07.12.2010 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Dem Haupt- und Finanzausschuss liegen nachfolgende schriftliche Mitteilungen vor:

 

 

1.3.1 Zinsmanagement/Zinssicherung der Stadt

Der Kreditbestand zum 31.12.09 betrug 54.330.304 €. Für 2010 war eine Neuaufnahme von 5.668.606 € eingeplant. Bislang wurden 1.600.000 € als Kommunaldarlehen aufgenommen. Weitere Liquiditätsengpässe wurden zunächst durch günstige, kurzfristige Kassenkredite aufgefangen. Eine nächste Kommunalkreditaufnahme wird zur Zinssicherung noch vor dem Jahresende erfolgen. Die Zinsaufwendungen konnten durch Umschuldungen in 2010 insgesamt gesenkt werden.

 

Erste Gespräche zur kommunalen Verschuldungsdiagnose haben mit Vertretern der WestLB und der Kreissparkasse stattgefunden. Das Endergebnis und die anonymisierten Vergleichswerte liegen noch nicht vor. Sobald die Kreissparkasse bzw. das mit der Ausführung der Analyse beauftragte Unternehmen den Bericht fertig gestellt hat, erfolgt eine Mitteilung an den Haupt- und Finanzausschuss.

 

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Ratsfrau Feger bittet um Mitteilung des Zinssatzes. Dies wird im Hinblick auf künftige Vorlagen und Mitteilungen durch den Stadtkämmerer zugesichert.

 

 

1.3.2 Aktueller Stand Konjunkturpaket II

Es wird auf die letzte Mitteilung zum Konjunkturpaket II im Haupt- und Finanzausschuss am 21.09.2010 verwiesen. In der beigefügten Anlage ist die finanzielle Entwicklung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II dargestellt.

 

Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II werden regelmäßig bei der Bezirkregierung Köln abgerufen.

 

Alle angemeldeten Maßnahmen der Stadt Wegberg für das Konjunkturpaket II wurden hinsichtlich der Bestimmungen zum Konjunkturpaket II in 2010 begonnen. In 2011 werden die noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen fortgeführt, die Mittel müssen spätestens bis Ende des Jahres 2011 abgerufen sein. Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weiter berichten.

 

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Ratsfrau Feger bittet die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen in künftigen Darstellungen auszuweiten.

 

 

1.3.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im III. Quartal 2010

Eine entsprechende Übersicht war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 

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Ratsherr Gellissen bittet um nähere Erläuterung zu der Mittelübertragung vom 30.09.2010. Herr Bertrams erklärt, dass die Mittel für die Anschaffung von Möbeln erforderlich gewesen seien. Hintergrund hierfür sei der Umzug der Rechnungsprüfung ins ehemalige Kloster, die Einrichtung eines Büros im Rathaus für die neue Gleichstellungsbeauftragte Frau Nobis und die Auslagerung des Jugendamtes.

 

 

 

Der Stadtkämmerer Esser teilt dem Ausschuss über die schriftlich vorliegenden Mitteilungen hinaus folgendes mit:

 

1.3.4 Bericht zum Stand der Arbeiten für den Gesamtabschluss

Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements wurde u.a. auch die gesetzliche Regelung in der Gemeindeordnung geschaffen, dass alle Kommunen in NRW spätestens zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss aufzustellen haben. Die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses besteht jedoch nicht, wenn die zu konsolidierenden Ausgliederungen bzw. Beteiligungen einzeln und insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, und sie somit schon in der Bilanz der Kommune ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wiedergeben.

 

Mit der Einführung NKF wurde gleichzeitig vereinbart, dass nach einer gewissen Erfahrungsphase mit dem NKF und den rechtlichen Bestimmungen geprüft wird, ob ein Anpassungsbedarf für die weitere inhaltliche Umsetzung besteht. Die Evaluierung des NKF mit einer nicht geradezu unwesentlichen Vielzahl von inhaltlichen Anpassungsvorschlägen in den verschiedensten Bereichen wurde unter Mitwirkung der Spitzenverbände der Kommunen und der Fachverbände der Landesregierung Ende 2009 vorgelegt.

 

Die Thematik ist bei allen Kommunen in NRW von enormer Wichtigkeit, denn die Auslegung der rechtlichen Normen und deren Fortbestand sind auch im Hinblick auf die erste Erstellung einer Konzernbilanz und die damit verbundene weitere Kontinuität in der Vorgehensweise nicht zu unterschätzen.

 

Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Konzernbilanz für die Stadt Wegberg vorliegen und wird hierzu in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses weiter berichten.

 

 

1.3.5 Bericht zum zeitlichen Ablauf der Haushaltsberatungen 2011

Zur Aufstellung des Haushaltplans 2011 werden in Kürze die Dezernat- bzw. Fachbereichsgespräche zu den Haushaltsanmeldungen stattfinden. Hierin werden die Anmeldungen der Ansätze sowie Neuanmeldungen im Bereich der Ergebnis- und Finanzplanung thematisiert. Der Fachbereich Finanzwirtschaft hat hierzu eine Analyse erstellt, die einen Vergleich der zugleich mit dem Haushalt 2010 beschlossenen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 - 2013 mit den gemeldeten Ansätzen anstellt. Hierdurch wird der weitere Planungsprozess systematisiert, damit die notwendige Konsolidierung der Haushaltsansätze schon in der jetzigen Planphase begonnen werden kann.

