18.05.2010 - 9 Veröffentlichung von Dringlichkeitsentscheidung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Wegberg, dass

 

  1. die Ratsmitglieder über Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2  GO NRW (Beschlussfassung durch den Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied),  umgehend per Email informiert werden und

 

  1. bei Dringlichkeitsentscheidungen nach § 60 Abs.1 Satz 2 und Abs. 2  GO NRW (Beschlussfassung durch den Bürgermeister mit einem weiteren Ratsmitglied), die nicht unter § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung fallen, eine umgehende Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wegberg erfolgt.

 

Die Veröffentlichung nach Nr. 2 kann aufgehoben werden, sobald die Veröffentlichung der Dringlichkeitsentscheidung im Rahmen einer Tagesordnung in ALLRIS erfolgt ist.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=466&TOLFDNR=4195&selfaction=print