03.07.2012 - 4 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

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Wortprotokoll

 

Herr Pillich verliest nachstehende mündliche Mitteilung

 

4.1 Haushaltsatzung 2012

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg wurde am 24.05.2012 durch den Rat der Stadt Wegberg mit Mehrheit beschlossen und der Kommunalaufsicht in Heinsberg am 31.05.2012 angezeigt.

 

In der Zwischenzeit haben sich im Rahmen des Prüfverfahrens seitens der Kommunalaufsicht zum Teil nicht unerhebliche Fragen ergeben, die zum einen auf den Planungsfehler im Abwasserbereich (Produkt 11.03.01 „Abwasserbeseitigung“ Sachkonto 432160 „Benutzungsgebühren“) und zum anderen auf die pauschale Kürzung in Höhe von 10 % bei den Sach- und Dienstleistungen sowie den ordentlichen Aufwendungen abzielen.

 

Der zu hohe Ertragsansatz im Abwasserbereich wurde mittlerweile in einer Stellungnahme durch den Stadtkämmerer an die Kommunalaufsicht vom 14.06.2012 eingeräumt. Zur Frage hinsichtlich  der konkreten Einsparungen durch die 10 %-ige Kürzung der o.g. Aufwendungen führt die Kommunalaufsicht aus, dass die Vorgabe einer pauschalen Kürzung nicht den Anforderungen genügt, die das Budgetrecht des Rates beinhaltet. Dies bestätigt auch die Handreichung für Kommunen (vgl. Kapitel 1.5.1 zu § 11 GemHVO, Seite 986), die das Ministerium für Inneres und Kommunales herausgegeben hat.

 

Die Anzeigefrist des Haushaltes 2012 wurde durch die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 22.06.2012 bis zum Abschluss der Prüfung der Haushaltssatzung ausgesetzt. Die angesprochenen Fragen der Kommunalaufsicht lassen erkennen, dass der Kreis die Haushaltssatzung einer vertiefenden Prüfung unterziehen muss, weil einer Genehmigung die offenen Fragen zur Budgetierung (Pauschalbeschluss) und der zwischenzeitlich festgestellte erhöhte Ertragsansatz im Abwasserbereich entgegenstehen.

 

Zu 4.1

 

Herr Groß erkundigt sich, warum die oben genannte Mitteilung dem Rat nicht in

Schriftform vorliegt.

 

Herr Pillich nimmt dies als Anregung auf und versichert, dass die Mitteilungen der Niederschrift über die heutige Sitzung, beigefügt werden.

 

Frau von den Driesch fragt nach, ob sie es richtig versteht, dass die Haushaltssatzung zurzeit nicht genehmigungsfähig ist.

 

Herr Pillich berichtet über sein Gespräch mit der Kommunalaufsicht, zum vorgelegten Haushaltsplan der Stadt Wegberg. Die Kommunalaufsicht hat in diesem Gespräch erneut signalisiert, dass der vorgelegte Haushaltsplan insgesamt nicht schlecht sei. Zwei Problempunkte aus dem Haushaltsplan wurden von der Kommunalaufsicht aber thematisiert. Zum einen die Höhe der kalkulierten Abwassergebühren, dieser Punkt ist jedoch durch eine Korrektur der Zahlen heilbar. Zum anderen sieht die Kommunalaufsicht ein Problem in der pauschalen Kürzung der Ansätze um 10%, da sich diese Kürzung in einigen Bereichen weit über 10% beläuft und die Gefahr in sich birgt, dass sogar gesetzliche Pflichtaufgaben nicht ausgeführt werden können.

Dieses Problem kann nicht ohne weiteres durch eine Korrektur gelöst werden. Die Kommunalaufsicht empfiehlt, einen Antrag herbeizuführen, den Beschluss des Rates vom 24.05.2012 zur Haushaltssatzung aufzuheben.

Zu dem teilt Herr Pillich mit, dass die Anzeigefrist des Haushalts gem. § 80 Abs. 5 S. 4 GO NRW bis zum Abschluss der Prüfung der Haushaltssatzung ausgesetzt ist. Dies hat die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 22.06.2012 mitgeteilt.

