15.11.2011 - 3.1 Antrag auf Neuaufstellung des Bebauungsplanes V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Di., 15.11.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes V-6, Rickelrath Camping- und Wochenendplatz Heidehaus zu beschließen.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen Fassung.
