20.09.2011 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Datum:
- Di., 20.09.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Dem Ausschuss liegen die nachfolgende schriftliche Mitteilungen vor:
1.3.1 Bauabsichten zur Errichtung von seniorengerechten Wohnungen an der Bahnhofstraße
Für das bisher unbebaute Grundstück an der Bahnhofstraße (siehe Anlage) sind im August 2011 Anfragen zur Errichtung von seniorengerechten Wohnungen vorgelegt worden.
Die im Bebauungsplan (Bebauungsplangebiet I 14 Wegberg- Gewerbegebiet,
5. und 9. Änderung) vorgegebenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen bezüglich Geschoßigkeit, Firsthöhen, überbaubarer Grundstücksflächen usw. sollen bei diesen Bauabsichten berücksichtigt werden.
Lediglich die Frage der notwendigen Stellplätze konnte bisher nicht abschließend entschieden werden.
Der Bebauungsplan fordert gemäß den textlichen Festsetzungen mindestens 2 Stellplätze je Wohnungseinheit.
Die Antragsteller beantragen von dieser Festsetzung befreit zu werden und begründen dies damit, dass bei Seniorenwohnungen aufgrund von Erfahrungswerten 0.5 Stellplätze je Wohnungseinheit völlig ausreichend sind.
Die Verwaltung kann sich dieser Auffassung u. a. aufgrund der Situation des ÖPNV im Stadtgebiet nicht anschließen und beabsichtigt, eine Befreiung in Aussicht zu stellen, die für jede Wohnungseinheit mindestens einen Stellplatz fordert.
Zusätzlich sollen weitere Stellplätze für Personal und/oder Besucher nachgewiesen werden. Diese könnten ggf. in der Bahnhofstraße, direkt vor den Baugrundstück, auf den vorhandenen öffentlichen Stellplätzen abgelöst werden.
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Herr Bennewirtz merkt für seine Fraktion an, dass sie bei einer Errichtung eines Seniorenheimes zustimmen würden, jedoch bei Errichtung von Seniorenwohnungen, die auch von anderen Personen bezogen werden könnten, weiter auf die Anlegung von zwei Stellplätzen bestehen würden. Auch Herr Ellerkamp schließt sich dieser Meinung an. Es sollte nicht von der Festsetzung abgewichen werden. Weiter möchte er wissen, wie viele Wohnungen geplant seien und ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handele.
Herr Fabry weist darauf hin, dass es sich bei dem Grundstück um ein schwer zu vermarktendes Grundstück handele. Er wolle die Frage des Investors dem Ausschuss vortragen, damit weitere Gespräche geführt werden können. Die Bahnhofstraße biete ausreichend Parkfläche für evtl. zukünftigen Besucherverkehr. Aber da es sich um Seniorenwohnungen ohne Bindung handele, kann er die Einwände gut verstehen. Bezüglich der Frage, der Anzahl der geplanten Wohnungen bzw. ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handele, gibt es seitens der Verwaltung noch keine näheren Informationen.
Frau Zimmermann regt an, solche Entscheidungen zukünftig als Beratungsvorlage vorzulegen, damit eine Diskussion und somit eine Entscheidung getroffen werden kann.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung den Investor über die Auffassung des Ausschusses informieren solle. Sollte das Gesprächsergebnis negativ sein, solle hierzu eine entsprechende Beratungsvorlage durch die Verwaltung erstellt werden. Mit diesem Vorgehen sind die Ausschussmitglieder einverstanden.
1.3.2 Nutzung einer Außenfläche in Wildenrath als Hundeübungsplatz
Der Bauaufsicht der Stadt Wegberg liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Außenfläche im Bereich des Bebauungsplanes II 8, Wildenrath Halle 7 zur Nutzung als Hundeübungsplatz zur Genehmigung vor (siehe Anlage der Vorlage).
Gemäß den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ist diese Fläche als Lager- und Bewegungsfläche vorgesehen.