 

Herr Wolters verdeutlicht noch einmal, dass die vorgelegte Haushaltssatzung somit zurzeit nicht genehmigungsfähig ist.

 

Herr Pillich erläutert erneut, dass die 10% ige Kürzung parzellenscharf geklärt werden muss und im Anschluss erst über die Genehmigungsfähigkeit entschieden wird.

 

Herr Groß erkundigt sich, was dies für die Zwischenzeit bedeutet und ob trotz des Schreibens der Rechnungsprüfung, eine Befassung mit den bekannten Problemen erst in der Sommerpause erfolgt.

 

Herr Pillich stellt klar, dass der Zustand der vorläufigen Haushaltsführung weiter andauert. Er versichert, dass bereits in den letzten Wochen Gespräche zum weiteren Vorgehen und zur schnellstmöglichen Beendigung der haushaltslosen Zeit, stattgefunden haben.

Die anhaltenden Diskussionen über den Haushalt bedauert er, weil er zum einen erhebliche Verwaltungskapazität binde und zum anderen die insgesamt guten Leistungen der Verwaltung überlagert.

 

Herr Gellissen fasst zusammen, dass ein zurückholen der Haushaltssatzung von der Kommunalaufsicht die Stadt Wegberg wieder in den Stand vom 10.05.2012 zurück versetzt. Er erkundigt sich, ob eine Überprüfung der möglichen prozentualen Einsparungen bei den Produkten 13 und 16 zu einer Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht führt. Er bittet um einen Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen.

 

Herr Pillich führt aus, dass dieses Vorgehen, nach intensiven Gesprächen zwischen Verwaltungsvorstand und dem Fachbereich 401, der sinnvollste und beste Weg ist einen genehmigungsfähigen Haushalt 2012 zu erreichen.

 

Herr Gellissen merkt an, dass es sich hierbei offensichtlich um einen „SOS-Ruf“ der Verwaltung handelt.

 

Herr Pillich erklärt, dass der Ratsbeschluss vom 24.05.2012 gemäß § 18 Abs. 1 GO nur auf Antrag einer Fraktion oder mindestens 1/5 der Ratsmitglieder aufgehoben werden kann.

 

Herr Groß merkt an, dass bei keiner entsprechenden Antragsstellung die Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung mit der Auflage der Korrektur der entsprechenden Produkte zurückschickt. Er bevorzugt es, dies abzuwarten, da dann alle Fehler in der Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht offengelegt werden.

 

Herr Gellissen argumentiert, dass der mögliche Beschluss des Rates, den Haushalt zurückzuholen, in erster Linie dazu führt, dass die Haushaltsberatungen schneller wieder aufgenommen werden können und somit ein korrigierter Haushalt schneller vorliegen könnte, da nicht klar ist, wann das Prüfergebnis der Kommunalaufsicht eingehen würde. Er weist darauf hin, dass bei einer Überarbeitung des Haushaltsentwurfs, nicht gewährleistet werden kann, dass die allgemeine Rücklage nicht über 5% in Anspruch genommen werden muss.

 

Herr Bertrams stellt die geplante Zeitschiene wie folgt dar:

 

Ende Juli 2012              Zuleitung des korrigierten Haushaltsplans an die Ratsmitglieder

28.08.2012                            Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses

06.09.2012                            Sondersitzung des Rates

07.09.2012                            Weitergabe des Haushaltsplans an die Kommunalaufsicht zur    

erneuten Prüfung

08.10.2012                            möglicher Zeitpunkt für die Bekanntmachung der

Haushaltssatzung 2012

 

Herr Wolters stimmt den Ausführungen von Herr Gellissen, gerade auch in Bezug auf die Ausführungen zur allgemeinen Rücklage, zu. Seiner Meinung nach ist und kann der Haushalt nicht genehmigungspflichtig gemacht werden.

 

Herr Böhm argumentiert gegen die Rückholung des Haushalts von der Kommunalaufsicht, da der Prüfbericht der Kommunalaufsicht möglicherweise weitere Fehler offenlegen würde, und diese dann gleichzeitig mit bereinigt werden könnten.

 

Herr Pillich erklärt, dass die Kommunalaufsicht in der Prüfung des vorgelegten Haushaltsentwurfs bereits weit fortgeschritten ist. Es geht nun lediglich noch um die beiden genannten Problempunkte.

