15.11.2011 - 2.2 Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kortzak erläutert auf Nachfrage, dass der Kreis für die Verwertung des Papieraufkommens zuständig sei und für die entstehenden Kosten neuerdings einen Anteil von 50% der Einnahmen aus der Verwertung des Papieraufkommens für die ihm entstehenden Kosten einbehalte. Die verbleibenden 50% würden in Relation zum jeweils gesammelten Papiervolumen an die Kommunen verteilt. Hier würden also die „guten Sammler“ entsprechend belohnt.

Er ergänzt, dass ein ggf. beim Kreis Heinsberg verbleibender Überschuss zwischen dem Kreisanteil und den Kosten für die Verwertung des Papiers vom Kreis zur Senkung der allgemeinen Kosten der Müllentsorgung verwendet werde und so zu einer Senkung der Deponiekosten insgesamt führe.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach bittet um nähere Erläuterung

a)      zu den erbrachten Leistungen des Baubetriebshofes in Höhe von 75.000 € (Seite 5 der Gebührenbedarfsberechnung, III. Innere Verrechnung) und

b)     warum die Aufwendungen für die Müllentsorgung beim Übergangsheim in Arsbeck nicht mehr aufgeführt seien.

 

Herr Kortzak erläutert, dass es sich bei den 75.000 € der inneren Verrechnungen um Werte des Jahres 2009 handele. Da keine aktuelleren Zahlen vorlägen, seien die Zahlen des Vorjahres übernommen worden.

Die Aufwendungen für das Übergangsheim seien in der Aufstellung nicht mehr enthalten, da ein unmittelbarer Ausgleich der entstandenen Aufwendungen durch entsprechende Einnahmen erfolge.

 

Herr Nießen erkundigt sich warum nicht die Werte aus 2010 verwendet worden seien, diese müssten seiner Ansicht nach, Ende 2011 verfügbar sein. Das beim Baubetriebshof eingesetzte Betriebsabrechnungsverfahren regie68 müsse diese doch vorhalten und eine entsprechende Auswertung ermöglichen.

 

Herr Neumann erläutert, dass die Werte in der genannten Software sehr wohl enthalten seien, die Ermittlung der jeweiligen Verrechnungswerte erfolge jedoch durch die Finanzwirtschaft. Dort erfolge zurzeit noch die Berechnung der Inneren Verrechnungen für das Jahr 2010.

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren 2012 zuzustimmen und dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, die Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Abfallgebühren für das Haushaltsjahr 2012 zu beschließen.