 

 

1.3.6 Umstellung auf das Finanzverfahren Infoma (u.a. Abgabenbescheide)

Durch die Umstellung auf das Finanzverfahren Infoma zum 01.01.2011 werden die bisherigen Abgabenbescheide in einem veränderten Layout den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Die Verwaltung beabsichtigt hierfür eine Pressemitteilung auf der Homepage der Stadt Wegberg vorzunehmen. In dieser wird auch das neue Layout der Bescheide dargestellt werden, damit sich die Bürger hieran schon vorab gewöhnen können.

 

 

1.3.7 Zwischenbericht Gebühren Straßenbaulastträger

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2010 hat die Verwaltung unter dem Punkt Mitteilungen im Finanzbericht darüber informiert, dass sie erstmals Gebühren für Niederschlagswasser für Bund-, Land- und Kreisstraßen  erhoben hat.

Ratsherr Gellissen erkundigte sich hinsichtlich näherer Angaben, warum die Veranlagung bei überörtlichen Straßen für die vier zurückliegenden Jahre erst jetzt  erfolgt sei. Er fordert die Erstellung einer entsprechenden Vorlage durch die Verwaltung hierzu.

 

Durch den Stadtkämmerer wurde mitgeteilt, dass eine entsprechende Stellungnahme in Zusammenarbeit mit dem Technischen Beigeordneten erfolgen werde. Er selbst könne keine Beurteilung der Vergangenheit in dieser Hinsicht vornehmen.

 

Die schriftliche Vorlage wird für die Ratssitzung am 21.12.2010 erstellt.

Folgende Informationen zur bisherigen Chronologie werden vorab dargestellt:

 

·      Das OVG Münster hat am 16.11.2009 in einem Urteil erstmalig die Möglichkeit eröffnet, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gebühren für Niederschlagswasser erhoben werden können

·      Die Verwaltung hat hierauf zur Flächenermittlung den Kreis Heinsberg und den Landesbetrieb NRW kontaktiert

·      Am 18.03.2010 wurde bei der Tagung der Kämmerer im Kreis Heinsberg u.a. der Punkt Niederschlagswassergebühren für Straßenbaulastträger diskutiert

·      Der Fachbereich Finanzwirtschaft hat im Juli 2010 die Datenermittlung abgeschlossen und dem Verwaltungsvorstand die Thematik vorgelegt

·      Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 27.07.2010 beschlossen, die Straßenbaulastträger zu veranlagen

·      Die Veranlagung erfolgte im August 2010

 

In die Gebührenkalkulation 2011 sind die Effekte aus der erstmaligen Veranlagung eingerechnet, d.h. der Einfluss auf das vorläufige Betriebsergebnis 2010 sowie die im Rahmen des Jahresabschlusses zu buchende Einstellung in den Sonderposten für den Gebührenausgleich.

 

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Ratsherr Gellissen bittet die Verwaltung, dass in der Mitteilung genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Dies wird durch den Kämmerer zugesichert.

 

 

Der Erste Beigeordneter Schneider teilt dem Ausschuss folgendes mit:

 

1.3.8 Klage der Stadt Erkelenz gegen die Stadt Wegberg

Mit Datum vom 12. Mai 2010 wurde Herrn  Franz Theissen die Baugenehmigung zur Errichtung von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 799,66 qm (Aldi), erteilt. Hiergegen hat die Stadt Erkelenz am 28. Mai 2010 beim Verwaltungsgericht Aachen Klage erhoben. Diese hat die Stadt Erkelenz damit begründet, dass durch die Errichtung des geplanten Aldi-Marktes  schädliche Auswirkungen auf ihren zentralen Versorgungsbereich „Karolingerring“ zu erwarten seien. Da die Erhebung einer Klage gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung hat, beantragte die Stadt Erkelenz bei dem Verwaltungsgericht mit der gleichen Begründung, die aufschiebende Wirkung ihrer  Klage gegen die Stadt Wegberg anzuordnen.

 

Mit Beschluss vom 22. November 2010 hat das Verwaltungsgericht entschieden, den Antrag der Stadt Erkelenz auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Stadt Wegberg kostenpflichtig abzulehnen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass es bereits fraglich sei, ob es sich bei dem Versorgungsbereich Karolingerring überhaupt um einen zentralen Versorgungsbereich handelt. Insbesondere aber seien von der Errichtung des geplanten Aldi-Marktes keine schädlichen Auswirkungen auf diesen Versorgungsbereich zu erwarten.

 

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann  die Stadt Erkelenz innerhalb einer Frist von 2 Wochen Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.  Ob die Stadt Erkelenz von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.

 

Es ist erfreulich, dass das Verwaltungsgericht der Begründung der Stadt Wegberg gefolgt ist.

 

 

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Ratsfrau Feger erkundigt sich im Nachgang zu den Mitteilungen hinsichtlich des aktuellen Sachstandes bei der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Rathaus.

Der Technische Beigeordnete Fabry teilt mit, dass noch in diesem Jahr eine Ausschreibung der Rollstuhlrampe erfolgen werde.

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilungen nach Beantwortung einiger Fragen zur Kenntnis.

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Anlagen

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