 

Herr Böhm merkt an, dass dann zeitnah mit einem Prüfbericht der Kommunalaufsicht zu rechnen sein dürfte.

 

Frau Brocker ergänzt, dass die Fehler in der Satzung offensichtlich und leicht zu finden gewesen seien. Sie ist nach eigener Aussage „schockiert“, dass die Stadtverwaltung diese Fehler trotz der Hinweise aus der Rechnungsprüfung offenbar nicht sofort nachvollziehen konnte. Die Erklärungen von Herrn Esser – auf Nachfrage der SPD-Fraktion am 21.05.2012 – seien nicht plausibel gewesen.

Sie bittet darum, dass bei neuen Haushaltsberatungen eine Terminplanung angestrebt wird, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich ausreichend mit dem Zahlenwerk zu befassen.

 

Herr Pillich führt erneut aus, dass keine Verschleierung von Fehlern vorliegt. Zum Zeitpunkt der Sondersitzung am 24.05.2012 gab es keine ausreichenden Hinweise für vorhandene Fehler in der Haushaltssatzung.

 

Herr Groß wirft Herrn Pillich vor, sich mit der Abberufung des Kämmerers der eigenen politischen Verantwortung entziehen zu wollen. Seiner Meinung nach hätte eine Reaktion – nach Hinweis auf mögliche Fehler durch die Rechnungsprüfung – erfolgen müssen.

 

Herr Pillich stellt noch einmal den Ablauf des 24.05.2012 und der nachfolgenden Tage dar und erläutert, dass alle möglichen und notwendigen Schritte in dieser schwierigen Beurteilungsphase unverzüglich unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingeleitet wurden. Der Bürgermeister und seine Mitarbeiter haben ein hohes Maß an Eigeninteresse die haushaltslose Zeit zu beenden.

 

Herr Groß bittet Herrn Bertrams seine Ausführungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2012 zu wiederholen.

 

Herr Bertrams führt aus, dass im Fachbereich Finanzwirtschaft am 27.04.2012 eine Anfrage aus dem Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser zum Produkt „Abwasserbeseitigung“ eingegangen ist. Im Rahmen der Bearbeitung der Anfrage am 30.04.2012 ist die vage Vermutung auf eine fehlerhafte Buchung aufgekommen. Auf Grund des Urlaubs von Herrn Esser wurde Herr Pillich in Vertretung am 30.04.2012 unter anderem über diese Vermutung informiert. Parallel wurde Herr Esser – auf Anweisung von Herrn Pillich – per Mail informiert. Herr Bertrams fasst zusammen, dass das Problem wahrscheinlich durch das versehentliche Überschreiben einer korrekten Zahl entstanden ist. Zum damaligen Zeitpunkt war aber die mögliche Tragweite und die Auswirkungen noch nicht abschließend zu beurteilen, zu mal Herr Esser den Vorgang eigenverantwortlich bearbeitet hatte.

Herr Pillich teilt mit, dass er den Stadtkämmerer nach dessen Rückkehr am 02.05.2012 persönlich befragt habe. Herr Esser habe daraufhin erklärt, dass der Ansatz großzügig kalkuliert sei aber haushaltsrechtlich und gebührenrechtlich völlig in Ordnung ist, auch wenn die Darstellung kompliziert erscheinen mag.

 

Herr Groß sieht hier einen politischen Fehler und bittet Frau Kaiser die Ausführungen aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2012 zu wiederholen.

 

Frau Kaiser führt aus, dass es ihre Pflicht als Rechnungsprüfungsamtsleiterin ist, ihre Bedenken zu einem in ihren Augen fehlerhaften Haushaltsplanentwurfs dem Bürgermeister mitzuteilen. Bei der Durchsicht der Unterlagen habe sie der Beschluss des Rates über eine 10%ige Kürzung der Ansätze überrascht. Aufgrund dessen hat sie mit drei Fachbereichsleitern über die entsprechenden Ansätze gesprochen und anschließend ihre Bedenken zur Auskömmlichkeit der Ansätze dem Kämmerer mitgeteilt. Herr Esser hat auf eine Deckungsfähigkeit aus dem Gesamthaushalt verwiesen.

