24.04.2012 - 2.3 Ermächtigungsübertragungen aus 2011 für den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmermann fragt nach, wo die Ermächtigungsübertragungen beantragt und genehmigt werden müssen.

Herr Esser antwortet, dass diese beim Kämmerer beantragt werden und nach Rücksprache mit den entsprechenden Fachbereichen, der Finanzwirtschaft und dem Verwaltungsvorstand werden diese anschließend vom Kämmerer genehmigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              17              Ablehnung:              0              Enthaltung:              1

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die vorhandene Übersicht zu den Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2012 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese gem. § 22 Abs. 4 GemHVO ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.