15.05.2012 - 7.3 Entwässerungssatzung sowie Satzung zur Abänderu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nelsbach teilt mit, dass sie der Meinung sei, dass die Stadt Wegberg „diesen Irrsinn“ nicht mitmachen solle. Ferner spricht sie sich für eine Aussetzung des Vollzuges der Satzung aus.

Herr Wolters spricht sich dafür aus, dass es der rechtssicherste Weg sei, erst einmal abzuwarten, was der Landesgesetzgeber vorschreibt.

Herr Fabry erklärt, dass zurzeit für die nächste Fachausschusssitzung eine Vorlage vorbereitet wird in der die Fristen verlängert werden, damit für keinen Bürger unnötige Kosten entstehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              32              Ablehnung:              1              Enthaltung:              0

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, der Rat, dem Antrag auf Aufhebung der Satzung zum § 61 a LWG sowie des § 15 der Entwässerungssatzung aus rechtlichen Gründen nicht zu folgen. Bis zur gerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit oder einer rechtswirksamen Änderung der Vorschrift des § 61 a LWG soll der Vollzug der Satzung gegenüber den Bürgern durch Verschiebung der Fristen faktisch ausgesetzt werden.

 

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