15.11.2011 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 EEA / Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes sowie einer CO2-Bilanz

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hatte die Verwaltung in seiner Sitzung vom 29.03.2011 beauftragt, ein Klimaschutzkonzept sowie eine CO2-Bilanz für die Stadt Wegberg erstellen zu lassen und den entsprechenden Förderantrag bis zum 31.03.2011 bei der zuständigen Stelle einzureichen.

 

Mit Bescheid vom 13.10.2011 hat der Projektträger Jülich für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Stadt Wegberg für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer CO2-Bilanz als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 37.623,00 €, bewilligt.

 

Der zweckgebundene Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum 01.12.2011 – 30.11.2012.

 

Die Zuwendung in Höhe von 37.623,00 € wird voraussichtlich in 2 Raten zur Verfügung gestellt, 31.980,00 € im Haushaltsjahr 2012 und 5.643,00 € im Haushaltsjahr 2013.

 

 

1.3.2  Einrichtung von Fahrradstraßen für die Gierenstraße, Echter Straße, Krankenhausstraße, Markusstraße, Birkenallee und den Stiftsweg;

Antrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2010 nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates

Über den Antrag wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 29.03.2011, SJ/0607/11, VO/1746/11, beraten. Die Angelegenheit wurde auf Wunsch der SPD-Fraktion einvernehmlich zurückgestellt.

 

Neben der straßenverkehrsrechtlichen Würdigung wurde in der Vorlage auf ein vom Ingenieurbüro VDH Projektmanagement GmbH aus Erkelenz entwickeltes städtebauliches Konzept verwiesen, das Lösungsansätze für den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer aufzeigt. Dabei wurde ein sogenanntes Quartier („Bildungsquartier Echter Straße“) gebildet, um Zuwendungen aus dem Bereich Städtebauförderung zu erhalten. Da die vorliegende Planung räumlich einen Teilbereich der Fahrradstraßen aus dem SPD-Antrag umfasst, sollten beide Ansätze gemeinsam diskutiert werden. Eine Beratungsvorlage zum Konzept „Bildungsquartier Echter Straße“ war bereits für die Sitzung am 21.06.2011 vorgesehen. Die Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zu den Fördervoraussetzungen waren zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Das Büro VDH hat kurzfristig mitgeteilt, dass eine Teilnahme am Sitzungstag nicht möglich sei und bittet, dies zu entschuldigen.

Die Angelegenheit wird für die nächste Sitzung seitens der Verwaltung erneut vorbereitet.

 

 

1.3.3 Baumaßnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW L 367 OD Klinkum

Nach Mitteilung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird die Baumaßnahme auf der L 367 / Alte Landstraße ab dem 08.11.2011 eingestellt. Es erfolgt ein kompletter Rückbau der Baustellenbeschilderung. Die abschließenden Arbeiten werden im Frühjahr 2012 in zwei Tagen durchgeführt. Grund für die vorübergehende Einstellung der Baumaßnahme, ist die Winterpause der Zulieferfirma für die Aufbringung der Feinschicht.

 

Diese Mitteilung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Wegberg veröffentlicht.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Gellissen teilt zusätzlich mündlich folgendes mit:

 

1.3.4 Sachstand zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten am Maximilian-Kolbe-Gymnasium Wegberg

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 07.09.2010, TOP 1.6, wurde die Aufstellung von Sitzgelegenheiten (Ruhebänken) am Maximilian-Kolbe-Gymnasium beschlossen.

Zum Sachstand kann mitgeteilt werden, dass insgesamt 16 Bänke bereits angeschafft wurden und im Keller des Gymnasiums lagern. Mit der Schulleitung soll in Kürze der Standort der Bänke abgestimmt werden.

Die Bänke werden im Untergrund fest verankert. Die Aufstellung soll in den nächsten Wochen erfolgen.

 

 

1.3.5 Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2010 zur Erstellung von Piktogrammen

Durch Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 21.12.2010 wurde der Antrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2010 auf Erstellung und Erneuerung von Piktogrammen im Stadtgebiet Wegberg, vornehmlich im Bereich von Kindergärten, Schulen und Spielplätzen, zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und Vorsicht von Autofahrern hinsichtlich möglicherweise auftretender plötzlicher Gefahrensituationen in den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Die Verwaltung wird die bestehenden Piktogramme im Rahmen der Unterhaltung von Beschilderung und Markierung in den vorgenannten Bereichen erneuern.

