05.06.2012 - 2.3 Errichtung einer Wohnanlage für Senioren im Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- (Sitzung des StUV vom 27.03.2012 / TOP 1.6)
- Datum:
- Di., 05.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Bennewirtz äußert, dass seine Fraktion die modifizierte Planung für angemessen halte und dieser, auch im Hinblick auf eine baldige Schließung der Baulücke, zustimmen werde.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert dem Ausschuss ergänzend, dass die gesamte Fläche des Grundstückes eine Größe von 5.002 qm habe, hiervon laut Bebauungsplan max. 3.751,5 qm bebaubar seien, nach der nun vorliegenden Planung eine Fläche von 2.939,5 qm bebaut werde und somit die bebaubare Fläche nicht vollständig ausgeschöpft werde. Er ergänzt, dass die geforderten Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Bereiche zulässig seien.
Ratsherr Ellerkamp teilt mit, dass seine Fraktion zur Schaffung von größeren Wohnungen und damit der Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten tendiere.
Ratsherr Böhm erkundigt sich, ob nach den Vorgaben des Bebauungsplanes auch eine geschlossene Bauweise möglich sei.
Der Techn. Beigeordneten Fabry bestätigt dies und begrüßt die nun geplante offene Bauweise entlang der Bahnhofstraße.
Durch den sachkundigen Bürger Nelsbach wird, mit Bezug auf die Beratung eines Bürgerantrages zur neuen Zweifach-Sporthalle, ein Rederecht für die Antragsteller des zurzeit in der Beratung befindlichen Bürgerantrages in der laufenden Sitzung gefordert.
Der Ausschussvorsitzende Gellissen lehnt dies, mit Hinweis auf die geltende Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg, ab. Diese Bestimmungen gewährten den Antragstellern von Bürgeranträgen kein Rederecht in den Sitzungen.
Der sachkundige Bürger Nelsbach fordert eine Änderung des Bebauungsplanes im Sinne des Bürgerantrages.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass im Rahmen des noch erfolgenden Genehmigungsverfahrens, die unmittelbaren Grundstückseigentümer beteiligt werden und anschließend die vorgetragenen Bedenken geprüft und abgewogen werden.
Er ergänzt, dass die Befreiung hinsichtlich der Stellplätze auch abschließend durch die Verwaltung hätte entschieden werden können. Durch die Beratung im Ausschuss habe die Verwaltung jedoch mehr Transparenz in das Verfahren bringen wollen.
Ratsherr Böhm spricht sich für die von der Verwaltung vorgelegte modifizierte Planung aus. Diese sei konform zum gültigen Bebauungsplan und solle unter Inanspruchnahme der Möglichkeit der Reduzierung der Stellplätze umgesetzt werden.
Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stimmt im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid vom 24.02.2012 (ergänzt mit Schreiben vom 18.05.2012) zur Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit 60 Wohneinheiten einer Befreiung auf 1,4 Stellplätze pro Wohneinheit zu.
2. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 02.05.2012 auf Einhaltung des Bebauungsplanes I-14, Wegberg Gewerbegebiet / 5. Änderung nicht zu folgen. Die Würdigung nachbarlicher Interessen nach § 31 BauGB erfolgt im Rahmen des Vorbescheidverfahrens.
