29.06.2010 - 2.7 Festlegung einer Wertgrenze für die Darstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Böhm fragt nach, wieso die Wertgrenze auf 0,00 € und nicht auf z. B.

1.000,00 € gesetzt werden solle.

Kämmerer Esser erklärt, dass mit Blick auf die Transparenz und die Erfahrung in der

täglichen Arbeit keine Bedenken gegen ein 0,00 € Wertgrenze beständen.

 

Ratsherr Böhm erkundigt sich im Hinblick auf die Einführung des NKF im Jahre 2007,

ob die Festlegung der Wertgrenze nicht zu spät erfolge.

Seitens des Kämmerers wird erläutert, dass hierfür gewisse Erfahrungswerte vorliegen sollten.  Diese ständen nun zur Verfügung und daher erfolge jetzt auch die Festlegung der Wertgrenze.

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, dass er die Wertgrenze bei Investitionen für den Ausweis von Einzelmaßnahmen im Teilfinanzplan auf 0 Euro festsetzt.

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