13.07.2010 - 21 Aufhebung der Sperre von Haushaltsmitteln für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 13.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Technischer
Beigeordneter Fabry erläutert, dass die Mittel zur Durchführung von
Brandschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Rathaus benötigt
würden.
Hierbei handele es
sich nicht um eine freiwillige Aufgabe der Stadt. Die Umsetzung dieser
Maßnahmen sei zwingend erforderlich und hierzu sei die Freigabe der Gelder
erforderlich.
Ratsfrau Zimmermann äußert,
dass der Beschluss des Rates hinsichtlich der Haushaltssperren nicht den Zweck
gehabt habe, dass für jede Freigabe jeweils eine separate Vorlage erstellt
werde.
Ratsherr Gellissen
erklärt, dass durch der Rat kein Recht zur Verhängung der Haushaltssperren in
dieser Form gehabt habe. Ferner stehe der Freigabe der Mittel im vorliegenden
Fall nicht entgegen.
Ratsherr Wolters entgegnet,
dass seiner Ansicht nach, in Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung in der
Gemeindeordnung, dem Rat das Recht zu einer solchen Regelung zustehe.
Ratsherr
Müller-Holtkamp erklärt, dass die seinerzeit vom Rat beschlossene
Haushaltssperre den Zweck habe, dass die Maßnahmen vor deren Beginn durch den
Rat nochmals geprüft werden könnten. Das Erfordernis der Freigabe im
vorliegenden Fall sei eindeutig. Es würden aber später weitere Maßnahmen folgen,
die zunächst noch im Rat zu diskutieren seien.
Ratsfrau Feger teilt
mit, dass sie sich den Äußerungen von Ratsherrn Müller-Holtkamp nur anschließen
könne.
