03.07.2012 - 8.2 Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen merkt an, dass das Verkaufshinweisschild nicht mehr sichtbar und von Pflanzen zugewachsen ist.

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, zweiter Teilbebauungsplan.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchterstraße und Kampstraße.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.