Kurz vor der Sondersitzung des Rates am 24.05.2012 stellt Frau Kaiser fest, dass im Teilergebnisplan Produkt 110301 „Abwasserbeseitigung“ die Ertragsposition Benutzungsgebühren deutlich höher geplant worden ist als im Vorjahr. Aufgrund dessen informierte sie zuerst Herrn Fabry als zuständigen Dezernenten und Herrn Ersten Beigeordneten Schneider und anschließend Herrn Bürgermeister Pillich über ihre Erkenntnisse. Allerdings konnte das Problem in der Kürze der Zeit nicht mehr verifiziert werden. Da der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden konnte, erfolgte in der nachfolgenden Sondersitzung des Rates keine Erklärung hierzu.

 

Frau Lindt erkundigt sich, warum Herr Pillich die Rechnungsprüfung nicht bereits am 30.04.2012 eingeschaltet hat. Herr Pillich erklärt, dass er den Kämmerer noch am selben Tage per Mail und am 02.05.2012 persönlich zur Sache befragt hat. Danach hat der Kämmerer eindeutig erklärt, dass der Vorgang gebühren- wie haushaltsrechtlich völlig in Ordnung sei. Dies ist auch in der Aktenlage dokumentiert.

 

Herr Pillich erläutert erneut, dass eine Vorbesprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am Abend des 24.05.2012 nicht zielführend gewesen wäre, da keine ausreichenden Erkenntnisse zu möglichen Fehlbuchungen vorlagen und Herr Esser weiterhin die Meinung vertreten hat, dass die Ansätze im Abwasserbereich gebührenrechtlich wie haushaltsrechtlich in Ordnung seien. Die Entscheidung, die Sondersitzung des Rates am 24.05.2012 nicht kurzfristig abzusagen, ist im Verwaltungsvorstand einvernehmlich getroffen worden.

In diesem Zusammenhang führt er aus, dass in den wöchentlichen Sitzungen des Verwaltungsvorstands ein transparenter Informationsfluss stattfindet und ein kommunikatives Verhältnis herrscht, insbesondere steht der Bericht zur aktuellen Haushaltssituation jede Woche auf der Tagesordnung.

 

Frau Zimmermann teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24.05.2012 nicht stellen wird und für das Abwarten des Prüfergebnisses plädiert.

 

Herr Gellissen bittet Herrn Bertrams, neben der bereits dargestellten Zeitschiene, eine mögliche Zeitschiene und die möglicherweise für die Stadt Wegberg entstehenden Schäden zu skizzieren, wenn ein entsprechender Aufhebungsantrag nicht gestellt wird.

 

Herr Bertrams führt aus, dass bis zu einer entsprechenden Verfügung durch die Kommunalaufsicht natürlich weiterhin eine Bearbeitung des Haushalts stattfindet. Eine vorläufige Haushaltsführung bis Ende November ist dann aber wahrscheinlich.

Möglicherweise entstehende Schäden sind schwer vorherzusagen. Problematisch ist, dass im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung nur die notwendigsten Ausgaben getätigt werden dürfen. Ein weiteres Problem stellt die Aufnahme von Krediten dar. Diese werden nur zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten, sind jedoch notwendig, damit die Liquidität erhalten bleibt.

 

Frau Nelsbach fragt nach, ob der Verwaltungsvorstand zu jeder Zeit über die aktuellen Sachstände informiert war.

 

Herr Schneider teilt mit, dass er am 24.05.2012 erstmals über mögliche Probleme informiert wurde.

 

Frau Lindt erkundigt sich, ob Herr Pillich bereits vor dem 24.05.2012 von Frau Kaiser informiert wurde.

