27.03.2012 - 1.6 Errichtung einer Wohnanlage für Senioren im Ber...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

 

Ratsfrau Nelsbach äußert sich verwundert über die vorliegende Planung. Diese sei ihrer Ansicht nach nicht mit dem Bebauungsplan vereinbar. Dieser fordere zwei Stellplätze pro Wohneinheit. Des Weiteren widerspreche die Reduzierung der Stellplätze auf einen je Wohneinheit der Satzung über die Ablösung der Stellplatzpflicht der Stadt Wegberg. Hiernach müsse je nicht hergestellten Stellplatz im Innenstadtbereich ein Betrag von 2.100 Euro gezahlt werden. Durch die vorgeschlagene Reduzierung der Stellplätze, entfalle somit theoretisch ein Betrag von 60 x 2.100 = 126.000 Euro. Die Stadt habe kein Geld zu verschenken.

Ratsfrau Nelsbach äußert, dass sie der Auffassung sei, hier handele es sich um eine Gefälligkeitsvorlage und es werde leichtfertig mit diesem Antrag umgegangen. Ihre Fraktion lehne den Bebauungsvorschlag daher ab.

 

Der Technische Beigeordnete Fabry verwehrt sich gegen den Vorwurf zur Erstellung von Gefälligkeitsvorlagen. Er unterstreicht, dass die vorgestellte Bebauung geringer sei als dies nach dem gültigen Bebauungsplan möglich wäre.

Die Festlegung eines Stellplatzes je Wohneinheit sei bei seniorengerechten Wohnungen angemessen, da die Anzahl der Fahrzeuge je Wohneinheit im Alter zurückgehe und in der Regel je Familie nur noch ein Fahrzeug betrieben werde.

Dies zeigten auch Erfahrungen aus anderen Städten.

Er spricht sich für eine Unterstützung des Verwaltungsvorschlages aus, damit das brachliegende Gelände alsbald einer Bebauung zugeführt werden könne.

 

Der sachkundige Bürger Nießen erkundigt sich, auf welchem Wege eine Kontrolle hinsichtlich einer ausschließlichen Vergabe der Wohnungen an Senioren erfolge.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass durch die Förderung des seniorengerechten Bauens eine Bindung auf die Wohnungen durch die Förderbehörde, hier den Kreis Heinsberg, erfolge.

Zurzeit seien 60 Stellplätze auf dem Grundstück geplant und ca. 24 öffentliche Stellplätze seien vor dem Grundstück vorhanden. Dies entspräche rein rechnerisch einem Anteil von ca. 1,3 Stellplätzen je Wohnung.

 

Ratsherr Ellerkamp bezeichnet die vorgestellte Baumaßnahme als grundsätzlich sehr schön. Allerdings sehe auch er die Problematik im Bezug auf die Anzahl der Stellplätze. Die Wohnungsbindung gelte ja nicht für Jahrzehnte. Er wirft die Frage auf, was passiere wenn die Bindung auslaufe und regt hierzu an, alternativ zu den Stellplätzen eine Tiefgarage einzuplanen. Die Verwaltung solle in dieser Hinsicht noch einmal mit den Investoren sprechen.

 

Ratsfrau Zimmermann weist daraufhin, dass Senioren ggf. größere Parkflächen benötigten um mitgeführte Rollatoren oder Rollstühle ein- und ausladen zu können. Ferner sei auch der Besucherverkehr nicht zu unterschätzen.

 

Ratsherr Bennewirtz äußert, dass seine Fraktion der Argumentation der Verwaltung bezogen auf das brachliegende Grundstück und dem damit verbundenen negativen optischen Eindruck folge. Er halte die Anregung zur Errichtung einer Tiefgarage jedoch für sinnvoll und spricht sich dafür aus, dass die Verwaltung diesbezüglich mit dem Investor nochmals Kontakt aufnehmen solle. Die Problematik im Bezug auf die Reduzierung der Stellplätze werde auch von seiner Fraktion gesehen.

 

Der Ausschussvorsitzende Gellissen fasst die bisherigen Wortmeldungen dahingehend zusammen, dass seitens des Ausschusses heute keine Entscheidung in der Sache getroffen werden solle. Die Vorlage solle an die Verwaltung zurückgegeben werden, mit dem Auftrag nochmals mit dem Investor hinsichtlich der vorgetragenen Anregungen und Bedenken zu sprechen. Die Verwaltung werde anschließend dem Ausschuss über das Ergebnis berichten.

Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch aus den Reihen der Ausschussmitglieder.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss trifft in der Sache keine Entscheidung.

 

Die Vorlage wird an die Verwaltung zurückgegeben, mit dem Auftrag mit dem Investor weitere Gespräche hinsichtlich der Stellplätze zu führen und über das Ergebnis im Ausschuss zu berichten.