 

Das Aufbringen von neuen  Piktogrammen ist derzeit aufgrund der aktuellen Haushaltslage lediglich in Bereichen möglich, die ein hohes Gefahrenpotential aufweisen.

 

 

1.3.6 Wassererlebnis Schwalm

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 07.09.2010 wurde den Ausschussmitgliedern das Projekt Wassererlebnis Schwalm vorgestellt. Hierbei handelt es sich um ein gemeinsames Projekt zwischen dem Naturpark Schwalm Nette, dem Schwalmverband und der Stadt Wegberg.

Die erforderlichen Arbeiten wurden zwischenzeitlich durch den Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser bei der Stadt  Wegberg federführend für alle Beteiligten ausgeschrieben und haben bereits begonnen. Den Zuschlag für die Durchführung der Arbeiten erhielt die Fa. ERWA aus Brüggen. Diese hatte gegenüber der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Hermanns aus Niederkrüchten ein um 12 % günstigeres Angebot abgegeben. Der Eigenanteil der Stadt Wegberg beträgt ca. 25.000 € und liegt ca. 17 % unter dem ursprünglich geplanten Eigenanteil von  30.000 €.

 

Die Bauarbeiten werden bis voraussichtlich Mitte Dezember 2011 fertig gestellt.

 

 

1.3.7 Neuerfassung der Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr

In dem allen Grundstückseigentümern zugeleiteten Schreiben vom 28. Oktober 2011 ist darauf hingewiesen worden, dass die versandten Erhebungsbögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis Freitag, den 25. November 2011 an die Stadt zurückzusenden sind. Von den rd. 12.500 versandten Erhebungsbögen sind mittlerweile 6.000 Bögen ausgefüllt an die Stadt Wegberg zurückgeschickt worden. Da der Informationsbedarf bei vielen Bürgern jedoch sehr groß ist, verlängert die Stadtverwaltung die Rücksendungspflicht auf den 31. Januar 2012.

 

- - - - - - - - - - - - - - -

 

Der Techn. Beigeordnete Fabry ergänzt, dass anschließend durch das beauftragte Büro Berg aus Aachen die Auswertung der Bögen erfolgen werde. Hieran schließe sich die Einpflegung der neuen Daten grundstücksbezogen in das Veranlagungsverfahren an. Hieraus werden die Daten dann in die Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 einfließen.

 

 

1.3.8 Instandhaltung der Fahrbahnen Schroersweg und Eckartstraße sowie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Eckartstraße in Wildenrath

Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 06.12.2010 den nachfolgenden Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, den Straßenbaulastträger aufzufordern, die Straßen Schroersweg und Eckartstraße nach Abschluss der Baumaßnahme B 221n wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.

Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahmen ist die Eckartstraße verkehrsberuhigt auszubauen.“

 

Die durch die Baumaßnahme bedingten Schäden wurden durch den Landesbetrieb Straßenbau mittlerweile beseitigt. Eine vollständige Sanierung der Fahrbahn konnte nicht gefordert werden, da bereits vor der Baumaßnahme einige Bereiche reparaturbedürftig waren und die Schädigung ursächlich nicht auf die Inanspruchnahme durch den Landesbetrieb zurückzuführen war. Das verkehrsrechtliche Erfordernis für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen durch Markierungen und/oder Leitelemente (Verschwenkungen/Einengungen usw.), die nachträglich ohne Eingriff in den Straßenkörper aufgebracht werden können, wird vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde (Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung) geprüft. Eine entsprechende Beratungsvorlage wird für eine der kommenden Sitzungen erstellt.

 

 

1.3.9 Vergleichsring Abwasser bei der KGSt

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 17.05.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, Mitglied im Vergleichsring Abwasserbeseitigungsmanagement bei der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zu werden.“

 

Die Verwaltung hatte seinerzeit kurzfristig mit der KGSt Kontakt aufgenommen.

 

Da zu dieser Zeit lediglich ein Vergleichsring Abwasser in Bayern existierte, war eine Mitgliedschaft der Stadt Wegberg hier nicht möglich. Die KGSt wollte die Initiative der Stadt Wegberg jedoch dazu nutzen, einen Vergleichsring Abwasser in Nordrhein-Westfalen zu gründen. In der Zwischenzeit teilte die KGSt jedoch mit, dass sie von diesem Vorhaben absieht, weil bereits ähnliche Benchmarkprojekte (z.B. Benchmarking Abwasser) in NRW existieren.