 

Herr Pillich stellt noch einmal den Ablauf des 24.05.2012 und der nachfolgenden Tage dar und macht deutlich, dass er persönlich Frau Kaiser in der Vorbesprechung vor der Ratssitzung am 24.05.2012 beauftragt habe, einen schriftlichen Prüfbericht vorzulegen. Frau Kaiser bestätigt dies. Ferner führt Frau Kaiser aus, dass sie mit der Vorsprache bei Herrn Fabry und Herrn Schneider ihrer Verunsicherung Ausdruck verleihen wollte. In der Vorbesprechung beim Bürgermeister am 24.05.2012 habe Herr Esser ihr dann heftig widersprochen. Eine Hinzuziehung von Herrn Bertrams hielt er nicht für erforderlich, da er den Vorgang selbst bearbeitet habe. Der Bürgermeister habe daraufhin gebeten, einen schriftlichen Prüfbericht kurzfristig vorzulegen. Dies habe sie am 29.05.2012 getan. Ausreichende Gründe die Sitzung nicht durchzuführen habe auch sie nicht gesehen.

 

Herr Pillich bestätigt diese Aussage.

 

Herr Groß erkundigt sich, warum die Haushaltssatzung trotzdem der Kommunalaufsicht zugeleitet wurde.

 

Herr Pillich betont, dass der Haushalt durch den Kämmerer pflichtgemäß der Kommunalaufsicht zugeleitet wurde.

 

Herr Groß erkundigt sich, wann die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Kenntnis von dem Schreiben der Rechnungsprüfung erlangt haben und ob sie zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

 

Herr Fabry erklärt, dass Herr Pillich über das Schreiben der Rechnungsprüfung am 29.05.2012 – unmittelbar nachdem es vorgelegen habe - berichtet habe und dass das Schreiben nach Überprüfung dem Verwaltungsvorstand zugeleitet werden sollte. Nachdem dies nach zwei Tagen noch nicht geschehen war, fiel die Entscheidung sich schriftlich zu erkundigen. Er betont, dass er weiterhin hinter der Durchführung der Sondersitzung des Rates zum Haushalt 2012 am 24.05.2012 steht.

 

Herr Pillich bekräftigt die Aussagen und betont, dass eine Verschwiegenheitsanordnung durch ihn nicht erfolgt sei. Die rechtlichen Vorgaben hierzu sind zu dem eindeutig definiert.

 

Frau Nelsbach teilt mit, dass sie das Gefühl hat, dass anstatt einer gemeinsamen Lösungssuche, Schuldzuweisungen hin- und hergeschoben werden.

 

Diese Vorwürfe weist Herr Pillich für die Verwaltung nachhaltig zurück.

 

 

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Die Sitzung des Rates wird auf Antrag der SPD-Fraktion für 10 Minuten unterbrochen.

 

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Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung erklärt Herr Wolters, dass die SPD-Fraktion den Antrag auf erneute Beratung der Haushaltssatzung in den zurückliegenden Sitzungen bereits zweimal gestellt hat. Dies sei von der Mehrheit abgewiesen worden und die durch die SPD-Fraktion aufgedeckten Fehler wollten nicht gesehen werden. Es erschreckt ihn, dass die anderen Fraktionen offensichtlich die politische Verantwortung scheuen und der Bürgermeister sein Recht auf eine mögliche Beanstandung von Ratsbeschlüssen nicht wahrgenommen habe, und in seinen Augen somit keine politische Verantwortung übernommen hat. Er ist sich sicher, dass der Stadt Wegberg materieller Schaden entstehen könne, wenn der Ratsbeschluss vom 24.05.2012 nicht aufgehoben wird. Aus diesem Grund erklärt sich die SPD-Fraktion bereit, den entsprechenden Antrag mündlich zu stellen und bittet um Formulierungshilfe seitens der Verwaltung.

 

Herr Gellissen dankt Herrn Wolters für die Bereitschaft den Antrag zu stellen und findet diese Vorgehensweise konsequent, da die SPD-Fraktion bereits in der Vergangenheit einen vergleichbaren Antrag gestellt hatte.

 

Herr Pillich dankt Herr Wolters und der SPD-Fraktion für die Bereitschaft den Antrag zu stellen und bittet Herrn Bertrams, die Negation zu beschreiben, die hätte eintreten können, wenn ein entsprechender Antrag nicht gestellt worden wäre. Zuvor fragt Herr Pillich die Ratsleute, ob Einvernehmen darüber besteht, dass die Tagesordnung gemäß § 12 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse in so fern verändert wird, dass der Antrag der SPD-Fraktion als TOP 5.1 behandelt wird und sich die nachfolgenden Tagesordnungspunkte entsprechend verschieben. Dies wird einvernehmlich beschlossen.

