05.06.2012 - 1.5 Denkmal "Zur Bischofsmühle 6"; hier: Löschung a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Bennewirtz erläutert der Techn. Beigeordnete Fabry, dass sich der Eigentümer des Mühlengebäudes für den Erhalt des Denkmalstatus ausspreche, da er hierdurch die Möglichkeit habe, die erhöhten Aufwendungen für die Instandsetzung des Gebäudes steuerlich geltend zu machen.

Ferner bestehe seitens der Stadt Wegberg in touristischer Hinsicht ein großes Interesse für den Verbleib der Mühle in der Denkmalliste.

Er argumentiert, dass in der Vergangenheit leider bereits einige für die Stadt Wegberg und ihre Geschichte prägende Gebäude verloren gegangen seien und dies bei der Bischofsmühle nicht geschehen solle.

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich hinsichtlich der evtl. Folgen für die Stadt im Falle eines Rechtstreites.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass der heutige Beschluss des Ausschusses an das Amt für Denkmalpflege mit der Bitte um entsprechende Entscheidung und ggf. Anrufung der obersten Denkmalbehörde weitergegeben werde. Dieser Schritt sei zunächst abzuwarten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18                            Ablehnung: 0                                          Enthaltung: 3

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr spricht sich gegen eine Löschung der Bischofsmühle, Zur Bischofsmühle 6, aus der Denkmalliste der Stadt Wegberg aus.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland diese Entscheidung mitzuteilen und diese ggf. zu ersuchen, eine Entscheidung der obersten Denkmalbehörde herbeizuführen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=637&TOLFDNR=7503&selfaction=print