18.05.2010 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermeister
Pillich teilt dem Rat folgendes mit:
Niederschrift
über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom
Für
die Mitunterzeichnung der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom
Frau
Brocker hat die Verwaltung zwischenzeitlich über mehrere Änderungs- bzw.
Ergänzungswünsche bezüglich der Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses
informiert. Diese betreffen nicht die getroffenen Beschlüsse sondern
ausschließlich Wortmeldungen und Redebeiträge in der Sitzung. Diese Änderungen
werden kurzfristig in die Niederschrift eingearbeitet und dann ein erneuter
Ausdruck an die Ratsmitglieder
verschickt.
Auf
die vom Haupt- und Finanzausschuss an den Rat der Stadt Wegberg ausgesprochenen
Beschlussempfehlungen hat dies keine Auswirkung.
Die
bereits versandten Niederschriften bittet die Verwaltung zu vernichten oder an
die Verwaltung zurückzugeben.
Mühlentour am
Für
den Mühlentag am
Ferner
wurde für diesen Tag ein Flyer erstellt der viele interessante und nützliche
Informationen über die Wegberger Mühlen und die jeweiligen Angebote an diesem
Tag beinhaltet.
Informationen
können auch auf der eigens hierfür erstellten Homepage unter dem Link http://www.wegbergermuehlentour.de/ aufgerufen werden.
Kommunalrecht NRW
Durch
das Innenministerium des Landes NRW wurde ein neues Exemplar der Broschüre
„Kommunalrecht NRW“ herausgegeben (Stand: Dezember 2009).
Diese
beinhaltet u.a. die Gemeinde- und die Kreisordnung des Landes NRW sowie weitere
Bestimmungen mit kommunalem Bezug.
Der
Stadt Wegberg wurde für die Mitglieder des Rates- und der Ausschüsse eine
entsprechende Anzahl zur Verfügung gestellt.
Jeweils
ein Exemplar des Flyers und der Broschüre „Kommunalrecht in NRW“
wurde den Ratsmitgliedern in der heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Die
überzähligen Exemplare werden für die Ausschussmitglieder im Sitzungssaal
ausgelegt.
Technischer
Beigeordneter Fabry teilt dem Rat folgendes mit:
Konjunkturpaket II
Aus
Mitteln des Konjunkturpaket II sind folgende Maßnahmen gefördert worden:
-
Kunstrasenplatz
Wegberg-Beeck mit 100.000,00 €
-
Sanierung von
Wirtschaftswegen mit 80.000,00 €
-
DSL-Kabelverlegung
in Wildenrath auf der Heinsberger Straße zwischen der Straße „Auf dem
Kirchkamp“ und der „Eckartstraße“ und im Gewerbegebiet
Wildenrath mit 50.000,00 €
Die
folgenden Maßnahmen sind zurzeit in der Bauvorbereitung:
-
Energetische
Fassadensanierung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, die entsprechenden
Auftragsvergaben erfolgen in Abhängigkeit von der Beschlussfassung im
nichtöffentlicher Teil der heutigen Sitzung, Baubeginn in den Sommerferien 2010
-
Grundschule
Arsbeck, Anbau eines Gymnastikraums, Architekt und Fachplaner sind beauftragt,
zurzeit wird der Bauantrag bearbeitet. Baubeginn ist im Herbst 2010
-
Gemeinschaftshauptschule
Wegberg, Erneuerung der Toilettenanlage, Baubeginn in den Sommerferien 2010
-
Gemeinschaftsgrundschule
„Am Beeckbach“, Herstellung einer Pausenhalle, die Ausschreibung erfolgt
nach Erteilung der Baugenehmigung
-
Grenzlandringbad,
Erneuerung der Fensteranlagen, Submission erfolgt am
-
Grundschule
Wildenrath, Neubau einer Turnhalle, der Planungsauftrag soll kurzfristig
erteilt werden nachdem das Honorarangebot vorgelegt wurde
Stadtkämmerer
Esser teilt dem Rat folgendes mit:
Haushaltssatzung der Stadt
Wegberg für das Jahr 2010
Die
Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom
Die
Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gem. § 76
Gemeindeordnung NW besteht zurzeit noch nicht.
Auch
in den Jahren der mittelfristigen Ergebnisplanung 2011 – 2013 muss nach
derzeitigen Erkenntnissen mit jährlichen Fehlbeträgen gerechnet werden. Danach
wäre die Ausgleichsrücklage spätestens im Jahre 2012 aufgebraucht.
Daher
ist schon jetzt gegenzusteuern, damit der Haushalt der Stadt Wegberg ab dem
Jahr 2012 keiner Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht unterliegt.
Ein
weiterer Punkt ist die Situation der Liquidität. Der Finanzplan weist im
Planungszeitraum 2011 - 2013 Fehlbeträge aus. Dies ist natürlich auch auf die
schlechten Jahresergebnisse der einzelnen Jahre im Ergebnisplan zurückzuführen;
geringere Erträge beispielsweise bei Steuern und Zuweisungen bedeuten im
Regelfall zugleich auch geringere Einzahlungen. Hierdurch verschlechtert sich
die Liquidität.