 

Herr Bertrams erklärt, dass die Summe eines materiellen Schadens nicht so einfach bezifferbar ist, aber der Eintritt eines materiellen Schadens absehbar wäre. Insbesondere könnten Fördermittel verloren gehen, da keine konsumtiven Investitionen mehr getätigt werden können. Fördermittel in diesen Bereichen belaufen sich meistens auf ca. 65%, so dass der Haushalt der Stadt für diese Investitionen dann nur noch mit ca. 35% in Anspruch genommen werden muss.

 

Frau Nelsbach fragt nach, ob es richtig ist, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Stadt Wegberg nicht in die Haushaltskonsolidierung kommt.

 

Herr Pillich erklärt hierzu, dass dies durchaus ein mögliches Ergebnis sein könnte. Ziel der Verwaltung ist es allerdings, ein Haushaltssicherungskonzept auf jeden Fall zu verhindern.

 

Frau Zimmermann erkundigt sich, ob der Antrag der SPD-Fraktion als fristgerecht gilt.

Herr Pillich bejaht dies, unter Hinweis auf die Möglichkeit des Stellens von mündlichen Anträgen in der Sitzung.

 

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Herr Fabry verliest nachstehende mündliche Mitteilungen:

 

4.2 Klimaschutzkonzept

 

Herr Fabry berichtet, dass der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 29. März 2011 die Verwaltung beauftragt hat, ein Klimaschutzkonzept sowie eine C02-Bilanz für die Stadt Wegberg erstellen zu lassen. Auf der Grundlage des gestellten Förderantrags hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Stadt Wegberg antragsgemäß für die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und einer C02-Bilanz als Projektförderung eine nicht rückzahlbare Zuwendung von 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 37.623,00 € bewilligt. Der zweckgebundene Zuwendungsbescheid gilt zunächst für den Zeitraum 1.12.2011 – 30.11.2012. Für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes liegen 2 Angebote vor, das günstigste Angebot hat die Fa. Gertec mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 57.881,60 € abgegeben.

Da das Erlassverfahren für die Haushaltssatzung 2012 noch nicht abgeschlossen ist, gilt die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung dürfen grundsätzlich nur Aufwendungen/Auszahlungen begründet werden, zu denen die Stadt gesetzlich verpflichtet ist bzw. die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind (§ 82 Abs. 1 GO). Da es sich bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes um eine freiwillige Leistung ohne eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung handelt, darf eine Beauftragung während der haushaltslosen Zeit nicht erfolgen. Auch eine Rückfrage bei der Kommunalaufsicht ergab keine Möglichkeit, den Auftrag zu erteilen.

 

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4.3 Liegenschaft Wildenrath (Petersholz)

 

Das Britische Verbindungsamt Rheinland hat mit Schreiben vom 27.06.2012 mitgeteilt, dass die Freigabe der Liegenschaft Wildenrath (Petersholz) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den 28.09.2012 gemeldet wurde.

 

Zu 4.3

Herr Gellissen erkundigt sich, für welchen Zeitpunkt eine Einberufung der Arbeitsgruppe geplant ist, um die weitere Verwendung dieser Fläche zu planen.

 

Herr Fabry teilt mit, dass der Termin für ein Treffen der Arbeitsgruppe nach den Sommerferien stattfinden wird. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wird die Fläche auch auf der ExpoReal im Oktober 2012 anbieten.

 

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4.4 Recyclingmaterial im Straßenbau

 

Am Montag, den 02.07.2012 hat bei der Kreisverwaltung Heinsberg – Untere Wasserbehörde – eine Besprechung mit allen kreisangehörigen Städten über die Verwendung von Recyclingmaterial stattgefunden. Der Kreis Heinsberg hatte zu dieser Besprechung eingeladen, da es bei verschiedenen Baumaßnahmen Hinweise darauf gegeben hat, dass im Straßenbau von einer im Kreis Heinsberg ansässigen Bauunternehmung Recyclingmaterial mit zu hohen Schwermetallanteilen eingebaut worden ist. Da die Bauunternehmung auch in der Stadt Wegberg in den letzten 10 Jahren tätig gewesen ist, hat die Verwaltung ein unabhängiges Labor mit der Überprüfung des eingebauten Materials beauftragt. Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen noch nicht vor.