Durch die Verwaltung ist beabsichtigt, die beantragte Nutzung für einen Hundeübungsplatz zuzulassen und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen.
Der Grundstückseigentümer ist mit dieser beabsichtigten Nutzung einverstanden.
Das Amt für Umwelt und Verkehrsplanung des Kreises Heinsberg wurde im Verfahren beteiligt und hat gegen die beabsichtigte Nutzung keine Einwendungen erhoben.
1.3.3 Umbau der Kreuzung L 364 (Gerderhahner Straße) / K 29, Tüschenbroich,
zu einem Kreisverkehrsplatz
In einem Vermerk des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 12.07.2011 zu einem Treffen aller Versorgungsträger für das vorgenannte Bauvorhaben wurde festgehalten, dass mit den Arbeiten ab Oktober 2011 begonnen werden soll. Leitungsverlegungen und vorbereitende Arbeiten sollen bis Ende September erfolgt sein.
Der Hauptbau des Kreisverkehrsplatzes findet ab Frühjahr 2012 bis ca. Ende April 2012 statt. Technisch bedingt können keine Schwertransporte (z. B. Fa. Siemens) über die L 364 und K 29 (Tüschenbroich) erfolgen. Die Ausweichstrecke soll durch Klinkum, L 367, und über die K 29 (Arsbeck/Klinkum) führen.
1.3.4 Fördermittel für den Ausbau der Rather Straße
Mit Schreiben vom 18.07.2011 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass die Maßnahme Ausbau der Rather Straße in das mittelfristige Straßenförderprogramm 2010 2014 aufgenommen wurde. Das Vorhaben mit 1.127.000,00 Gesamtausgaben, von denen 798.700,00 zuwendungsfähige Aufwendungen darstellen, wurde für das Jahr 2014 eingeplant.
Nach den derzeitigen gültigen Förderungssätzen von 60 % Bund und 5 % (Land) ist für die Maßnahme eine entsprechende Finanzierung vorgesehen.
Darüber hinaus können KAG-Beträge in Höhe von ca. 214.000,00 erhoben werden. Somit verbleibt ein Eigenanteil der Stadt von ca. 394.000,00 .
Durch diese Einplanungsmitteilung wird allerdings kein Rechtsanspruch auf Förderung weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet. Über die tatsächliche Höhe wird erst im Jahr vor Aufnahme in das sogenannte Jahresprogramm entschieden.
1.3.5 Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose und asylbegehrende Ausländer
Das Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg hat im Zeitraum von Mai bis August 2011 die Gemeinschaftsunterkünfte für Obdachlose, Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge im Kreis Heinsberg begangen. Der Bericht des Gesundheitsamtes für die Unterkünfte in der Stadt Wegberg ergibt folgende Gesamtbeurteilung:
Unterkunft | Mängel |
Obdachlosenunterkunft Philosophenweg 88 | keine Mängel |
Obdachlosenunterkunft In Gerichhausen 47 | keine Mängel |
Asylanten- und Obdachlosenunterkunft Heiderstraße 200 | geringe Mängel, z. Zt. Sanierung |
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Herr Ellerkamp fragt nach, wie viele Personen zur zeit in den Unterkünften leben und wie viele maximal dort wohnen könnten. Herr Fabry teilt mit, dass in der Heiderstraße 200 derzeit 85 Personen leben. Maximal könnten dort 180 Personen wohnen. In den Obdachlosenunterkünften Philosophenweg 88 gibt es 4 Wohneinheiten und In Gerichhausen 47 zwei Wohnungen.
Der Bericht liegt den Fraktionen vor.
Ausschussvorsitzender Gellissen teilt zusätzlich mündlich folgendes mit:
1.3.6 Stand der KP II Baumaßnahmen des Fachbereiches 303 Gebäudewirtschaft
1. Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach - Einhausung der Pausenhalle
Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und schlussgerechnet (siehe auch Mitteilung für die StUV-Sitzung vom 23.11.2010).