 

Die Verwaltung hat Kontakt zur Vereinigung Benchmarking Abwasser aufgenommen und an einer Informationsveranstaltung teilgenommen. Die Vereinigung wird ein konkretes Angebot mit detaillierten Konditionen für eine Mitgliedschaft der Stadt erstellen. Sobald dieses vorliegt, wird die Verwaltung neu berichten.

 

 

Der Technische Beigeordnete Fabry teilt mündlich folgendes mit:

 

1.3.10 Neuauslieferung der Restabfall- und Altpapierbehälter

Zum 01. Januar 2012 wird das Entsorgungsunternehmen Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH mit der Erfassung und Sammlung von Restabfällen, Altpapier, sperrigen Abfällen, Elektroaltgeräten und Grünabfällen im Stadtgebiet Wegberg beauftragt.

Die für die Erfassung und Sammlung von Restabfall und Altpapier aufgestellten Abfallbehälter stehen im Eigentum des jeweiligen beauftragten Entsorgungsunternehmens. Daher ist ein Austausch der grauen Restabfallbehälter und der grünen Altpapierbehälter erforderlich.

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr vom 20. September 2011 wurden bereits die Termine der Abholung der genannten Behälter mitgeteilt.

Die Auslieferung der neuen Restabfall- und Altpapierbehälter erfolgt in der Zeit vom 22. November bis zum 21. Dezember 2011. Die Auslieferung der Restabfallbehälter und Altpapierbehälter wird zeitgleich erfolgen. Das bisherige Volumen der aufgestellten Restabfall- und Altpapierbehälter wird sich durch die Neuauslieferung nicht verändern.

Die Termine der Auslieferung der Behälter in den jeweiligen Abfuhrbezirken sind anhand der anliegenden Übersicht in der Anlage 1 ersichtlich. Darüber hinaus wird auf der Homepage der Stadt Wegberg unter der Rubrik „Aktuelles“ eine Aufstellung veröffentlicht, aus der die Termine der Behälterauslieferung der jeweiligen Straßen ersichtlich sind.

Die Auslieferung der 1.100 Liter Container erfolgt am 21. und 22. Dezember 2011.

 

Die Behälter werden am Anlieferungstag vor dem jeweiligen Grundstück abgestellt. Die Anwesenheit der jeweiligen Hausbewohner zum Anlieferungszeitpunkt ist nicht erforderlich. Die Behälter können dann bei der nächsten Gelegenheit vom Hausbewohner auf das zugeordnete Grundstück bewegt werden. 

Zwischen der Auslieferung der neuen Behälter und der Abholung der bisher auf den Grundstücken aufgestellten Restabfall- und Altpapierbehälter kann ein Zeitraum von maximal vier Wochen liegen. In dieser Zeit sind dann die neuen und alten Behälter parallel aufgestellt. Allerdings sind die neuaufgestellten Behälter erst ab dem kommenden Jahr zur Entleerung bereitzustellen. Bis zur Abholung der Behälter der Firma Schönmackers Umweltdienste sind diese wie gewohnt zu nutzen.

Die neuaufgestellten Behälter sind mit einem Etikett versehen, worauf die Behälternummer sowie die Anschrift des zugeordneten Grundstücks abzulesen ist. Die Behälternummern der Restabfallbehälter sind im Wesentlichen mit den bisherigen Restabfallbehälternummern identisch. Einzig die bisherige Ordnungskennung „RA510-“ wird durch die Ordnungsziffer 3 ersetzt. Die übrige Zahlenfolge bleibt unverändert (Beispiel: bisher RA510-028778; neu 3028778).

In Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten kann somit die bestehende Zuordnung der Restabfallbehälter auf die einzelnen Wohneinheiten anhand der Behälternummern beibehalten bleiben.  

 

In der Übersicht der Anlage 2 sind die Abhol- sowie Auslieferungstermine getrennt nach den einzelnen Abfuhrbezirken dargestellt.    

 

Die beiden Übersichten sind der Niederschrift beigefügt.

Eine entsprechende Pressemitteilung wurde heute veranlasst. Ferner erfolgt eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Wegberg.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=564&TOLFDNR=6448&selfaction=print