 

Zu 4.4

Herr Böhm erkundigt sich, wie oft die besagte Bauunternehmung für die Stadt Wegberg tätig war.

 

Herr Fabry antwortet, dass diese Bauunternehmung in den vergangenen 10 Jahren fünf bis sechs Mal für die Stadt Wegberg tätig war.

 

Herr Gellissen berichtet, dass kontaminiertes Material dieser Bauunternehmung im Bereich von Kinderspielplätzen gefunden wurde.

 

Herr Fabry bittet vor einer pauschalen Verurteilung der Bauunternehmung die Prüfergebnisses abzuwarten und zu berücksichtigen, dass Materialien, die vor einigen Jahren problemlos verwendet werden konnten nun nicht mehr verwendet werden können, da sich die gesetzlichen Bestimmungen verändert haben.

 

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Herr Bertrams verliest die beiden nachstehenden Mitteilungen:

 

4.5 Kenntnisnahme von außer- und überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen

 

Der beschlossene Haushalt für das Jahr 2012 wurde der Kommunalaufsicht am 31.05.12 angezeigt. Heute zeichnet sich ab, dass noch Investitionsmaßnahmen auszuführen sind, die in der bisherigen Haushaltsplanung nicht explizit benannt    (Nr. 1) bzw. nicht vorgesehen waren (Nr. 2. und 3.).

 

Nr. 1.

Es sind noch Brandschutzmaßnahmen im Gymnasium durchzuführen, die im Zusammenhang mit den bisherigen Investitionen im Gymnasium stehen, aber aus Übersichtsgründen abzugrenzen sind:

I 011304H459 Brandschutzmaßnahme Gymnasium 100.000 €

Die außerplanmäßige Auszahlung kann gem. § 83 Abs. 1 GemHVO aus nicht verbrauchten Ermächigungsübertragungen bei der Investitionsmaßnahme 011304H427 (Sanierungsmaßnahme Gymnasium) gedeckt werden.

 

Nr. 2. und 3. 

Bei der Erich-Kästner-Grundschule sind aus Brandschutzgründen noch folgende Investitionsausgaben zu tätigen:

011304H458 (Fluchttreppe Erich-Kästner-Grundschule) 30.000 €

011304H457 (Brandmeldeanlage Erich-Kästner-Grundschule) 24.000 €

 

Bei diesen Maßnahmen waren in dem am 24.05.12 beschlossenen Haushalt keine Mittel angesetzt, sodass zwei außerplanmäßige Auszahlungen vom Bürgermeister genehmigt werden mussten. Eine Deckung kann aus verbleibenden Mitteln bei

- der Investitionsmaßnahme 011304H452 (Brandschutz Hauptschule), sowie bei

- der Investitionsmaßnahme 011304H423 (WC-Anlagen Erich-Kästner-Grundschule)

hergeleitet werden.

 

Eine Nachtragssatzungspflicht wird für die nicht veranschlagten Investitionen nicht ausgelöst, da es sich um unabweisbare Instandsetzungen an Bauten handelt (vgl. §81 Abs. 3 GO).

 

Der Rat hat zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bislang keine Regelung getroffen, sodass die vom Verwaltungsvorstand beschlossenen Entscheidungsbefugnisse gelten.

 

Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden dem Rat aufgrund der Höhe vorab zur Kenntnis gegeben.

 

Für die Realschule waren vor der Kürzung infolge des Ratsbeschlusses Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von 277.150 € vorgesehen. Nach der Umsetzung des Veränderungsnachweises vom 18.05.12 wurde der Ansatz auf 99.450 € gekürzt. In der nächsten Woche soll die zwingend notwendige Sicherheitsbeleuchtung für das Gebäude beauftragt werden. Bis zum Jahresende werden für die Realschule Aufwendungen in Höhe von 207.700 € anfallen, die nach derzeitigen Erkenntnissen durch die Budgetierung nicht gedeckt sind.