Sowohl
im Ergebnis- als auch im Finanzplan ist aus Sicht der Verwaltung die
Haushaltskonsolidierung voranzutreiben. Auch hierauf weist die Kommunalaufsicht
deutlich hin.
Für
die Planung und Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wird der Fachbereich
Finanzwirtschaft mit Unterstützung durch die Fachverwaltung Vorschläge
entwickeln, wie bzw. in welcher Form der Haushalt entlastet werden kann. Die
Auswirkungen auf bereits bestehende Ziele, Zielsetzungen und Strategien sowie
generelle Wirkungen werden entsprechend dargestellt.
Bewirtschaftung von Sachkonten mit Sperren
In
seiner Sitzung am
Für
das laufende Haushaltsjahr 2010 werden die Mittel nur nach Vorlage einer
schriftlichen Begründung durch den Stadtkämmerer freigegeben. Die Fachbereiche
erhalten eine entsprechende schriftliche Verfügung über die erfolgten
Mittelfreigaben.
Der
Fachbereich Finanzwirtschaft wird dem Haupt- und Finanzausschuss –
erstmalig für die Sitzung am
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Im Anschluss an die
Mitteilungen erkundigt sich Ratsfrau Feger, wann mit der Vorlage des
Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 gerechnet werden könne.
Kämmerer Esser
antwortet, dass auch dies ein Punkt auf seiner Themenliste sei. Er sei zurzeit
noch dabei sich einen Überblick zu verschaffen. Eine entsprechende
Terminplanung werde im Austausch mit den Fraktionen erfolgen.
Ratsherr Gellissen
erkundigt sich, ob bereits Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II testiert
worden seien.
Technischer
Beigeordneter Fabry verneint dies, mit dem Hinweis, dass entsprechende
Schlussrechnungen noch nicht vorliegen würden.
Ratsherr Groß
erkundigt sich hinsichtlich der Jahresrechnung 2008,
1.
ob es eine
verbindliche Vorgabe gäbe, bis zu welchem Zeitpunkt eine Rechnungslegung
erfolgt sein müsse und
2.
bezüglich der
Auswirkungen durch den bisher nicht vorliegenden Abschluss auf die folgenden
Jahre.
Kämmerer Esser
antwortet, dass
- laut Gemeindeordnung
der Rat bis spätestens zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres den geprüften Jahresabschluss feststellt.
Die zurzeit bestehenden größeren zeitlichen Abstände seien jedoch im Vergleich zu anderen Kommunen nicht ungewöhnlich. - durch den noch
ausstehenden Jahresabschluss nicht zwingend Auswirkungen auf die
Haushaltsplanung der Folgejahre zu erwarten seien.
Ratsherr Groß merkt
an, dass seiner Ansicht nach bei der Stadt Wegberg etwas schluderig mit der
Erstellung des Rechnungsabschlusses für 2008 umgegangen werde. Ferner bittet er
um eine Einschätzung für das Jahr 2010 hinsichtlich möglicher Einsparungen bei
den Ausgaben um die erforderliche Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu
verringern.
Kämmerer Esser
entgegnet, dass die Verwaltung die Ausgaben kritisch im Blick habe.
Bürgermeister Pillich
verwehrt sich gegen den Vorwurf einer schludrigen oder langatmigen Abwicklung
bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008.
Er äußert ferner,
dass angesichts der allgemeinen Finanzlage bereits die Vermeidung von Mehrausgaben
als Erfolgt anzusehen sei. Er ergänzt, dass seitens der Verwaltung versucht werde
das Defizit möglichst gering zu halten. Die Verwaltung prüfe die
Einsparmöglichkeiten, um die sich hierdurch ergebenden Einschränkungen für den Bürger möglichst zu
minimieren.
Er weist in diesem
Zusammenhang auf die Bildung einer interfraktionellen Runde für den Bereich der
Finanzen hin.
Ratsfrau Zimmermann
erkundigt sich, ob die weiteren Planungen bezüglich der Dreifach-Sporthalle
zunächst ausgesetzt worden seien.
Technischer
Beigeordneter Fabry antwortet mit Bezug auf die unter Tagesordnungspunkt 11.9
noch erfolgende Stellungnahme der Verwaltung, dass zurzeit durch den
Fachbereich Bildung und Soziales die Prüfung der Hallenbelegung erfolge. Die
Angelegenheit werde auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses
für Bildung, Kultur, Soziales und Sport gesetzt werden.
Aus den Reihen der
Ratsmitglieder wird die Frage hinsichtlich einer kurzen Information zur
Aufstellung einer mobilen Eisbahn auf dem Rathausvorplatz an die Verwaltung
gerichtet.
Bürgermeister
Pillich antwortet, dass in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung durch die Verwaltung die Möglichkeit zur Aufstellung einer
mobilen Eisbahn auf dem Rathausplatz aufgezeigt worden sei. Geplant sei die mobile
Eisbahn vom ersten Adventwochenende bis nach Silvester zu betreiben, damit auch
die Schulkinder während der Weihnachtsferien in den Genuss des
Schlittschuhlaufens kämen. Belastbare Zahlen hinsichtlich der zu erwartenden
Kosten und evtl. finanzieller Unterstützung durch Sponsoren lägen aber noch
nicht vor. Es werde eine entsprechende Information erfolgen, sobald genaue
Zahlen bekannt seien.
