05.06.2012 - 2.2 Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Ritterweg / Klink...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, ob eine Erweiterung des Bebauungsplanes auf die unmittelbar angrenzenden Grundstücke möglich sei.

 

Der Tech. Beigeordnete Fabry erklärt, dass eine diesbezügliche Prüfung erfolgen werde.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach erkundigt sich, ob im Falle einer nachträglichen Zustimmung der betroffenen Grundstückeigentümer ein neuer Beschluss hinsichtlich des Geltungsbereiches gefasst werden müsse.

 

Bürgermeister Pillich teilt mit, dass eine Bebauung der betreffenden Grundstücke nach § 34 BauGB als Einzelfallregelung denkbar sei, auch ohne, dass sich diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befänden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 20                            Ablehnung: 0                                          Enthaltung: 1

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes IV-8, Klinkum – Ritterweg / Klinkumer Hof zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Klinkum und umfasst die Blockinnenbereichsfläche Alte Landstraße, Klinkumer Hof, Römerstraße und Ritterweg.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung  im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/ SGV NRW 2023), in Verbindung mit §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.