 

Solange die Haushaltssatzung 2012 noch nicht bekanntgegeben ist, gilt die vorläufige Haushaltsführung. Während der vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Aufwendungen entstehen, zu denen die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Installation einer Sicherheitsbeleuchtung in der Realschule ergibt sich aus Vorgaben der Bauaufsicht und ist zur Weiterführung des Schulbetriebs unaufschiebbar. 

 

Sollten weitere Mittelübertragungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung notwendig sein wird die Verwaltung hierzu entsprechend berichten.

 

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4.6 Mitteilung zum Stand der Prüfung "Jahresabschluss 2010"

 

 

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde am 29.03.2012 durch den Kämmerer Lothar Esser aufgestellt und durch den Bürgermeister Reinhold Pillich bestätigt.

 

Die mit der Prüfung beauftragte Rechnungsprüfung hat Ihre Arbeiten in Bezug auf die Buchungsvorgänge im Haushaltsjahr 2010 weitestgehend abgeschlossen.

 

Es sind aber noch Inventuren durchzuführen, die von der Finanzwirtschaft und der Liegenschaftsverwaltung noch nicht abschließend bearbeitet sind. Im Jahresabschlussbericht wurde hierzu wie folgt Stellung genommen:

 

„Zum 31.12.10 waren ca. 3.300 Grundstücke (unbebaute, bebaute Grundstücke und Grund und Boden des Infrastrukturvermögens) in KIRP erfasst. Der Abgleich der Daten mit der Liegenschaften-Datei zur Feststellung von etwaigen Erfassungsfehlern war eine Herausforderung im Jahresabschluss 2010…..Die Analyse der abweichenden Datensätze und die etwaige Nacherfassung bzw. Absetzung von Anlagekonten konnte nicht mehr innerhalb der gesetzten Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses fertig gestellt werden. Bislang sind keine betragshohen Berichtigungspflichten ermittelt worden, so dass der vorliegende Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Wäre die Höhe der Wertveränderungen infolge der Grundstücksinventur jedoch erheblich, so müsste ein (in diesem Punkt) korrigierter Entwurf des Jahresabschluss 2010 aufgestellt werden.„

 

Das Ergebnis der Grundstücksüberprüfung liegt entgegen der Zeitplanung aufgrund der Komplexität der Recherche noch nicht abschließend vor. Insofern könnte die Rechnungsprüfung diesbezüglich nur ein eingeschränktes Testat abgeben.

 

Im Rahmen der Übertragung des Anlagevermögens „Straßen“ von KIRP nach INFOMA wurden nun nähere Analysen der Werthaltigkeit der Eröffnungsbilanzwerte vorgenommen. Hierbei wurde festgestellt, dass es noch Erfassungsfehler in der Eröffnungsbilanz gibt und dass es nicht ohne Weiteres möglich ist, auf Daten des Straßenkatasters „Tifosy“ für die Ermittlung der Straßenabschnitte zurückzugreifen. Zunächst müssen Ungenauigkeiten in „Tifosy“ anhand von Luftbildern u.ä. ausgeräumt werden.

 

Weiterhin hat sich nun erst ergeben, dass eine Passiva Position (Altlasten Berg) in Höhe von ca. 100.000 € in der Eröffnungsbilanz nicht als Sonderposten für Gebührenausgleich ausgewiesen ist. Die Summe müsste nacherfasst werden. Eine Chance zur ergebnisneutralen Korrektur der Eröffnungsbilanz ergibt sich nur noch im Jahresabschluss 2010.

 

Infolge der Höhe der vorzunehmenden Änderungen kann die Rechnungsprüfung nach eigener Aussage kein Testat erteilen. Erst nach der Ermittlung der zu korrigierenden Werte und der Durchführung aller Korrekturen kann das Rechnungsergebnis vom RPA bestätigt werden.

 

Da aufgrund der o.g. Sachverhalte die weiteren Prüfungsarbeiten der Rechnungsprüfung nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden können, ist die Rechnungsprüfungsausschusssitzung am 28.08.12 zu verschieben.

 

Über die Fertigstellung der Nacharbeiten lässt sich aufgrund der personellen Entwicklung im Fachbereich Finanzwirtschaft zurzeit keine verlässliche Aussage treffen.

 

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