2. Gemeinschaftshauptschule - Erneuerung der Toilettenanlagen
Die Baumaßnahme ist fertig gestellt und schlussgerechnet.
3. Grenzlandringbad - Energetische Fassadensanierung
Das Grenzlandringbad konnte Ende Februar diesen Jahres wiedereröffnet werden. Es folgten noch restliche Baumaßnahmen an der Außenfassade des Gebäudes sowie an den Außenanlagen. Mittlerweile sind sämtliche geplante Arbeiten fertig gestellt und bis auf einige wenige Bauleistungen auch schlussgerechnet.
4. Maximilian Kolbe Gymnasium - Energetische Fassadensanierung
Der sanierte Klassentrakt des Gymnasiums konnte wie geplant nach den Osterferien wieder in Betrieb gehen. Nachfolgend wurden insbesondere in Technikräumen und im Kellergeschoss noch weitere Arbeiten durchgeführt, die jedoch nun abgeschlossen sind. Damit ist der geplante 1. Bauabschnitt der Sanierung des Gymnasiums fertig gestellt.
5. Grundschule Arsbeck - Anbau eines Gymnastikraums an die Turnhalle
Die Arbeiten zum Innenausbau der Gymnastikhalle sind im Gange. Die Gesamt- Fertigstellung der Maßnahme inklusive der Herrichtung der Außenanlagen ist für Ende Oktober 2011 geplant.
Im Zuge der Bauarbeiten wird in der bestehenden Turnhalle der Prallschutz erneuert sowie eine Aufarbeitung des Parkettbodens einschließlich einer neuen Spielfeldmarkierung durchgeführt.
6. Grundschule Wildenrath - Neubau Turnhalle sowie Einhausung der
Pausenhalle
Die Arbeiten zur Gründung der neuen Turnhalle sind abgeschlossen, die Beton-Bodenplatte des Erdgeschosses ist hergestellt. Die Fertigstellung des Rohbaus ist für Mitte November 2011 geplant. Dieser Bauabschnitt wird über die KP II Förderung abgerechnet.
Die Gesamt-Fertigstellung der Turnhalle soll Ende April 2012 erfolgen.
Die Maßnahme Einhausung der Pausenhalle umfasst im Wesentlichen die Erstellung einer Glasfassade mit zugehörigen Abbruch- und Rohbauarbeiten. Die Arbeiten sollen vor und während der Herbstferien Oktober/November 2011 erfolgen und nach Möglichkeit mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 08.11.2011 abgeschlossen sein.
Technischer Beigeordneter Fabry teilt zusätzlich mündlich folgendes mit:
1.3.7 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen;
Neuverfügung der Bezirksregierung Köln vom 05.09.2011 betreffend den Vollzug des § 61a Landeswassergesetz (LWG)
Auf Anregung des Umweltministers Johannes Remmel hat die Bezirksregierung die Bürgermeister als gesetzliche Vertreter der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften persönlich angeschrieben und dringend darum gebeten, den politischen Mandatsträgern die Gesetzeslage sowie die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Bestimmungen zur Dichtheitsprüfungen nochmals zu erläutern.
Mit dem Hinweis auf die bereits seit 16 Jahren bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung sei es unverständlich, dass einzelne politische Mandatsträger in den Kommunen sich der Kritik an der Notwendigkeit einer Dichtheitsprüfung in der Art annehmen, das sie die Abschaffung der entsprechenden Gesetzesvorgaben oder deren Aussetzung fordern. Das Erfordernis der Dichtheitsprüfung sowie der Vollzug des § 61a LWG sei auf politischer Ebene geprüft worden. Zwei Erlasse regeln den Vollzug der Norm behördenverbindlich.
Der Niederschrift sind die Verfügung von 05.09.2011, der Erlass vom 17.06.2011, die Musterdichtheitsbescheinigung und der Bildreferenzkatalog als Anlage beigefügt.
Anlagen
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