Submission erfolgt am 19.05.2010, Baubeginn nach den Sommerferien 2010

-          Grundschule Wildenrath, Neubau einer Turnhalle, der Planungsauftrag soll kurzfristig erteilt werden nachdem das Honorarangebot vorgelegt wurde

 

 

Stadtkämmerer Esser teilt dem Rat folgendes mit:

 

Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Jahr 2010

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 06. Mai 2010 ihre Stellungnahme zum Haushalt 2010 mitgeteilt. Darin wurden die wichtigen Eckdaten des Haushaltes der Stadt Wegberg inhaltlich aufgegriffen. Der Haushaltsausgleich wird durch die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage hergestellt. Somit gilt der Haushalt als ausgeglichen.

 

Die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76 Gemeindeordnung NW besteht zurzeit noch nicht.

 

Auch in den Jahren der mittelfristigen Ergebnisplanung 2011 – 2013 muss nach derzeitigen Erkenntnissen mit jährlichen Fehlbeträgen gerechnet werden. Danach wäre die Ausgleichsrücklage spätestens im Jahre 2012 aufgebraucht.

Daher ist schon jetzt gegenzusteuern, damit der Haushalt der Stadt Wegberg ab dem Jahr 2012 keiner Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht unterliegt.

 

Ein weiterer Punkt ist die Situation der Liquidität. Der Finanzplan weist im Planungszeitraum 2011 - 2013 Fehlbeträge aus. Dies ist natürlich auch auf die schlechten Jahresergebnisse der einzelnen Jahre im Ergebnisplan zurückzuführen; geringere Erträge beispielsweise bei Steuern und Zuweisungen bedeuten im Regelfall zugleich auch geringere Einzahlungen. Hierdurch verschlechtert sich die Liquidität.

 

Sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan ist aus Sicht der Verwaltung die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Auch hierauf weist die Kommunalaufsicht deutlich hin.

 

Für die Planung und Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wird der Fachbereich Finanzwirtschaft mit Unterstützung durch die Fachverwaltung Vorschläge entwickeln, wie bzw. in welcher Form der Haushalt entlastet werden kann. Die Auswirkungen auf bereits bestehende Ziele, Zielsetzungen und Strategien sowie generelle Wirkungen werden entsprechend dargestellt.

 

Bewirtschaftung von Sachkonten mit Sperren

 

In seiner Sitzung am 23.03.2010 hat der Rat beschlossen, bestimmte Sachkonten zu sperren (TOP 12 der öffentlichen Sitzung). Die Mittel wurden hierauf entsprechend vom Fachbereich Finanzwirtschaft dv-technisch gesperrt.

Für das laufende Haushaltsjahr 2010 werden die Mittel nur nach Vorlage einer schriftlichen Begründung durch den Stadtkämmerer freigegeben. Die Fachbereiche erhalten eine entsprechende schriftliche Verfügung über die erfolgten Mittelfreigaben.

 

Der Fachbereich Finanzwirtschaft wird dem Haupt- und Finanzausschuss – erstmalig für die Sitzung am 29.06.2010 - regelmäßig zu seinen Sitzungen jeweils eine aktualisierte Übersicht über die freigegebenen Ansätze einschl. der vorgelegten Begründungen zur Verfügung stellen.

 

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Im Anschluss an die Mitteilungen erkundigt sich Ratsfrau Feger, wann mit der Vorlage des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 gerechnet werden könne.

Kämmerer Esser antwortet, dass auch dies ein Punkt auf seiner Themenliste sei. Er sei zurzeit noch dabei sich einen Überblick zu verschaffen. Eine entsprechende Terminplanung werde im Austausch mit den Fraktionen erfolgen.

 

Ratsherr Gellissen erkundigt sich, ob bereits Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II testiert worden seien.

Technischer Beigeordneter Fabry verneint dies, mit dem Hinweis, dass entsprechende Schlussrechnungen noch nicht vorliegen würden.

 

Ratsherr Groß erkundigt sich hinsichtlich der Jahresrechnung 2008,

1.         ob es eine verbindliche Vorgabe gäbe, bis zu welchem Zeitpunkt eine Rechnungslegung erfolgt sein müsse und

2.         bezüglich der Auswirkungen durch den bisher nicht vorliegenden Abschluss auf die folgenden Jahre.

 

Kämmerer Esser antwortet, dass

  1. laut Gemeindeordnung der Rat bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den geprüften Jahresabschluss feststellt.
    Die zurzeit bestehenden größeren zeitlichen Abstände seien jedoch im Vergleich zu anderen Kommunen nicht ungewöhnlich.
  2. durch den noch ausstehenden Jahresabschluss nicht zwingend Auswirkungen auf die Haushaltsplanung der Folgejahre zu erwarten seien.

 

Ratsherr Groß merkt an, dass seiner Ansicht nach bei der Stadt Wegberg etwas schluderig mit der Erstellung des Rechnungsabschlusses für 2008 umgegangen werde. Ferner bittet er um eine Einschätzung für das Jahr 2010 hinsichtlich möglicher Einsparungen bei den Ausgaben um die erforderliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu verringern.

 

Kämmerer Esser entgegnet, dass die Verwaltung die Ausgaben kritisch im Blick habe.

 

Bürgermeister Pillich verwehrt sich gegen den Vorwurf einer schludrigen oder langatmigen Abwicklung bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008.

Er äußert ferner, dass angesichts der allgemeinen Finanzlage bereits die Vermeidung von Mehrausgaben als Erfolgt anzusehen sei. Er ergänzt, dass seitens der Verwaltung versucht werde das Defizit möglichst gering zu halten. Die Verwaltung prüfe die Einsparmöglichkeiten, um die sich hierdurch ergebenden  Einschränkungen für den Bürger möglichst zu minimieren.

Er weist in diesem Zusammenhang auf die Bildung einer interfraktionellen Runde für den Bereich der Finanzen hin.

 

Ratsfrau Zimmermann erkundigt sich, ob die weiteren Planungen bezüglich der Dreifach-Sporthalle zunächst ausgesetzt worden seien.

Technischer Beigeordneter Fabry antwortet mit Bezug auf die unter Tagesordnungspunkt 11.9 noch erfolgende Stellungnahme der Verwaltung, dass zurzeit durch den Fachbereich Bildung und Soziales die Prüfung der Hallenbelegung erfolge. Die Angelegenheit werde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport gesetzt werden.

 

 

Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird die Frage hinsichtlich einer kurzen Information zur Aufstellung einer mobilen Eisbahn auf dem Rathausvorplatz an die Verwaltung gerichtet.

Bürgermeister Pillich antwortet, dass in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung durch die Verwaltung die Möglichkeit zur Aufstellung einer mobilen Eisbahn auf dem Rathausplatz aufgezeigt worden sei. Geplant sei die mobile Eisbahn vom ersten Adventwochenende bis nach Silvester zu betreiben, damit auch die Schulkinder während der Weihnachtsferien in den Genuss des Schlittschuhlaufens kämen. Belastbare Zahlen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und evtl. finanzieller Unterstützung durch Sponsoren lägen aber noch nicht vor. Es werde eine entsprechende Information erfolgen, sobald genaue Zahlen bekannt seien.

 

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.