29.06.2010 - 1.5 Mitteilung -Aufhebung von Haushaltssperren (Sta...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Wolters äußert, dass er keine Regelung hinsichtlich der Sperrung von Haushaltsmitteln in der Gemeindeordnung gefunden habe. Die Intension des durch den Rat am 23.03.2010 getroffenen Beschlusses sei gewesen, dass über die gesperrten Mittel erst nach einer entsprechenden Freigabe durch die Politik verfügt werden könne. Der Beschluss habe keine Freigabe durch den Kämmerer vorgesehen.

Er stellt den Antrag, dass über die in der Sitzung des Rates vom 23.03.210 mit Sperrvermerk versehenen Mittel erst nach einem entsprechenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses verfügt werden kann.

 

Kämmerer Esser entgegnet, dass er den Beschluss nicht als generelle Sperre der Mittel interpretiert habe. Ferner habe er in der Sitzung des Rates am 18.05.2010 über den geplanten Ablauf unter Kontrolle des Kämmerers berichtet. Gegen dieses Vorgehen habe sich seinerzeit kein Widerspruch erhoben.

 

Ratsherr Groß weist mit Bezug auf die Sitzung des Rates vom 23.03.2010 daraufhin, dass er in der Sitzung zunächst den Antrag gestellt habe, die Verabschiedung des Haushaltes zu verschieben. Dies habe der Rat jedoch abgelehnt. Daraufhin sei von ihm der Antrag auf Sperrung der Mittel ausgesprochen worden, mit der Absicht, dass über die einzelne Freigabe jeweils zu entscheiden sei. Er sei der Auffassung, dass der Wille des Rates hier nicht respektiert worden sei.

 

Bürgermeister Pillich ruft sodann den Antrag von Ratsherrn Wolters zur Abstimmung auf.

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Freigabe der durch Beschluss des Rates vom 23.03.2010 gesperrten Haushaltsmittel, nur durch einen jeweiligen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen kann.